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Akute Strahlenschäden können bei Personen innerhalb kurzer
Zeit (Tage oder Wochen) nach einer Strahlenexposition mit hohen Dosen (über ca.
500 mSv) , wie sie in Unfallsituationen erreicht werden können, auftreten. Zu
den akuten Strahlenschäden zählen u. a. das Erythem der Haut (Rötung,
verbrennungsähnliche Erscheinungen), Haarausfall, Beeinträchtigung der
Fruchtbarkeit und Blutarmut (Anämie). Bleibt die Strahlendosis unter einem
gewissen Schwellenwert, der für die meisten akuten Strahlenschäden über 500 mSv
liegt, dann tritt zwar kein akuter Frühschaden auf, spätere stochastische Schäden (Leukämien, Tumoren, nach neueren Erkenntnissen möglicherweise auch
Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Augenkatarakte) sind jedoch nicht
ausgeschlossen.
Im Strahlenschutz sind die Dosisgrenzwerte so bemessen, dass eine akute Strahlenschädigung ausgeschlossen wird.
Da eine akute Strahlenschädigung bei den betroffenen Personen direkt in Erscheinung tritt, wird sie auch deterministische Strahlenwirkung genannt. Sie ist in der
Regel die Folge einer massiven Abtötung von Zellen in einem Organ- oder
Gewebesystems, das aufgrund seines natürlichen Verschleißes auf einen dauernden
Zellnachschub aus dem Stammzellenvorrat des Körpers angewiesen ist. Dazu
gehören insbesondere die Haut, die Haare und das Epithel des Magen-Darmtraktes.
Überschreitet das Ausmaß der Zellabtötung in einem Gewebe
oder Organ eine gewisse Höhe, so kommt es zur Funktionseinbuße des betroffenen
Organs oder Gewebes. Wenn die Schwellendosis einmal überschritten wird, nimmt
die Schwere des Schadens mit der Dosis zu und der Schadenseintritt erfolgt mit
zunehmender Dosis früher. Mit akut und chronisch wird dabei der
Krankheitsverlauf eines Früh- oder Spätschadens beschrieben. Ein typisches
Beispiel für einen Spätschaden aufgrund einer deterministischen Strahlenwirkung
ist die Störung der Lungenfunktion aufgrund einer Fibrose.
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