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Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse der Trinkwasser-Studie des BfS
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat im Auftrag des
Bundesumweltministeriums eine umfangreiche Untersuchung zur Bestimmung
der durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser hervorgerufenen
Strahlenexposition durchgeführt. Für Deutschland wie auch für andere
europäische Länder fehlten bisher auf Grund des hohen analytischen
Aufwandes solcher Untersuchungen ausreichend belastbare Daten über den
Gehalt natürlicher Radionuklide in Trinkwässern.
Das BfS hat damit erstmals eine aussagekräftige Übersicht über die Strahlenexposition der Bevölkerung durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik vorgelegt. Untersucht wurden 582 Trinkwasserproben. Mit der Beprobung wurden große Teile des Bundesgebiets erfasst. Zur Untersuchung von Trinkwässern in Ballungsgebieten wurden vorwiegend größere Wasserversorgungsanlagen beprobt. Die Proben repräsentieren in solchen Gebieten zum Teil Trinkwässer, die von mehreren Millionen Menschen genutzt werden. Zusätzlich wurden zur Erfassung der oberen Aktivitätsbereiche gezielt Trink- und Rohwässer von Wasserversorgungsanlagen in Gebieten mit erhöhter natürlicher Radioaktivität der Bundesländer Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt beprobt. Aufgrund dieser Herangehensweise sind die im Rahmen der Untersuchungen gewonnenen Daten repräsentativ im Sinne der Aufgabenstellung. Die folgende Grafik gibt eine Übersicht über die Landkreise und kreisfreien Städte, aus denen im Rahmen des
BfS-Messprogramms Trinkwässer untersucht wurden (Stand September 2007). Sie sind in der Karte blau unterlegt. (Für eine größere Darstellung klicken Sie auf das Bild.)

Sämtliche Wässer wurden auf ihre Gesamt-Alpha-Aktivitätskonzentration
sowie auf die Aktivitätskonzentrationen von U-238, Ra-226, Ra-228,
Pb-210, Po-210 und Rn-222 untersucht. Lagen die
U-238-Aktivitätskonzentrationen oberhalb von 10 mBq/l, wurden
zusätzlich die beiden Uranisotope U-234 und U-235 alphaspektrometrisch
bestimmt. Auf die Bestimmung der Thoriumisotope wurde mit Ausnahme
einiger Wässern mit erhöhten Ra-228-Aktivitätskonzentrationen
verzichtet.
Aufgrund des Umfangs der Messungen im Gesamtgebiet der
Bundesrepublik sowie der erstmaligen Einbeziehung aller dosisrelevanten
Radionuklide und gleichzeitiger Verbesserung der Nachweisgrenzen ist
mit dieser Studie eine neue Qualität bei der Beurteilung der
Strahlenexposition durch Radionuklide beim Verzehr von Trinkwasser
erreicht worden. Sie bildet damit eine Grundlage für Entscheidungen
über derzeit noch offene Fragen der Ermittlung und Bewertung der
natürlichen Radioaktivität und der Strahlenexposition durch den Verzehr
von Trinkwasser einschließlich der Festlegung geeigneter
Überwachungsstrategien unter Einbeziehung dosisbezogener maximaler
Aktivitätskonzentrationen für die relevanten Radionuklide.
Als wesentliches Ergebnis dieser Studie ist festzustellen, dass
das Trinkwasser in Deutschland nur geringfügig zur gesamten mittleren
jährlichen Strahlenexposition aus natürlichen Quellen von 2,1 mSv
beiträgt. Die aus den Daten auf der Grundlage der Berechnungsgrundlagen
der deutschen Strahlenschutzverordnung bestimmten mittleren Werte der
Strahlenexposition (Ingestionsdosis) liegen für den Erwachsenen bei
etwa 0,009 mSv pro Jahr, für den Säugling bei etwa 0,05 mSv pro Jahr.
Die Schwankungsbreite der Aktivitätskonzentrationen und der ermittelten
Strahlenexpositionen ist allerdings beträchtlich. Eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung besteht aber auch bei höheren Konzentrationen nicht, obwohl aus Gründen der radiologischen Vorsorge zum Teil Handlungsbedarf besteht.
Rechtlich verbindliche Vorgaben für die Anwendung der
Trinkwasserverordnung, einschließlich notwendiger Vorgaben für die
Dosisermittlung, die eine Messung und Überwachung der Radioaktivität im
Trinkwasser erst möglich machen, existieren bislang nicht. Zwar legt
die EU-Trinkwasserrichtlinie u. a. Richtwerte für die
Aktivitätskonzentration von Tritium von 100 Bq/l und für die
Gesamtrichtdosis von 0,1 mSv pro Jahr fest, die auch mit der
Trinkwasserverordnung von 2001 in das deutsche Recht umgesetzt wurden.
Um die Einhaltung dieser Richtwerte kontrollieren zu können, bedarf es
jedoch der Festlegung von Referenzaktivitätskonzentrationswerten der
relevanten Radionuklide, die von der angenommenen
Trinkwasserverzehrsmenge pro Jahr einer bestimmten Bezugsperson
abhängen. Diese zur Messung der Radioaktivitätsparameter notwendigen
Referenzkonzentrationswerte (ebenso wie die zugrunde zu legende
Trinkwasserverzehrsmenge) sind bislang nicht durch europäische oder
nationale Vorschriften festgelegt worden. Sie fehlen daher auch in der
Trinkwasserverordnung.
Die europäischen Vorgaben berücksichtigen bei der Ermittlung
der Gesamtrichtdosis nicht die Dosisbeiträge durch Tritium, Kalium-40,
Radon und Radonzerfallsprodukte. Gemäß einer Empfehlung der
EU-Kommission zum Schutz der Bevölkerung vor Radon im Trinkwasser aus
dem Jahr 2001 sollten allerdings auch Radon und seine Zerfallsprodukte
in die Bewertungen einbezogen werden.
Das BfS hat vor dem Hintergrund fehlender spezifischer
Regelungen im Bereich des Trinkwassers und allgemeiner Vorgaben im
Rahmen des Strahlenschutzrechts unterschiedliche Bewertungsansätze
seiner Prüfung zugrunde gelegt, die in den folgenden Texten und
Tabellen erläutert werden. Wird für eine Bewertung der Ergebnisse die
aktuelle Fassung der EU-Trinkwasserrichtlinie zusammen mit dem
EU-Richtlinien-Entwurf zu Mess- und Berechnungsverfahren vom April 2008
zugrunde gelegt, der von einer erwachsenen Bezugsperson mit einem
jährlichen Trinkwasserkonsum von 730 l ausgeht und Radon und
Radonfolgeprodukte nicht berücksichtigt (Ansatz 1), so erfüllt eines
der untersuchten Wasserwerke die Anforderungen nicht. Wird dagegen in
die Bewertung die Ingestion von Radon und seinen Zerfallsprodukten
einbezogen (Ansatz 2), so ist bei 57 der untersuchten Wasserwerke (etwa
10 %) eine Überschreitung festzustellen (siehe Tabelle 1).
Tabelle 1: Anzahl und Prozente der Überschreitungen der jeweiligen Dosiswerte bei den Bewertungsansätzen 1 und 2
Bewertungsansatz | Anzahl (Prozentsatz) der untersuchten Wasserwerke mit Überschreitung der jeweils zugrunde gelegten Dosiswerte |
| Ansatz 1:
EU-Trinkwasserrichtlinie/deutsche Trinkwasserverordnung bei
Zugrundelegung des 2008 vorgelegten EU-Entwurfes zu Mess- und
Berechnungsverfahren der Gesamtrichtdosis von 0,1 Millisievert pro Jahr
ohne Berücksichtigung der Ingestionsdosis von Radon und
Radon-Folgeprodukten, Verzehrsraten (730 l/a) und Dosiskoeffizienten
für Erwachsene
|
1 (0,2 %) |
| Ansatz 2:
EU-Trinkwasserrichtlinie/deutsche Trinkwasserverordnung bei
Zugrundelegung des 2008 vorgelegten EU-Entwurfes zu Mess- und
Berechnungsverfahren der Gesamtrichtdosis von 0,1 Millisievert pro Jahr
mit zusätzlicher Berücksichtigung der Ingestionsdosis von Radon und Radon-Folgeprodukten,
Verzehrsraten (730 l/a) und Dosiskoeffizienten für Erwachsene
|
57 (9,8%) |
Obwohl die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) keine
Festlegungen von Qualitätsanforderungen für Trinkwasser enthält, hat
das BfS bei der Auswertung seiner Untersuchung, insbesondere
hinsichtlich der wissenschaftlichen Vergleichbarkeit und der
Weiterentwicklung des Trinkwasserrechts, auch die für den Schutz der
Bevölkerung vor natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffe in der
StrlSchV verwendeten Verzehrsraten für die dort angegebenen
Altersklassen, einschließlich der Säuglinge und Kleinkinder,
herangezogen und die diesbezüglichen Dosiskoeffizienten verwendet
(siehe Tabelle 2). Entsprechend diesem Bewertungsansatz (Ansatz 3)
ergibt sich für Säuglinge in 131 (22 %) der untersuchten Wasserwerke
eine Überschreitung. Dabei handelt es sich zumeist um kleinere Anlagen. Eine akute Gefährdung besteht aber auch für Säuglinge und Kleinkinder nicht.
Tabelle 2: Anzahl und Prozente der Überschreitungen der Dosiswerte bei dem Bewertungsansatz für Säuglinge
Bewertungsansatz | Anzahl (Prozentsatz) der untersuchten Wasserwerke mit Überschreitung der jeweils zugrunde gelegten Dosiswerte |
| Ansatz 3:
EU-Trinkwasserrichtlinie/deutsche Trinkwasserverordnung bei
Zugrundelegung des 2008 vorgelegten EU-Entwurfes zu Mess- und
Berechnungsverfahren der Gesamtrichtdosis von 0,1 Millisievert pro Jahr
mit Berücksichtigung der Ingestionsdosis von Radon und Radon-Folgeprodukten,
Verzehrsraten (170 l/a) und Dosiskoeffizienten für Säuglinge
|
131 (22,5 %) |
Unter Abwägung der den rechtlichen Rahmenbedingungen der
EU-Trinkwasserrichtlinie zu Grunde liegenden Prinzipien und unter
Zuhilfenahme von Parametervorgaben der Strahlenschutzverordnung
empfiehlt das BfS,
- alle Radionuklide zu berücksichtigen, die zur Ingestionsdosis beitragen,
- alle Altersgruppen zu betrachten,
- einheitliche Werte für Verzehrsraten festzulegen, die auf den
realen Verzehrsgewohnheiten in Deutschland basieren und die der
Dosisermittlung zugrunde zulegen sind,
- den Richtwert der Gesamtdosis von 0,1 mSv/a auch für die besonders strahlensensible Altersgruppe der Säuglinge zu beachten.
Weiterhin empfiehlt das BfS, die Ergebnisse der Trinkwasserstudie in
die laufende vom Bundesgesundheitsministerium federführend betriebene
Novellierung der Trinkwasserverordnung einzubringen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen:
Für den betrachteten Ansatz 1 (EU Trinkwasserrichtlinie
und deutsche Trinkwasserverordnung, ohne Berücksichtigung des Radons
und seiner Folgeprodukte, Erwachsene) sind die Fallzahlen unter
statistischen Gesichtspunkten gering. Sie können nicht auf die
Gesamtzahl der Wasserwerke Deutschlands extrapoliert werden. Dennoch
kann davon ausgegangen werden, dass Dosisüberschreitungen bei Ansatz 1
eher Ausnahmecharakter haben werden. Regional kann sich allerdings
aufgrund der geogenen Bedingungen ein anderes Bild ergeben. Damit
verglichen wäre bei Ansatz 2 unter Einbeziehung von Radon und
Radon-Folgeprodukten eine erheblich höhere Zahl von Wasserwerken
betroffen. Würde hingegen nach Ansatz 3 entsprechend den
Empfehlungen des BfS der Vorsorgewert von 0,1 mSv/a auch auf Säuglinge
bezogen, wären bei beinahe einem Viertel der untersuchten Wässer
Überschreitungen zu verzeichnen.
Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse kann in Form einer PDF-Datei (4127 kB) hier heruntergeladen werden.
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