Handgepäck-Sicherheitskontrollen
Sicherheit von radioaktiven Strahlenquellen
Bauartzulassung von Ionisationsrauchmeldern (IRM)
Radioaktive Stoffe in Uhren

Ionisierende Strahlung > ... > Sicherheit von radioaktiven Strahlenquellen

Sicherheit von radioaktiven Strahlenquellen in Deutschland

Blutbestrahlungsanlage

Abbildung 1: Blutbestrahlungsanlage
(Quelle: Identification of Sources and Devices - Reference Manual, IAEA Nuclear Security Series, 2007)

Etwa 100.000 umschlossene radioaktive Strahlenquellen (Strahler) werden in Deutschland in Industrie und Gewerbe, Medizin, Forschung und in der Landwirtschaft angewendet.

Einsatzgebiete und rechtliche Grundlagen

Die häufigsten Einsatzbereiche für Strahler in der Industrie liegen im Bereich der Kalibrierung von Messgeräten, bei der Werkstoffprüfung, der Produktbestrahlung und -sterilisation, sowie bei Füllstands- und Dichtemessungen. In der Medizin werden Strahlenquellen zumeist in der Strahlentherapie und bei der Blutbestrahlung eingesetzt. Die am häufigsten in diesen Strahlern verwendeten Radionuklide sind Cobalt-60, Iridium-192, Cäsium-137, Strontium-90 oder und Americium-241. Der Bereich der eingesetzten Aktivitäten umfasst einige Kilobecquerel für Prüf- und Kalibrierstrahler bis zu einigen Terabecquerel bei Strahlenquellen für Bestrahlungsanlagen.

Gammaradiographie-Gerät

Abbildung 2: Gammaradiographie-Gerät
(Quelle: Identification of Sources and Devices - Reference Manual, IAEA Nuclear Security Series, 2007)

Die Benutzung radioaktiver Strahlenquellen unterliegt gemäß dem deutschen Atomgesetz grundsätzlich der staatlichen Aufsicht und bedarf nach der Strahlenschutzverordnung einer Genehmigung, die in Deutschland durch die zuständige Länderbehörde nach Prüfung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen erteilt wird.

Der genehmigungsfreie Umgang ist nur für Strahler, die eine Aktivität unterhalb der sogenannten Freigrenze haben, oder für Strahler, die fest in bauartzugelassene Geräte eingefügt sind, möglich. Die festgelegten Freigrenzen stimmen dabei mit den Grenzwerten der Internationalen Atomenergie-Behörde (IAEA) und den europäischen Grenzwerten (EU-Richtlinie 96/29/EURATOM) überein. Diese definieren Freigrenzen als die Aktivität, bei der bei üblicher Nutzung der Radioaktivität nur mit einer geringen Gefährdung zu rechnen ist.

Pflichten der Quelleninhaber, behördliche Kontrolle

Die Annahme und Weitergabe eines Strahlers unterliegt der behördlichen Meldepflicht. Der ordnungsgemäße Umgang während des Einsatzes einer Strahlenquelle wird durch die von der Behörde bestellten Strahlenschutzbeauftragten überwacht. Darüber hinaus kann die Aufsichtsbehörde jederzeit die aus Ihrer Sicht bei einem Genehmigungsinhaber erforderlichen Kontrollen durchführen. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse beim Umgang mit der Strahlenquelle, wie technische Fehlfunktionen des Gerätes, Bedienungsfehler oder ein Diebstahl des Strahlers, sind der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden. Bei der Abgabe eines Strahlers ist sicherzustellen, dass der Empfänger über eine entsprechende Genehmigung zum Umgang mit der Strahlenquelle verfügt. Außerdem ist dem Empfänger zu bescheinigen, dass der Strahler dicht und kontaminationsfrei ist.

Die Beförderung von radioaktiven Strahlenquellen unterliegt dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und ist ebenfalls genehmigungspflichtig. Eine Beförderung ohne staatliche Kontrolle ist nur für Aktivitäten unterhalb der Freigrenze (siehe oben) und sogenannte freigestellte Versandstücke erlaubt. Die Verpackung der zu befördernden Strahlenquellen muss den Anforderungen des "Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter" (ADR) entsprechen.

Die Lebensdauern der eingesetzten Strahlenquellen sind insbesondere wegen der stark unterschiedlichen Halbwertszeiten der verwendeten Radionuklide sehr verschieden. Wenn die Strahlenquellen nicht unmittelbar vom Betreiber entsorgt werden, werden die Einrichtungen nach Beendigung der Nutzung mitsamt der in ihnen verbleibenden Strahlenquellen vom Betreiber an den Gerätehersteller zurückgegeben. Dieser prüft gegebenenfalls eine weitere Verwendung der Strahler oder gibt sie zurück an den Hersteller. Die nicht mehr verwendbaren Strahler werden bei den Landessammelstellen abgegeben.

Strahlenquelle aus einer Teletherapie-Anlage

Abbildung 3: Strahlenquelle aus einer Teletherapie-Anlage, die bei dem Unfall in Thailand gefunden wurde
(Quelle: The Radiological Accident in Samut Prakarn, IAEA, 2002)

Bisher keine Gefährdung durch illegal entsorgte und verlorene Strahlenquellen in Deutschland

Trotz der staatlichen Kontrolle beim Umgang mit radioaktiven Stoffen kann der Verlust eines Strahlers oder der Fund einer herrenlosen Strahlenquelle nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Fälle sind der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und werden bundesweit erfasst und ausgewertet. Die in Deutschland gemeldeten Vorkommnisse mit Strahlenquellen werden jährlich im Jahresbericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Titel: „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung“) veröffentlicht.

So wurden in den Jahren 1991 bis 2008 bundesweit 489 Meldungen über den Verlust beziehungsweise Fund von Strahlern aufgezeichnet. Gefunden wurden diese in der Regel illegal oder in Unkenntnis entsorgten Strahlenquellen häufig in Schrott- oder Müll-Containern, da die meisten der in diesem Bereich tätigen Unternehmen über entsprechende Strahlenmesseinrichtungen verfügen. Die Aktivität der gefundenen oder verloren gegangenen Strahlenquellen ist in den meisten Fällen gering (zum Beispiel bei unwissentlich entsorgten Ionisationsrauchmeldern), so dass bei missbräuchlicher Nutzung keine hohe Gefährdung zu erwarten ist.

Zentrales Register ermöglicht lückenlose Rückverfolgung hochradioaktiver Strahlenquellen

In den Jahren 1991 bis 2008 wurden in Deutschland jedoch auch elf Funde von Strahlenquellen mit einer hohen Aktivität gemeldet, die aber nicht zu Unfällen führten. Welche Gefahr mit Strahlern dieser Art verbunden sein kann, zeigt ein Unfall in Thailand aus dem Jahr 2000, bei dem eine Kobalt-60 Strahlenquelle aus einer Teletherapie-Anlage irrtümlich auf einen Schrottplatz verbracht und unwissentlich geöffnet wurde. Als Folge dieser Öffnung entstanden erhebliche Expositionen, so dass einige Personen an Strahlenkrankheit erkrankten beziehungsweise starben. Dieses Beispiel verdeutlicht die Gefahr, die von radioaktiven Strahlenquellen ausgehen kann, wenn sie durch mangelnde Überwachung herrenlos werden. Derartige Unfälle mit Strahlenquellen sind in Deutschland allerdings noch nicht vorgekommen.

Vor dem Hintergrund möglicher Unfälle werden Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit beim Umgang mit radioaktiven Strahlenquellen bereits seit den 1990er Jahren auf der Ebene der IAEA diskutiert. Insbesondere durch die veränderte Sicherheitslage nach den Anschlägen am 11. September 2001 wurde das internationale Regelwerk deutlich verschärft.

In Deutschland wurden im Jahr 2005 spezifische Regelungen für sogenannte "hochradioaktive Strahlenquellen" (HRQ), das heißt Strahler, deren Aktivität so hoch ist, dass eine missbräuchliche Nutzung mit einer hohen Gefährdung verbunden sein kann, per Gesetz erlassen. Zusätzlich zu den bestehenden Regelungen ist Abgabe und Erwerb einer HRQ seit 2005 auch dem zentralen Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zu melden. Das HRQ-Register ermöglicht eine lückenlose Rückverfolgung von hochradioaktiven Strahlenquellen innerhalb Deutschlands. Mit der Einführung der neuen Regelungen wurde auch zwingend die Pflicht zur Rücknahme einer HRQ durch den Hersteller der Strahlenquelle gesetzlich verankert.

Internationales Informationssystem zu verloren gegangenen Strahlenquellen

Da die Verbringung radioaktiver Stoffe durch den globalen Schrotthandel ein länderübergreifendes Problem ist, besteht seit einigen Jahren ein von der IAEA betriebenes Informationssystem zur Übermittlung von Daten zu weltweit verloren gegangenen Strahlenquellen. Nicht zuletzt durch dieses Informationssystem konnte auch ein im Jahr 2003 aufgetretener Fall von zwei in Deutschland gefundenen Strahlenquellen geklärt werden. Diese waren in ihrem Ursprungsland Nigeria gestohlen worden und gelangten über verschiedene Wege nach Deutschland, wo sie im Schrott gefunden und sichergestellt wurden. Um Vorkommnisse dieser Art noch mehr einzudämmen und um deren Folgen zu minimieren, sind zukünftig weitere Verbesserungen der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen.


Weitere Informationen


Druckversion