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Kerntechnik
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 Kerntechnik
In Atomkraftwerken wird durch Kernspaltung elektrischer Strom erzeugt. Es gibt außerdem Kernreaktoren für Forschungszwecke sowie Anlagen zur Ver- und Entsorgung dieser Reaktoren. Alle kerntechnischen Anlagen werden wegen des mit dem Betrieb verbundenen Gefahrenpotentials genehmigt und von Aufsichtsbehörden überwacht. Wenn bei einer solchen Anlage ein Zwischenfall auftritt, muss dieser gemeldet und ausführlich dokumentiert werden. Danach erfolgt eine eingehende sicherheitstechnische Bewertung des Ereignisses.
Auch bei der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen - zum Beispiel dem Rückbau eines Kernkraftwerks - müssen weitgehende Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Um bei der Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgaben stets auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu bleiben, arbeiten die Experten national und international zusammen.
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Aktuelles
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Anwendung von Artikel 37 des EURATOM-Vertrages
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Am 25. März 1957 wurde der 3. Vertrag zur Gründung der
Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) geschlossen. Nach Artikel 37
ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, der Kommission über jeden Plan
zur Ableitung radioaktiver Stoffe zu unterrichten. Gemeint sind in diesem Zusammenhang die Emissionen mit Abluft und Abwasser
sowie die Abgabe fester radioaktiver Abfälle aus der Anlage.
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