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Kerntechnik > Meldepflichtige Ereignisse
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Einführung zu den Meldepflichtigen Ereignissen
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Meldepflichtige Ereignisse werden vom Anlagenbetreiber zunächst der jeweils zuständigen Landesbehörde gemeldet und anschließend von dieser an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weitergegeben. Das BfS erfasst und dokumentiert die meldepflichtigen Ereignisse. Die jeweils zuständige Landesbehörde nimmt eine Bewertung der Meldungen der Betreiber vor und ordnet gegebenenfalls Konsequenzen an.
Über weltweite meldepflichtige Ereignisse informiert die
Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) das Bundesumweltministerium.
Das Bundesumweltministerium nimmt die Bewertung internationaler
Ereignisse vor und lässt sich dabei insbesondere durch die GRS beraten.
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Standorte der kerntechnischen Einrichtungen in Deutschland
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Hier finden Sie Informationen zu den kerntechnischen Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland, deren Betreiber die Pflicht haben, gemäß atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) Unfälle, Störfälle oder sonstige für die kerntechnische Sicherheit bedeutsame Ereignisse (meldepflichtige Ereignisse) an die Aufsichtsbehörde zu melden.
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