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BfS-Texte zum Thema

Ionisierende Strahlung > Medizin. Strahlenanwendungen (Röntgendiagnostik...)

Röntgendiagnostik
Röntgenbild
Die Röntgendiagnostik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Patientenversorgung. Sie umfasst Untersuchungen mit relativ geringer Strahlenexposition, wie z. B. die häufig durchgeführten Röntgenuntersuchungen des Skelettsystems oder des Brustkorbs, aber auch dosisintensivere Verfahren, wie z. B. die Computertomographie oder die Röntgendarstellung der Gefäße. Sowohl hinsichtlich der Indikationsstellung als auch Qualität der Durchführung werden hohe Anforderungen gestellt. Werden diese erfüllt, so ist davon auszugehen, dass der Nutzen für den einzelnen Patienten bzw. für die Gemeinschaft das - in der Regel geringe - Risiko durch die Exposition mit ionisierender Strahlung überwiegt. Das BfS fordert deswegen, dass für die Röntgendiagnostik hohe Qualitätsanforderungen an die gerätetechnische Ausstattung sowie das medizinisch-technische und ärztliche Personal gestellt werden. mehr...


   
Strahlenexposition durch medizinische Maßnahmen
Häufigkeit und Dosis
Das BfS erhebt und bewertet jährlich Daten zur Häufigkeit und Dosis diagnostischer Strahlenanwendungen für die mehr...


Nuklearmedizinische Diagnostik
 
In der nuklearmedizinischen Diagnostik werden den Patienten und Patientinnen radioaktive Arzneimittel verabreicht, die sich je nach ihren chemischen Eigenschaften im Stoffwechsel des Menschen unterschiedlich verhalten und sich in unterschiedlicher Konzentration in den Organen oder Geweben des Menschen anreichern. mehr...


   
Strahlentherapie
 
Im Vergleich zur radiologischen und nuklearmedizinischen Diagnostik wird die Strahlentherapie nur bei einem relativ kleinen, aber schwer erkrankten Teil der Bevölkerung angewendet. Bei der Strahlentherapie werden vergleichsweise hohe Strahlendosen für ein kleines Zielvolumen im Körper benutzt. Ziel ist es, die zur Vernichtung der krankhaft veränderten Körperzellen erforderliche Strahlendosis im Tumor zu applizieren, gleichzeitig aber das benachbarte, gesunde Gewebe weitgehend zu schonen. mehr...


Die Röntgenverordnung 2002
 
Aufgrund der Euratom-Richtlinien zum Strahlenschutz sind 2002 die strahlenschutzrechtlichen Regelungen in Deutschland angepasst worden. Bei der Neufassung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Novellierung der Röntgenverordnung (RöV) wurden darüber hinaus weitere Verbesserungen zum Strahlenschutz eingeführt. mehr...


   
Das Mammographie-Screening-Programm in Deutschland
Mammographie
Mit jährlich rund 57.000 Fällen stellt Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland dar (Robert-Koch-Institut 2008). Trotz großer Fortschritte im Bereich der Brustkrebs-Therapie in den letzten Jahren sterben jährlich immer noch etwa 17.300 Frauen an den Folgen dieser Erkrankung. mehr...


Alternative Schnittbildverfahren
 
Eine Alternative zur Anwendung röntgendiagnostischer und nuklearmedizinischer Untersuchungsverfahren stellt insbesondere die Magnet-Resonanz-Tomographie (auch Kernspintomographie genannt) und die Ultraschalldiagnostik dar. Bei diesen Verfahren werden keine Röntgenstrahlen bzw. radioaktiven Arzneimittel für die Bildgebung verwendet, sondern verschiedene magnetische und elektromagnetische Felder bzw. mechanische Wellen. Welches Untersuchungsverfahren im konkreten Einzelfall am besten anzuwenden ist, hängt von der zu untersuchenden Körperregion und der spezifischen klinischen Fragestellung ab, da die genannten bildgebenden Verfahren unterschiedliche Vor- und Nachteile aufweisen. Darüber hinaus sind bei der Wahl des am besten geeigneten Untersuchungsverfahrens weitere Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B. das Alter des Patienten, eine bestehende Schwangerschaft, die voraussichtliche Dauer der Untersuchung (Notfallpatienten!) oder auch eine ausgeprägte Klaustrophobie (Angst in geschlossenen Räumen). weiter...


   
Röntgenpass
Röntgenpass
Nach §28 Abs. 2 Satz 2 Röntgenverordnung sind ärztliche Praxen oder Institutionen, in denen Röntgenuntersuchungen durchgeführt werden, verpflichtet, Röntgenpässe bereit zu halten und den Patientinnen und Patienten anzubieten. mehr...


Bekanntmachung der diagnostischen Referenzwerte für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen
 
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und die Röntgenverordnung (RöV) sehen in § 81 Abs. 2 Satz 1 StrlSchV und in § 16 Abs. 1 Satz 3 RöV vor, dass bei der ärztlichen Untersuchung von Menschen diagnostische Referenzwerte zu Grunde zu legen sind. Auf der Grundlage des § 81 Abs. 2 Satz 3 StrlSchV und des § 16 Abs. 1 Satz 2 RöV werden die diagnostischen Referenzwerte in Tabellen für folgende Untersuchungsarten bekannt gemacht. mehr...


   
Ergebnisse des Fachgespräches "Abgrenzung zwischen medizinischer Forschung und Heilkunde bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung in der Therapie"
 
Am 06.03.03 fand auf Initiative des BfS das o.g. Fachgespräch statt. An diesem Fachgespräch nahmen Vertreter folgender Institutionen teil: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Strahlenschutzkommission (SSK), Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN), Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO), Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) sowie Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Nach eingehender Diskussion wurden folgende Festlegungen getroffen: mehr...


Genehmigungsbedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung in der medizinischen Forschung
 
Wer zum Zweck der medizinischen Forschung radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung (einschließlich Röntgenstrahlen) am Menschen anwendet, bedarf der Genehmigung. mehr...