Folgen eines Strahlenunfalls
Gemäß Strahlenschutzverordnung ist ein Strahlenunfall ein Ereignisablauf, der für eine oder mehrere Personen eine effektive Dosis von mehr als 50 Millisievert (mSv) zur Folge haben kann.

Welche Kriterien müssen bei einem "Strahlenunfall" erfüllt sein?

Im engeren Sinne werden unter dem Begriff "Strahlenunfall" in Übereinstimmung mit der International Commission on Radiation Protection (ICRP), dem US-amerikanischen National Council of Radiation Protection (NCRP) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO, inklusive "Radiation Emergency Assistance Center/Training Site" (REAC/TS)) solche Unfälle verstanden, bei denen eines der nachstehenden Kriterien erfüllt ist (nach der Internationalen Atomenergie-Behörde (IAEA)):

  • Ganzkörperbestrahlung mit Dosen größer als 0,25 Sievert, die zur Schädigung des blutbildenden Systems oder anderer kritischer Organsysteme führt,
  • lokale Organ- und Gewebebestrahlung sowie Hautbestrahlung mit Dosen größer als sechs Sievert (einschließlich Kontaminationsunfälle),
  • lokale Bestrahlung von Organen (außer der Haut) durch externe Quellen mit Dosen größer als 0,4 Sievert,
  • Inkorporation, bei der die Hälfte der von der ICRP beschrieben "Maximum Permissible Organ Burden" (das heißt, der maximalen zulässigen Organbelastung) erreicht beziehungsweise überschritten wird,
  • medizinische Unfälle, soweit eines der oben genannten Kriterien erfüllt ist.
Die frühen Wirkungen einer Ganzkörper- und großvolumigen Teilkörperexposition werden unter dem Begriff "akutes Strahlensyndrom (akute Strahlenkrankheit)" zusammengefasst.

Erscheinungsformen der akuten Strahlenkrankheit

In Abhängigkeit von der Dosis sowie der betroffenen Organen/Organsystemen und Leitsymptomen unterscheidet man folgende Erscheinungsformen der akuten Strahlenkrankheit:
  • Im Dosisbereich von einem bis sechs Gray (Gy) zeigen sich charakteristische Veränderungen im Blutbild (hämapoetische Form der Strahlenkrankheit).
  • Im Dosisbereich von fünf bis 20 Gy entwickelt sich die gastrointestinale Form, welche auf Strahleneffekten an der Magen-Darm-Schleimhaut beruht.
  • Bei Strahlenexpositionen ab 20 Gy tritt die zerebrovaskuläre Form der Strahlenkrankheit auf, die durch Versagen der zentralnervösen Regulationsmechanismen entsteht.
  • Die Strahlenschäden von Haut und kutanen Schleimhäuten (Mundhöle) werden als (muko)kutane Form bezeichnet (ab cirka drei Gy lokal).
Trotz dieser Unterscheidungen handelt es sich bei der akuten Strahlenkrankheit um ein Multiorgan-Geschehen.

Entwicklungsphasen der Strahlenkrankheit

Bei Strahlenexpositionen von unter einem Gy bleiben die Verunfallten in der Regel symptomfrei. Ähnlich wie bei einem viralen Infekt entwickelt sich die Strahlenkrankheit in folgenden Phasen:
  • eine Prodromalphase (unspezifische Symptome, wie zum Beispiel Übelkeit und Erbrechen; je höher die Dosis bzw. je schwerer das Strahlensyndrom, desto schneller treten die Symptome auf und desto länger halten sie an
  • eine Latenzphase (symptomlose Zeit; die Dauer der Latenzphase nimmt mit steigernden Dosen ab),
  • eine Phase der manifesten Erkrankung und
  • eine Erholungsphase (je nach Schwere des Krankheitsbildes von unterschiedlicher Dauer)

Prognose für Patienten mit akutem Strahlensyndrom

Die Prognose für Patienten mit akutem Strahlensyndrom ist von mehreren Einflussfaktoren abhängig. Auf Grund der vorliegenden Erfahrungen aus Strahlenunfallereignissen und Ganzkörperbestrahlungen (zum Beispiel im Rahmen der Behandlung von Patienten zur Vorbereitung einer Stammzelltransplantation) konnte festgestellt werden, dass die Prognose für Verunfallte auch ohne Behandlung gut ist, falls die akute kurzzeitige Ganzkörper-Strahlenexposition unter drei Gy liegt.

Bei einer optimalen Behandlung ist die Prognose für Verunfallte auch bei Strahlenexpositionen, die weniger als sechs Gy betragen, gut. Bei Strahlenexpositionen von mehr als 15 Gy bleiben den Verunfallten trotz optimaler Krankenversorgung kaum Überlebenschancen.
Eine kurze Übersicht der verschiedenen Formen des Strahlensyndroms ist in der Tabelle dargestellt.

 

Form des Strahlensyndroms
hämapoetische

gastrointestinale

zerebrovaskuläre

Leitorgan

Rotes Knochenmark

Magen-Darm-Schleimhaut

Zentrales Nervensystem

Herz

Dosisbereich

ein bis sechs Sievert

fünf bis 20 Sievert

mehr als 20 Sievert

Prodromalphase

Zeit des Auftretens

Dauer

Symptome

 

dreißig Minuten bis sechs Stunden nach
der Exposition

24 bis 48 Stunden

Salivation, Übelkeit,
Erbrechen

 

15 Minuten bis zwei Stunden nach
der Exposition

bis 72 Stunden

Salivation, Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerz, getrübte Bewustsein

 

nicht erkennbar

Latenzzeit

zwei bis vier Wochen

drei bis fünf Tage

nicht erkennbar

Manifeste Erkrankung

Fieber, Schwäche, Infektionen, Blutungsneigung,
ab drei Gray Haarausfall, Radiodermatitis und Schleimhautulzera

massiver Durchfall, eventuell blutig
Schock, Infektionen,
Blutungen

Krämpfe, Bewusstseinsverlust mit kardio-zirkulatorischem Schock

Erholungsphase

Je nach Schwere des Krankheitsbildes von unterschiedlicher Dauer

Nur im unteren Dosisbereich

einen Exitus innerhalb von 2 Tagen