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Einführung zu den Meldepflichtigen Ereignissen
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Meldepflichtige Ereignisse werden vom Anlagenbetreiber zunächst
der jeweils zuständigen Landesbehörde gemeldet und anschließend von
dieser an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weitergegeben. Das BfS
erfasst und dokumentiert die meldepflichtigen Ereignisse. Die jeweils
zuständige Landesbehörde nimmt eine Bewertung der Meldungen der
Betreiber vor und ordnet gegebenenfalls Konsequenzen an.
Über weltweite meldepflichtige Ereignisse informiert die
Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) das Bundesumweltministerium.
Das Bundesumweltministerium nimmt die Bewertung internationaler
Ereignisse vor und lässt sich dabei insbesondere durch die GRS beraten.
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Berichte
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Hier finden Sie die Quartals- und Jahresberichte zu den meldepflichtigen Ereignissen in kerntechnischen Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland.
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Standorte der kerntechnischen Einrichtungen in Deutschland
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Hier finden Sie Informationen zu den kerntechnischen Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland, deren Betreiber die Pflicht haben, gemäß atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) Unfälle, Störfälle oder sonstige für die kerntechnische Sicherheit bedeutsame Ereignisse (meldepflichtige Ereignisse) an die Aufsichtsbehörde zu melden.
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