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Studie des Öko-Institutes zu Sellafield und La Hague
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Bewertung der Ergebnisse der Studie des Ökoinstituts zu Sellafield und La Hague durch das BfS

Ziel des Gutachtens ist es, "die mögliche Strahlenexposition der Bevölkerung durch Emissionen der Wiederaufarbeitungsanlagen in Sellafield und La Hague auf dem aktuellen Stand der Emissionen bzw. Immissionswerte zu ermitteln" (S.1). Dazu werden zunächst die Genehmigungswerte der Anlagen für Abwasser und Abluft sowie die gemessenen Ableitungen in den 90er Jahren zusammengestellt. Zum Vergleich werden die Genehmigungswerte der geplanten deutschen WAA, Wackersdorf, herangezogen.

Zur Dosisabschätzung werden umfangreiche Ergebnisse von Immissionsmessungen in Muscheln, Napfschnecken, Krustentieren, Königskrabben und Tang zusammengestellt. Hinzu kommen Messungen der Ortsdosisleistung an verschiedenen Stellen in der Umgebung der Anlagen.

Annahmen zur Abschätzung der Strahlenexposition

Die Abschätzung der Strahlenexposition wurde zunächst in Anlehnung an die Allgemeine Verwaltungsvorschrift mit folgenden extrem konservativen Annahmen durchgeführt:

  • ganzjähriger Aufenthalt am Ort mit der höchsten gemessenen Dosisleistung,
  • hohe Verzehrsraten (150 kg/a Meeresfrüchte),
  • die höchsten, in unmittelbarer Umgebung der Einleitungsstellen gemessenen Radionuklidaktivitäten in Meeresfrüchten sind repräsentativ für das ganze Jahr.

Hinzu kommt noch der Expositionspfad "Blasentang". Nach unseren Informationen wurden 36 000 to Blasentang 1994 in der Irischen See geerntet, der zu Nahrungs-, Futter- und Düngemittel verarbeitet wurde. Insofern ist gegen eine Betrachtung dieses Expositionspfades nichts einzuwenden.

Zur Vermeidung von Überkonservatismen führt das Ökoinstitut weitere Dosisabschätzungen für eine "Bevölkerungsgruppe mit relativ hoher Strahlenexposition" durch und trifft dazu Annahmen, die nach eigener Einschätzung "mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit und auch für einen größeren Personenkreis als möglich gelten müssen":

  • Aufenthaltszeiten zur Ermittlung der externen Strahlenexposition
  • Verzehrraten von Meeresfrüchten 30 statt 150 kg/a,
  • Mittlere statt maximale Radionuklidaktivitäten in Meeresfrüchten.

Diese Betrachtungsweise lehnt sich an das Vorgehen bei der Ermittlung der Strahlenexposition des MAFF (Ministry of Agriculture, Fishery and Food) an: MAFF identifizierte bei Erhebungen eine kleine Fischergemeinschaft als kritische Bevölkerungsgruppe, die in der Nähe von Sellafield lebt und dort Fische und andere Meeresfrüchte fängt und auch selbst verzehrt. Nach entsprechenden jährlichen Erhebungen verzehrten diese zwischen 1988 und 1991 jährlich 36,5 kg Fisch, 6 kg Krustaceen und 8,3 kg Mollusken, 1995 waren es 26 kg Fisch, 8,6 kg Krustaceen und 12 kg Mollusken.

Entsprechend zweigleisig wird auch bei der Abschätzung der Strahlenexposition durch Ableitungen von Radionukliden mit der Abluft verfahren.

Ergebnisse der Dosisabschätzung

Nach AVV werden für Sellafield effektive Dosen für den Abwasserpfad von 7,9 mSv/a für den Erwachsenen und 7,7 mSv/a für das Kleinkind berechnet. Die entsprechenden Werte für La Hague betragen 2,3 bzw. 0,83 mSv/a. Damit werden die Grenzwerte der deutschen StrlSchV beim Abwasser und Abluftpfad deutlich überschritten.

Bei der "Bevölkerungsgruppe mit relativ hoher Strahlenexposition" werden dagegen die Grenzwerte nach Strahlenschutzverordnung bei la Hague sowohl für die Abluft als auch das Abwasser eingehalten. Bei Sellafield treten Überschreitungen nur beim Abwasserpfad auf.

Strahlenexposition (mSv/a eff.)

  Sellafield La Hague
  Erwachsener Kleinkind Erwachsener Kleinkind
Abwasser        
    Externe Exposition 0,21 0,21 n.g. n.g.
    Fischverzehr 0,02 0,1 0,0002 0,0005
    Blasentang 0,42 0,45 n.g. n.g.
Abluft 0,04 * 0,03 * 0,2 0,1

n.g.: nicht genannt, * aus Prozentangaben geschätzt

Dabei ist interessant, dass die Dosisbeiträge durch den Verzehr von Meeresfrüchten relativ gering sind. Sehr viel mehr als dieser Expositionspfad trägt "Fütterung von Nutztieren mit Blasentang" bei, für den 0,45 mSv/a für das Kleinkind abgeschätzt werden. Bei diesem Pfad wurde die Aktivität im Fleisch aber nicht gemessen, sondern auf der Basis der Radionuklidkonzentration im Blasentang abgeschätzt.

Bewertung

Die Frage, ob die Anlagen (besser: die Ableitungsgrenzwerte) nach deutschem Recht genehmigungsfähig wären, würde sich dann stellen, wenn die Anlagen noch in der Planungsphase wären. In dieser Phase wäre durch ein radioökologisches Gutachten nachzuweisen, dass die Dosisgrenzwerte eingehalten werden können. Unter der Vorraussetzung, dass die Strahlenexposition nach bzw. in Anlehnung an die AVV zu berechnen wären, müssten die Ableitungswerte, insbesondere mit dem Abwasser, deutlich reduziert werden. Allerdings bleibt einem Gutachter in einem Genehmigungsverfahren die Möglichkeit offen, von der AVV abzuweichen, wenn dies zu begründen ist. Bei Ableitungen in Meerwasser müsste ein Gutachter sogar, wie in dem vorliegenden Gutachten, eigene Modelle und Annahmen erarbeiten, da die AVV keine Rechenvorschriften für die Ableitungen in Meerwasser vorsieht.

Nachdem die Anlagen aber bereits seit mehr als 2 Jahrzehnten in Betrieb sind, stellt sich heute vor allem die Frage: Werden die Dosisgrenzwerte im routinemäßigen Betrieb eingehalten?

Zur Beantwortung dieser Frage hält das BfS den Ansatz des Ökoinstituts, für eine "Bevölkerungsgruppe mit relativ hoher Strahlenexposition" zu rechnen, für sinnvoll. Auch das Vorgehen, die Dosis auf der Basis von gemessenen Werten abzuschätzen, ist gerade für Sellafield angemessen, da dadurch auch die Vorbelastung der Umwelt durch Ableitungen aus vergangenen Jahren miterfasst wird. Nach diesen Berechnungen liegt die Dosis der "Bevölkerungsgruppe mit relativ hoher Strahlenexposition" zumindest unterhalb des Dosisgrenzes von 1 mSv/a für die Bevölkerung nach den EU-Grundnormen. Trotzdem stellt sich beim Vergleich mit den Genehmigungswerten von Wackersdorf die Frage, ob die Höhe der Einleitung in die irische See noch dem Stand der Technik entspricht.

Ähnlich wie vom Öko-Institut werden die jährlichen Dosisabschätzungen von den Behörden in England und Frankreich auf der Basis von Immissionsmesswerten durchgeführt. Die dortigen Behörden schätzen die Strahlenexposition für Sellafield mit ca. 0,2 mSv/a und für La Hague mit 0,1 mSv/a ab. Diese Ergebnisse unterscheiden sich von Abschätzungen des Ökoinstituts für die "Bevölkerungsgruppe mit relativ hoher Strahlenexposition" nicht wesentlich. Zu ähnlichen Ergebnissen kann auch G. Kanisch in einem vergleichbaren Gutachten "Neue Genehmigungswerte der Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield zur Ableitung radioaktiver Stoffe in die Irische See nach Inbetriebnahme der Anlagen THORP und EARP: Mögliche Auswirkungen auf die Strahlenexposition durch Ingestion mariner Produkte" (Schriften der Bundesanstalt für Fischerei, Nr. 23, 1997).

Es stellt sich damit die grundsätzliche Frage, wie konservativ die Dosisabschätzungen für die allgemeine Bevölkerung sein sollen. In Artikel 45 der Richtlinien 96/29 EURATOM wird gefordert, dass die Abschätzung der Bevölkerungsdosen aus Tätigkeiten, die mit einer Gefährdung durch ionisierende Strahlung verbunden sind, "so realistisch wie möglich vorgenommen werden soll". Über die Frage, was "realistisch" ist, ist auf EU-Ebene noch kein Konsens in Sicht. Eine entsprechende Erörterung in nationalem und internationalem Rahmen wird für dringend geboten erachtet. Für eine solche Diskussion sind das vorliegende Gutachten, aber auch die anderen genannten Arbeiten, von grundsätzlichem Interesse.

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Zusammenfassung der Ergebnisse der Studie

Weitere Informationen finden Sie im Internet-Angebot des Ökoinstitutes.

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