|
|
|
Kerntechnik
|
|
 Kerntechnik
In Atomkraftwerken wird durch Kernspaltung elektrischer Strom erzeugt. Es gibt außerdem Kernreaktoren für Forschungszwecke sowie Anlagen zur Ver- und Entsorgung dieser Reaktoren. Alle kerntechnischen Anlagen werden wegen des mit dem Betrieb verbundenen Gefahrenpotentials genehmigt und von Aufsichtsbehörden überwacht. Wenn bei einer solchen Anlage ein Zwischenfall auftritt, muss dieser gemeldet und ausführlich dokumentiert werden. Danach erfolgt eine eingehende sicherheitstechnische Bewertung des Ereignisses.
Auch bei der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen - zum Beispiel dem Rückbau eines Kernkraftwerks - müssen weitgehende Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Um bei der Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgaben stets auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu bleiben, arbeiten die Experten national und international zusammen.
|
| |
|
Aktuelles
|
|
Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit ("Nukleare Sicherheitskonvention")
|
|
Der Bericht zur Fünften Überprüfungstagung des Übereinkommens über nukleare Sicherheit wurde fristgerecht am 31. August 2010 bei der IAEA in Wien hinterlegt.
Bericht zur fünften Überprüfungstagung: in deutsch in englisch (Hinweis: Dateien sind zur Zeit noch nicht barrierefrei)
Der Bericht ist unter
der Verantwortung des BMU gemeinsam vom
BfS, der GRS und dem BMU erstellt worden. Die atomrechtlichen Behörden der beteiligten Bundesländer und die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke haben an der Erstellung des Berichts mit der Beschreibung ihrer jeweiligen Aufgaben und Tätigkeiten zur Erfüllung des Übereinkommens mitgewirkt.
mehr...
|
|
|
Monatsberichte zu meldepflichtigen Ereignissen
|
|
Von der Störfallmeldestelle im Bundesamt für Strahlenschutz wird monatlich ein Bericht über die meldepflichtigen Ereignisse in den deutschen Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren erstellt. Diese Berichte können heruntergeladen werden.
mehr...
|
|
| |
|
|
| |
|
|
|
|
|
|