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Ionisierende Strahlung > Medizin. Strahlenanwendungen (Röntgendiagnostik...)
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Röntgendiagnostik
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Die Röntgendiagnostik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Patientenversorgung. Sie umfasst Untersuchungen mit relativ geringer Strahlenexposition, wie z. B. die häufig durchgeführten Röntgenuntersuchungen des Skelettsystems oder des Brustkorbs, aber auch dosisintensivere Verfahren, wie z. B. die Computertomographie oder die Röntgendarstellung der Gefäße. Sowohl hinsichtlich der Indikationsstellung als auch Qualität der Durchführung werden hohe Anforderungen gestellt. Werden diese erfüllt, so ist davon auszugehen, dass der Nutzen für den einzelnen Patienten bzw. für die Gemeinschaft das - in der Regel geringe - Risiko durch die Exposition mit ionisierender Strahlung überwiegt. Das BfS fordert deswegen, dass für die Röntgendiagnostik hohe Qualitätsanforderungen an die gerätetechnische Ausstattung sowie das medizinisch-technische und ärztliche Personal gestellt werden.
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Nuklearmedizinische Diagnostik
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In der nuklearmedizinischen Diagnostik werden den Patienten und Patientinnen radioaktive Arzneimittel verabreicht, die sich je nach ihren chemischen Eigenschaften im Stoffwechsel des Menschen unterschiedlich verhalten und sich in unterschiedlicher Konzentration in den Organen oder Geweben des Menschen anreichern.
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Strahlentherapie
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Im Vergleich zur radiologischen und nuklearmedizinischen Diagnostik wird die Strahlentherapie nur bei einem relativ kleinen, aber schwer erkrankten Teil der Bevölkerung angewendet. Bei der Strahlentherapie werden vergleichsweise hohe Strahlendosen für ein kleines Zielvolumen im Körper benutzt. Ziel ist es, die zur Vernichtung der krankhaft veränderten Körperzellen erforderliche Strahlendosis im Tumor zu applizieren, gleichzeitig aber das benachbarte, gesunde Gewebe weitgehend zu schonen.
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Die Röntgenverordnung 2002
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Aufgrund der Euratom-Richtlinien zum Strahlenschutz sind 2002 die strahlenschutzrechtlichen Regelungen in Deutschland angepasst worden. Bei der Neufassung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Novellierung der Röntgenverordnung (RöV) wurden darüber hinaus weitere Verbesserungen zum Strahlenschutz eingeführt.
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Das Mammographie-Screening-Programm in Deutschland
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Mit jährlich rund 57.000 Fällen stellt Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland dar (Robert-Koch-Institut 2008). Trotz großer Fortschritte im Bereich der Brustkrebs-Therapie in den letzten Jahren sterben jährlich immer noch etwa 17.300 Frauen an den Folgen dieser Erkrankung.
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Alternative Schnittbildverfahren
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Eine Alternative zur Anwendung röntgendiagnostischer und nuklearmedizinischer Untersuchungsverfahren stellt insbesondere die Magnet-Resonanz-Tomographie (auch Kernspintomographie genannt) und die Ultraschalldiagnostik dar. Bei diesen Verfahren werden keine Röntgenstrahlen bzw. radioaktiven Arzneimittel für die Bildgebung verwendet, sondern verschiedene magnetische und elektromagnetische Felder bzw. mechanische Wellen. Welches Untersuchungsverfahren im konkreten Einzelfall am besten anzuwenden ist, hängt von der zu untersuchenden Körperregion und der spezifischen klinischen Fragestellung ab, da die genannten bildgebenden Verfahren unterschiedliche Vor- und Nachteile aufweisen. Darüber hinaus sind bei der Wahl des am besten geeigneten Untersuchungsverfahrens weitere Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B. das Alter des Patienten, eine bestehende Schwangerschaft, die voraussichtliche Dauer der Untersuchung (Notfallpatienten!) oder auch eine ausgeprägte Klaustrophobie (Angst in geschlossenen Räumen).
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Röntgenpass
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Nach §28 Abs. 2 Satz 2 Röntgenverordnung sind ärztliche Praxen oder Institutionen, in denen Röntgenuntersuchungen durchgeführt werden, verpflichtet, Röntgenpässe bereit zu halten und den Patientinnen und Patienten anzubieten.
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