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Radionuklide im Trinkwasser
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Pilze und Wildbret noch immer mit Cs-137 belastet
Radioaktive Kontamination von Speisepilzen
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Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat im Auftrag des Bundesumweltministeriums eine umfangreiche Untersuchung zur Bestimmung der durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser hervorgerufenen Strahlenexposition durchgeführt. Für Deutschland wie auch für andere europäische Länder fehlten bisher auf Grund des hohen analytischen Aufwandes solcher Untersuchungen ausreichend belastbare Daten über den Gehalt natürlicher Radionuklide in Trinkwässern.

Das BfS hat damit erstmals eine aussagekräftige Übersicht über die Strahlenexposition der Bevölkerung durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik vorgelegt. Untersucht wurden 582 Trinkwasserproben. Mit der Beprobung wurden große Teile des Bundesgebiets erfasst. Zur Untersuchung von Trinkwässern in Ballungsgebieten wurden vorwiegend größere Wasserversorgungsanlagen beprobt. Die Proben repräsentieren in solchen Gebieten zum Teil Trinkwässer, die von mehreren Millionen Menschen genutzt werden. Zusätzlich wurden zur Erfassung der oberen Aktivitätsbereiche gezielt Trink- und Rohwässer von Wasserversorgungsanlagen in Gebieten mit erhöhter natürlicher Radioaktivität der Bundesländer Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt beprobt. Aufgrund dieser Herangehensweise sind die im Rahmen der Untersuchungen gewonnenen Daten repräsentativ im Sinne der Aufgabenstellung.

 Übersicht der am Messprogramm beteiligten Regionen

Übersicht über die Landkreise und kreisfreien Städte, aus denen im Rahmen des BfS-Messprogramms Trinkwässer untersucht wurden (blau unterlegt; Stand: September 2007, für größere Ansicht Grafik anklicken)

Sämtliche Wässer wurden auf ihre Gesamt-Alpha-Aktivitätskonzentration sowie auf die Aktivitätskonzentrationen von U-238, Ra-226, Ra-228, Pb-210, Po-210 und Rn-222 untersucht. Lagen die U-238-Aktivitätskonzentrationen oberhalb von 10 mBq/l, wurden zusätzlich die beiden Uranisotope U-234 und U-235 alphaspektrometrisch bestimmt. Auf die Bestimmung der Thoriumisotope wurde mit Ausnahme einiger Wässern mit erhöhten Ra-228-Aktivitätskonzentrationen verzichtet.

Aufgrund des Umfangs der Messungen im Gesamtgebiet der Bundesrepublik sowie der erstmaligen Einbeziehung aller dosisrelevanten Radionuklide und gleichzeitiger Verbesserung der Nachweisgrenzen ist mit dieser Studie eine neue Qualität bei der Beurteilung der Strahlenexposition durch Radionuklide beim Verzehr von Trinkwasser erreicht worden. Sie bildet damit eine Grundlage für Entscheidungen über derzeit noch offene Fragen der Ermittlung und Bewertung der natürlichen Radioaktivität und der Strahlenexposition durch den Verzehr von Trinkwasser einschließlich der Festlegung geeigneter Überwachungsstrategien unter Einbeziehung dosisbezogener maximaler Aktivitätskonzentrationen für die relevanten Radionuklide.

Als wesentliches Ergebnis dieser Studie ist festzustellen, dass das Trinkwasser in Deutschland nur geringfügig zur gesamten mittleren jährlichen Strahlenexposition aus natürlichen Quellen von 2,1 mSv beiträgt. Die aus den Daten auf der Grundlage der Berechnungsgrundlagen der deutschen Strahlenschutzverordnung bestimmten mittleren Werte der Strahlenexposition (Ingestionsdosis) liegen für den Erwachsenen bei etwa 0,009 mSv pro Jahr, für den Säugling bei etwa 0,05 mSv pro Jahr. Die Schwankungsbreite der Aktivitätskonzentrationen und der ermittelten Strahlenexpositionen ist allerdings beträchtlich. Eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung besteht aber auch bei höheren Konzentrationen nicht, obwohl aus Gründen der radiologischen Vorsorge zum Teil Handlungsbedarf besteht.

Rechtlich verbindliche Vorgaben für die Anwendung der Trinkwasserverordnung, einschließlich notwendiger Vorgaben für die Dosisermittlung, die eine Messung und Überwachung der Radioaktivität im Trinkwasser erst möglich machen, existieren bislang nicht. Zwar legt die EU-Trinkwasserrichtlinie u. a. Richtwerte für die Aktivitätskonzentration von Tritium von 100 Bq/l und für die Gesamtrichtdosis von 0,1 mSv pro Jahr fest, die auch mit der Trinkwasserverordnung von 2001 in das deutsche Recht umgesetzt wurden. Um die Einhaltung dieser Richtwerte kontrollieren zu können, bedarf es jedoch der Festlegung von Referenzaktivitätskonzentrationswerten der relevanten Radionuklide, die von der angenommenen Trinkwasserverzehrsmenge pro Jahr einer bestimmten Bezugsperson abhängen. Diese zur Messung der Radioaktivitätsparameter notwendigen Referenzkonzentrationswerte (ebenso wie die zugrunde zu legende Trinkwasserverzehrsmenge) sind bislang nicht durch europäische oder nationale Vorschriften festgelegt worden. Sie fehlen daher auch in der Trinkwasserverordnung.

Die europäischen Vorgaben berücksichtigen bei der Ermittlung der Gesamtrichtdosis nicht die Dosisbeiträge durch Tritium, Kalium-40, Radon und Radonzerfallsprodukte. Gemäß einer Empfehlung der EU-Kommission zum Schutz der Bevölkerung vor Radon im Trinkwasser aus dem Jahr 2001 sollten allerdings auch Radon und seine Zerfallsprodukte in die Bewertungen einbezogen werden.

Das BfS hat vor dem Hintergrund fehlender spezifischer Regelungen im Bereich des Trinkwassers und allgemeiner Vorgaben im Rahmen des Strahlenschutzrechts unterschiedliche Bewertungsansätze seiner Prüfung zugrunde gelegt, die in den folgenden Texten und Tabellen erläutert werden. Wird für eine Bewertung der Ergebnisse die aktuelle Fassung der EU-Trinkwasserrichtlinie zusammen mit dem EU-Richtlinien-Entwurf zu Mess- und Berechnungsverfahren vom April 2008 zugrunde gelegt, der von einer erwachsenen Bezugsperson mit einem jährlichen Trinkwasserkonsum von 730 l ausgeht und Radon und Radonfolgeprodukte nicht berücksichtigt (Ansatz 1), so erfüllt eines der untersuchten Wasserwerke die Anforderungen nicht. Wird dagegen in die Bewertung die Ingestion von Radon und seinen Zerfallsprodukten einbezogen (Ansatz 2), so ist bei 57 der untersuchten Wasserwerke (etwa 10 %) eine Überschreitung festzustellen (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Anzahl und Prozente der Überschreitungen der jeweiligen Dosiswerte bei den Bewertungsansätzen 1 und 2


Bewertungsansatz
Anzahl (Prozentsatz) der untersuchten Wasserwerke mit Überschreitung der jeweils zugrunde gelegten Dosiswerte
Ansatz 1: EU-Trinkwasserrichtlinie/deutsche Trinkwasserverordnung bei Zugrundelegung des 2008 vorgelegten EU-Entwurfes zu Mess- und Berechnungsverfahren der Gesamtrichtdosis von 0,1 Millisievert pro Jahr

ohne Berücksichtigung der Ingestionsdosis von Radon und Radon-Folgeprodukten, Verzehrsraten (730 l/a) und Dosiskoeffizienten für Erwachsene




1
(0,2 %)
Ansatz 2: EU-Trinkwasserrichtlinie/deutsche Trinkwasserverordnung bei Zugrundelegung des 2008 vorgelegten EU-Entwurfes zu Mess- und Berechnungsverfahren der Gesamtrichtdosis von 0,1 Millisievert pro Jahr

mit zusätzlicher Berücksichtigung der Ingestionsdosis von Radon und Radon-Folgeprodukten, Verzehrsraten (730 l/a) und Dosiskoeffizienten für Erwachsene




57
(9,8%)

Obwohl die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) keine Festlegungen von Qualitätsanforderungen für Trinkwasser enthält, hat das BfS bei der Auswertung seiner Untersuchung, insbesondere hinsichtlich der wissenschaftlichen Vergleichbarkeit und der Weiterentwicklung des Trinkwasserrechts, auch die für den Schutz der Bevölkerung vor natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffe in der StrlSchV verwendeten Verzehrsraten für die dort angegebenen Altersklassen, einschließlich der Säuglinge und Kleinkinder, herangezogen und die diesbezüglichen Dosiskoeffizienten verwendet (siehe Tabelle 2). Entsprechend diesem Bewertungsansatz (Ansatz 3) ergibt sich für Säuglinge in 131 (22 %) der untersuchten Wasserwerke eine Überschreitung. Dabei handelt es sich zumeist um kleinere Anlagen. Eine akute Gefährdung besteht aber auch für Säuglinge und Kleinkinder nicht.

Tabelle 2: Anzahl und Prozente der Überschreitungen der Dosiswerte bei dem Bewertungsansatz für Säuglinge


Bewertungsansatz
Anzahl (Prozentsatz) der untersuchten Wasserwerke mit Überschreitung der jeweils zugrunde gelegten Dosiswerte
Ansatz 3: EU-Trinkwasserrichtlinie/deutsche Trinkwasserverordnung bei Zugrundelegung des 2008 vorgelegten EU-Entwurfes zu Mess- und Berechnungsverfahren der Gesamtrichtdosis von 0,1 Millisievert pro Jahr

mit Berücksichtigung der Ingestionsdosis von Radon und Radon-Folgeprodukten, Verzehrsraten (170 l/a) und Dosiskoeffizienten für Säuglinge




131
(22,5 %)

Unter Abwägung der den rechtlichen Rahmenbedingungen der EU-Trinkwasserrichtlinie zu Grunde liegenden Prinzipien und unter Zuhilfenahme von Parametervorgaben der Strahlenschutzverordnung empfiehlt das BfS,

  • alle Radionuklide zu berücksichtigen, die zur Ingestionsdosis beitragen,
  • alle Altersgruppen zu betrachten,
  • einheitliche Werte für Verzehrsraten festzulegen, die auf den realen Verzehrsgewohnheiten in Deutschland basieren und die der Dosisermittlung zugrunde zulegen sind,
  • den Richtwert der Gesamtdosis von 0,1 mSv/a auch für die besonders strahlensensible Altersgruppe der Säuglinge zu beachten.

Weiterhin empfiehlt das BfS, die Ergebnisse der Trinkwasserstudie in die laufende vom Bundesgesundheitsministerium federführend betriebene Novellierung der Trinkwasserverordnung einzubringen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen:

Für den betrachteten Ansatz 1 (EU Trinkwasserrichtlinie und deutsche Trinkwasserverordnung, ohne Berücksichtigung des Radons und seiner Folgeprodukte, Erwachsene) sind die Fallzahlen unter statistischen Gesichtspunkten gering. Sie können nicht auf die Gesamtzahl der Wasserwerke Deutschlands extrapoliert werden. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass Dosisüberschreitungen bei Ansatz 1 eher Ausnahmecharakter haben werden. Regional kann sich allerdings aufgrund der geogenen Bedingungen ein anderes Bild ergeben. Damit verglichen wäre bei Ansatz 2 unter Einbeziehung von Radon und Radon-Folgeprodukten eine erheblich höhere Zahl von Wasserwerken betroffen. Würde hingegen nach Ansatz 3 entsprechend den Empfehlungen des BfS der Vorsorgewert von 0,1 mSv/a auch auf Säuglinge bezogen, wären bei beinahe einem Viertel der untersuchten Wässer Überschreitungen zu verzeichnen.


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