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Kerntechnik > Ausstieg Kernenergie
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Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie
Die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität ist in Deutschland - zeitlich gestaffelt - bis Ende 2022 befristet.
Das Ende der Laufzeit der einzelnen Kernkraftwerke ist im Atomgesetz festgelegt. Nach endgültiger Abschaltung eines Kernkraftwerks schließt sich die Nachbetriebsphase an, während der Arbeiten zur Vorbereitung der Stilllegung durchgeführt werden.
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Laufzeiten
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Am 6. August 2011 erlosch für acht Kernkraftwerke die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Ende 2015, 2017 und 2019 soll jeweils ein weiteres der noch neun in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke abgeschaltet werden. Ende 2021 folgen drei weitere und schließlich Ende 2022 die restlichen Kernkraftwerke.
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Kein Kernkraftwerk als Reserve
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Am 31. August 2011 entschied die Bundesnetzagentur, dass keines der am 6. August 2011 abgeschalteten Kernkraftwerke den Reservebetrieb übernehmen soll.
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Elektrizitätsmengen der deutschen Kernkraftwerke
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Unabhängig von den befristeten Laufzeiten kann jedes Kernkraftwerk eine ihm individuell zugeordnete Elektrizitätsmenge erzeugen. Hat es diese Elektrizitätsmenge erzeugt, erlischt ebenfalls seine Berechtigung zum Leistungsbetrieb.
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