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Ionisierende Strahlung > FAQs zum Thema > FAQs Ionisierende Strahlung
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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Thema Ionisierende Strahlung
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1.
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Wer führt Kurse im Strahlenschutz durch?
Informationen über Kurse zum Erwerb verschiedener Fähigkeiten im Bereich des
Strahlenschutzes sind im Einzelnen bei den zuständigen Behörden des
jeweiligen Bundeslandes erhältlich, meist bei den Landesärztekammern, den
Gesundheits- und Sozialministerien oder den Gewerbeaufsichtsämtern.
Eine bundesweite Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen im
medizinischen und im nichtmedizinischen Bereich, die von den
zuständigen Behörden anerkannt sind, ist auf der Homepage des BfS veröffentlicht.
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2.
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Wofür ist das Strahlenschutzregister zuständig?
Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des
Bundes und trägt zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die von
Berufs wegen ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfüllt damit
eine gesetzliche Aufgabe, die im Atomgesetz festgelegt ist. Das
Strahlenschutzregister überwacht die Einhaltung der Grenzwerte für die
zulässige jährliche Strahlenexposition und die Berufslebensdosis sowie die
Ausgabe von Strahlenpässen. Im Strahlenschutzregister werden die von den
behördlich bestimmten Messstellen festgestellten Körperdosiswerte aus äußerer
und innerer beruflich bedingter Strahlenexposition und ggf. von den
Aufsichtsbehörden der Länder festgesetzte Ersatzdosen sowie weitere Mitteilungen
zur Dosiskontrolle personenbezogen zusammengeführt. Ebenfalls zentral
zusammengeführt werden die Meldungen der regionalen Registrierbehörden über die
Ausgabe von Strahlenpässen und damit zusammenhängende amtliche Vorgänge.
In Deutschland gibt es derzeit etwa 360.000 Personen, die
beruflich strahlenschutzüberwacht sind; das entspricht etwa einem Prozent der
gesamten erwerbstätigen Bevölkerung. Zwei Drittel dieser Personen arbeiten im
medizinischen Bereich. Für alle Beschäftigten ist sicherzustellen, dass die
gesetzlich festgelegten Grenzwerte nicht überschritten und die
Strahlenschutzgrundsätze eingehalten werden.
Die rechtliche Verantwortung für den beruflichen
Strahlenschutz liegt bei den Bundesländern. Sie bestimmen Messstellen, die für
die dosimetrische Überwachung der Arbeitskräfte zuständig sind. In der Regel
wird die berufliche Strahlenexposition mit Personendosimetern, die am Körper
getragen werden, überwacht. Vier behördlich bestimmte Personendosismessstellen werten
monatlich die Personendosimeter aller Beschäftigten aus. Etwa 20.000 Personen
arbeiten mit offenen radioaktiven Stoffen. Ein Teil dieser Personen wird
zusätzlich regelmäßig daraufhin untersucht, ob es zu einer Inkorporation von
Radionukliden gekommen ist, d. h. ob radioaktive Stoffe, zum Beispiel über die Lunge
oder den Magen, in den Körper aufgenommen wurden. Diese Untersuchungen erfolgen
in 27 Inkorporationsmessstellen. Die Messstellen, die über ganz Deutschland
verteilt sind, übermitteln ihre Dosisfeststellungen regelmäßig an das Strahlenschutzregister.
Hier werden alle Dosisdaten zusammengeführt und personenbezogen sowie
statistisch ausgewertet. Stellt das Strahlenschutzregister fest, dass
Grenzwerte überschritten wurden, dann benachrichtigt es die zuständige
regionale Aufsichtsbehörde, die dann die Ursache der Überschreitung untersucht.
Durch die zentrale, personenbezogene Zusammenführung der Dosisdaten wird
sichergestellt, dass zum Beispiel der gesetzlich erlaubte Höchstwert von 400
Millisievert (mSv) für die Berufslebensdosis eines Berufstätigen auch dann überwacht ist,
wenn ein Beschäftigter im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit die für ihn
zuständige Messstelle wechselt.
Personen, die in Strahlenschutzbereichen fremder Anlagen
arbeiten (zum Beispiel Handwerker oder technisches Prüfpersonal während der Revision
in einem Atomkraftwerk) benötigen einen Strahlenpass. Ohne einen gültigen
Strahlenpass bleibt diesen Personen der Zutritt zu den so genannten
Kontrollbereichen verwehrt. In den Strahlenpass werden Angaben über die
individuelle Strahlenexposition, Grenzwertüberschreitungen, Gesundheitsstatus, et cetera eingetragen. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 65.000
Strahlenpassinhaber. Die Strahlenpässe werden von 76 regionalen
Registrierbehörden - meist sind dies Gewerbeaufsichtsämter - ausgestellt, die hierüber
Mitteilungen an das Strahlenschutzregister machen. Wird im
Strahlenschutzregister festgestellt, dass ein Passinhaber mehr als einen
gültigen Strahlenpass besitzt, so wird die zuständige Registrierbehörde
informiert.
Die Aufgaben des Strahlenschutzregisters sind nicht auf die
personenbezogene Überwachung der Strahlenexposition beschränkt. Ebenso wichtig
ist die systematische und detaillierte statistische Auswertung der
Expositionsdaten, die dem Nachweis der Optimierung der Strahlenexposition dient.
In Europa gilt neben den Grenzwerten auch das Optimierungsgebot. Das heißt, die
Strahlenexposition ist unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte so niedrig wie
vernünftigerweise möglich zu halten, wobei wirtschaftliche und soziale
Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Den Nachweis, welche Expositionsniveaus
erreicht werden können, zeigen die vielfältigen statistischen Auswertungen der
Expositionsdaten, die den zeitlichen Trend und den gegenwärtigen Stand der
Strahlenexposition in den verschiedensten Tätigkeitsbereichen abbilden. Auch
können mit statistischen Analysen Arbeitsfelder, in denen zum Beispiel vergleichsweise
hohe Kollektiv- oder Individualdosen auftreten identifiziert oder zum Beispiel die
Anzahl der Frauen im gebärfähigen Alter, die mit bestimmten Radionukliden hantieren,
abgeschätzt werden, um dann erforderlichenfalls gezielte Strahlenschutzmaßnahmen
treffen zu können. Dies kann bei technologisch bedingten Veränderungen eine
Rolle spielen; zum Beispiel wenn in der Medizin neue Diagnose- und
Therapiemöglichkeiten zu einer veränderten Strahlenexposition des Personals führen.
Langfristig können die wachsenden Datenbestände auch für wissenschaftliche
Auswertungen bereitgestellt werden, zum Beispiel um unter epidemiologischen
Gesichtspunkten Zusammenhänge zwischen der Strahlenexposition und ihren
möglichen gesundheitlichen Auswirkungen zu erforschen.
Ein effektiver und zukunftsorientierter beruflicher
Strahlenschutz muss sich über die Landesgrenzen hinaus engagieren. Deshalb
wirkt das Strahlenschutzregister auch auf internationaler Ebene an der
Weiterentwicklung des beruflichen Strahlenschutzes mit. Ein Stichwort ist hier
die Harmonisierung der beruflichen Strahlenschutzüberwachung in Europa. Die Strahlenschutzgrundnormen
der Europäischen Kommission gelten für alle europäischen Mitgliedsstaaten. Und
weil immer mehr strahlenexponierte Erwerbstätige ihren Arbeitsplatz innerhalb
Europas wechseln, muss für diese Personen auch ein grenzüberschreitender
beruflicher Strahlenschutz sichergestellt werden. Die Europäische Kommission
hat seit 1997 an das Strahlenschutzregister des BfS mehrere Forschungsvorhaben vergeben.
Ziel dieser so genannten "ESOREX-Projekte" war es, in 30 europäischen Ländern zu erheben,
wie der berufliche Strahlenschutz in diesen Ländern organisiert ist, auf
welchen Gebieten wie viele Personen beruflich strahlenschutzüberwacht werden und
welche Auswirkungen die neuen Grenzwerte auf die berufliche Strahlenexposition
hatten. Das Strahlenschutzregister unterstützt mit diesem Erfahrungshintergrund
die vom Wissenschaftlichen Ausschuss der Vereinten Nationen zur Untersuchung der Auswirkungen der atomaren Strahlung (UNSCEAR) durchgeführten Datenerhebungen zur beruflichen
Strahlenexposition für die Vereinten Nationen (UNO). Außerdem leitet es in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine Expertengruppe,
die sich mit den Auswirkungen der neuen Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) und Zukunftsfragen
des beruflichen Strahlenschutzes befasst.
Das Strahlenschutzregister wurde seit seiner Gründung
ständig ausgebaut. Seit 1992 werden alle Strahlenpassausgaben zentral erfasst.
Die regelmäßige Erfassung und Auswertung der aller Personendosismeldungen wurde
1997 realisiert. 2002 begann die Erfassung von Inkorporationsdaten. Seit August
2003 werden auch große Teile des Flugpersonals der Luftfahrtgesellschaften
bezüglich ihrer Strahlenexposition durch die kosmisch bedingte Höhenstrahlung
überwacht (etwa 36.000 Personen).
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3.
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Wie hoch ist die Strahlenbelastung beim Fliegen?
Viele Menschen reisen - privat oder geschäftlich - mit dem
Flugzeug. Diese fliegen oft in Höhen und geografischen Breiten, in denen
deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen einwirkt als am Boden. Die
Energie dieser Strahlung ist so hoch, dass man sie nicht abschirmen kann. Wie
kommt es zu dieser Strahlenexposition?
Die Erde ist ständig einem Strom von hochenergetischen
Teilchen ausgesetzt, die aus den Tiefen des Kosmos stammen. In der
Erdatmosphäre reagieren diese Teilchen mit den Bestandteilen der Luft und
erzeugen dabei die so genannte "Höhenstrahlung". Auf ihrem Weg zur Erdoberfläche
wird die Höhenstrahlung mit zunehmender Dichte der Atmosphäre schwächer. Einen
Schutz vor der Höhenstrahlung liefert der von der Sonnenaktivität ausgehende, so
genannte "Sonnenwind", der einen Teil der kosmischen Strahlung von
unserem Sonnensystem ablenkt. Diese Sonnenaktivität ändert sich periodisch in
einem Zyklus von etwa elf Jahren. Je größer die Sonnenaktivität ist, desto
geringer ist die Höhenstrahlung, weil dann weniger kosmische Strahlung die
Erdatmosphäre erreicht und umgekehrt. Zurzeit befindet sich die Sonnenaktivität
im Minimum, deshalb erreicht die Höhenstrahlung besonders hohe Werte. Auch das
Magnetfeld der Erde lenkt einen Teil der kosmischen Strahlung ab. Diese
Abschirmung wirkt am stärksten am Äquator. In den nördlichen und südlichen
Polregionen ist der Schutz hingegen am schwächsten. Das Ausmaß der Höhenstrahlung,
der man beim Fliegen ausgesetzt ist, hängt somit vor allem von der
Sonnenaktivität, der Flugroute, der Flughöhe und der Flugdauer ab.
Um die Höhe der zusätzlichen Strahlenexposition durch das
Fliegen bewerten zu können, ist es sinnvoll, die effektive Dosis, die bei einem
Flug entsteht, mit der natürlichen Strahlenexposition zu vergleichen, der die
Menschen am Boden ständig ausgesetzt sind. Am Boden ist der Mensch neben dem die
Erdoberfläche erreichenden Teil der Höhenstrahlung auch der Strahlung
natürlicher radioaktiver Stoffe ausgesetzt; diese kommt hauptsächlich aus dem
Bodengestein der Erdkruste. In Deutschland beträgt die gesamte effektive Dosis
aus dieser natürlichen Strahlenexposition im Mittel etwa 2.100 Mikrosievert (µSv) pro
Jahr. Je nach Aufenthaltsort schwankt der tatsächliche Wert zwischen etwa 1.000
und 6.000 µSv pro Jahr. Ein Flug von Frankfurt nach New York und
zurück führt zu einer effektiven Dosis von circa 75 bis 150 µSv. Durch eine
solche Transatlantikreise erhöht sich die mittlere jährliche Strahlenexposition
also um circa fünf Prozent.
Für Gelegenheitsflieger, wie es die meisten Urlaubsflieger
sind, ist die zusätzliche Strahlenexposition durch das Fliegen sehr gering und
gesundheitlich unbedenklich; das gilt auch für Schwangere und Kleinkinder. Da
jedoch während eines Fluges auch andere Stressfaktoren auf Schwangere einwirken
(zum Beispiel beengendes Sitzen, Lärm, Vibrationen, Zeitverschiebung), sollten während
der Schwangerschaft häufige Flugreisen und insbesondere Langstreckenflüge aus
rein vorsorglichen Gründen vermieden werden.
Piloten, flugbegleitendes Personal oder berufliche
"Vielflieger" können, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den
nördlichen Polrouten fliegen, Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar
sind mit Dosiswerten in Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen
oder die mit radioaktiven Quellen umgehen. Die neue Strahlenschutzverordnung verlangt
deshalb seit August 2003 für das fliegende Personal die gleiche
Strahlenschutzüberwachung wie für allen anderen beruflich strahlenexponierten
Personen. Diese Überwachung wird vom Strahlenschutzregister in Zusammenarbeit
mit dem Luftfahrt-Bundesamt durchgeführt.
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4.
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Wie groß ist die natürliche Strahlenexposition in Deutschland?
Bei
vielen Menschen erzeugt der Begriff "Radioaktivität" Unbehagen. Die von
radioaktiven Stoffen ausgesandte ionisierende Strahlung wird häufig als
bedrohlich empfunden, unabhängig davon, wie stark sie ist und woher sie
stammt. Dabei wird oft vergessen, dass jeder Mensch auf der Erde auf
natürliche Weise ionisierender Strahlung ausgesetzt ist. Niemand kann
sich ihr entziehen. Ursache dafür sind Strahlenquellen, die in der
Natur unabhängig vom Menschen entstanden sind und existieren.
Die gesamte natürliche Strahlenexposition in Deutschland
beträgt durchschnittlich 2,1 Millisievert im Jahr (effektive Dosis). Je
nach Wohnort, Ernährungs- und Lebensgewohnheiten reicht sie im
einzelnen von einem bis zu zehn Millisievert.
Die natürliche Strahlenexposition setzt sich aus inneren und
äußeren Komponenten zusammen. Die innere Komponente macht den Hauptanteil der natürlichen Strahlenexposition aus. Über die Atemluft und die Nahrung nimmt
der Mensch seit jeher natürliche radioaktive Stoffe in den Körper auf.
Die Inhalation des radioaktiven Edelgases Radon mit seinen
Folgeprodukten bewirkt im Durchschnitt pro Jahr eine Strahlenexposition
von 1,1 Millisievert. Mit der Nahrung werden natürliche Radionuklide
aus den radioaktiven Zerfallsreihen des Thoriums und Urans sowie das
Kalium-40 aufgenommen; dadurch kommen im Mittel jährlich 0,3
Millisievert hinzu.
Die äußere Strahlenexposition beträgt circa ein Drittel der
gesamten natürlichen Strahlenbelastung - rund 0,7 Millisievert im Jahr.
Sie beinhaltet etwa zur Hälfte die kosmische Strahlung. Diese gelangt
von der Sonne und aus den Tiefen des Weltalls zur Erde und besteht im
wesentlichen aus energiereichen Teilchen und aus Gammastrahlung. Auf
ihrem Weg durch die Lufthülle wird die kosmische Strahlung teilweise
absorbiert. Die Intensität der kosmischen Strahlung hängt somit von der
Höhenlage ab. Sie ist auf Meeresniveau am niedrigsten und nimmt mit der
Höhe eines Ortes zu. Auf der Zugspitze ist sie viermal höher als an der
Küste.
Zur äußeren Strahlenexposition zählt auch die terrestrische
Strahlung. Ihre Ursache sind natürliche radioaktive Stoffe, die in den
Böden und Gesteinsschichten der Erdkruste vorhanden sind - in
unterschiedlichen Konzentrationen und auch regional sehr
unterschiedlich. Steine und Erden sind wiederum wichtige Rohstoffe für
mineralische Baumaterialien wie zum Beispiel Ziegel und Beton. Die darin
enthaltenen Radionuklide gehen in die Baustoffe über und tragen auf
diese Weise beim Aufenthalt in Häusern ebenfalls zu einer äußeren
Strahlenexposition bei. Die durch die terrestrische Strahlung verursachte jährliche effektive Dosis der Bevölkerung beträgt im Bundesgebiet im Mittel etwa 0,4 mSv, davon entfallen auf den Aufenthalt im Freien circa 0,1 mSv und auf den Aufenthalt in Gebäuden etwa 0,3 mSv.
Auf den Menschen wirkt heutzutage neben der natürlichen
Strahlenexposition auch ionisierende Strahlung aus medizinischer und
technischer Anwendung ein. Die mittlere effektive Dosis der sogenannten
"zivilisatorischen Strahlenexposition" beträgt in Deutschland ca. 2,0
Millisievert pro Jahr.
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5.
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Was ist Radon?
Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das geruch-, geschmack- und farblos ist. Es entsteht überall dort, wo sein Mutternuklid Radium vorhanden ist, zum Beispiel im Erdboden und in Baumaterialien. Das Radium wandelt sich durch
radioaktiven Zerfall in Radon um und aus diesem entsteht - über eine
Reihe ebenfalls radioaktiver Zwischenprodukte schließlich stabiles Blei. Als einziges Gas in dieser Zerfallsreihe kann Radon den Entstehungsort verlassen und somit auch in Innenräume eindringen. Aus der Sicht des Strahlenschutzes ist das aus Radium-226 entstehende Radon-222 von besonderem Interesse. Auf Grund seiner Halbwertszeit von 3,8 Tagen kann es sich im Vergleich zum zweiten interessanten Isotop Radon-220 (auch "Thoron“ genannt), das eine Halbwertszeit von nur 56 Sekunden besitzt, in der Atemluft zu weit höheren Konzentrationen anreichern. Letztendlich führen die an luftgetragene Partikel ("Aerosole") gebundenen Folgeprodukte des Radons zu einer Strahlenexposition, da die Partikel eingeatmet werden und in der Lunge verbleiben können.
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6.
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Welche Radonkonzentrationen treten in Häusern auf?
Die Radonkonzentrationen in Häusern sind nicht konstant, sondern schwanken
zeitlich stark. Sie hängen von der Art der Raumnutzung, vom Wetter (und damit auch von den Jahreszeiten) und von den individuellen Lüftungsgewohnheiten ab. Gewöhnlich werden die höchsten Werte eines Tagesganges während der späten Nachtzeit bis zum frühen Morgen erreicht. Um repräsentative Radonkonzentrationen in Räumen zu ermitteln, sollten deshalb Messungen über mehrere Monate erfolgen, wenn möglich über ein ganzes Jahr.
Die mittlere Radonkonzentration in Wohnungen beträgt in
Deutschland ca. 50 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3). Es gibt Gebiete,
wo in Gebäuden überdurchschnittlich häufig erhöhte Radonkonzentrationen gemessen werden. Diese sind meist rein geologisch bedingt, können jedoch auch durch Bergbau oder bergbauliche Hinterlassenschaften verursacht sein. In solchen Gebieten werden vereinzelt über 10.000 Bq/m3 gemessen.
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7.
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Wie breitet sich das Radon aus und wie gelangt es in die Häuser?
Das gasförmige Radon entsteht in den festen Partikeln der Gesteine, Erden
und Baustoffe. Von dort breitet sich ein Teil des Radons über Poren und
Zwischenräume in Richtung der Materialoberflächen aus und wird
schließlich in die Atemluft freigesetzt. Da die verschiedenen Gesteine starke Unterschiede in ihren Radiumkonzentrationen aufweisen, wird die Radonkonzentration im Boden, in der freien Atmosphäre und in Gebäuden sehr stark durch die geologischen Bedingungen beeinflusst.
In gemäßigten Klimazonen ist die Radonkonzentration in Häusern
im Durchschnitt fünfmal höher als im Freien. Weil sich
Personen darüber hinaus durchschnittlich 80 Prozent ihrer Zeit in
Gebäuden aufhalten, ist in Deutschland etwa die Hälfte der natürlichen
Strahlenexposition der Bevölkerung auf das Einatmen von Radon und
seiner radioaktiven Zerfallsprodukte in Häusern zurückzuführen.
Hauptursache für erhöhte Radonkonzentrationen in Häusern ist
vor allem der Gebäudeuntergrund. Das belegen viele tausend
Messungen. Wie viel Radon aus dem Boden in die Häuser gelangt, hängt
sowohl von der Durchlässigkeit des Baugrundes als auch von der
Dichtheit des Bauwerkes gegenüber Radon ab. Der Beitrag der Baumaterialien an der Radonkonzentration spielt gegenüber dem Gebäudeuntergrund nur eine untergeordnete Rolle.
Neuere Häuser sind gegenüber dem Erdboden meist gut
abgedichtet. Sie bieten dem Radon aus dem Boden weniger
Eindringmöglichkeiten als dies in älteren Gebäuden der Fall ist, die
nicht alle mit einer Fundamentplatte oder anderen radonhemmenden
Materialschichten zum Baugrund hin versehen sind. Besonders ungünstig
können sich Schwachstellen auswirken, beispielsweise Risse in Mauerwerk
und Bodenplatte sowie Kabel- und Rohrdurchführungen.
Auf Grund der höheren Energiepreise und aus Klimaschutzgründen werden die Häuser zunehmend gegenüber der Außenluft abgedichtet. Dies kann bei unbedachter Ausführung zu einer deutlich verringerten Luftwechselrate führen, wodurch die Konzentration an Innenraumschadstoffen - und damit auch von Radon – ansteigt. Bei der Planung von energetischen Sanierungen und von Niedrigenergiehäusern sollte daher auf eine ausreichende Frischluftzufuhr geachtet werden.
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8.
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Wo kann man sich über Radon und mögliche Sanierungsmaßnahmen informieren?
Das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit haben gemeinsam ein Radon-Handbuch
Deutschland herausgegeben. Es fasst den aktuellen Kenntnisstand zur
Strahlenexposition der Bevölkerung durch Radon und seine
Zerfallsprodukte in Häusern sowie die Möglichkeiten zur Begrenzung bzw.
Vermeidung der Exposition zusammen. Neben nützlichen Informationen zur
Untersuchung der Radonsituation in Häusern werden vor allem
Erkenntnisse über das Zustandekommen hoher Radonexpositionen und über
Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung durch bau- oder
lüftungstechnische Maßnahmen beim Neubau und bei der Sanierung
radonbelasteter Häuser gegeben.
Das Handbuch richtet sich auch an Baufachleute,
die mit ihrem Fachwissen und den in diesem Handbuch gegebenen
praktischen Hinweisen durch die Berücksichtigung einfacher baulicher
Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung oder Reduzierung
erhöhter Strahlenexpositionen der Bevölkerung durch Radon in Gebäuden
leisten können. Darüber hinaus ist das Handbuch auch von Interesse für
kommunale Gebietskörperschaften, Hauseigentümer, Bau- und
Liegenschaftsverwaltungen, auf dem Gebiet des Umweltschutzes tätige
Messstellen und Ingenieurbüros sowie für Umweltmediziner.
Das Radon-Handbuch Deutschland ist als Loseblattsammlung
angelegt. Durch Austausch- und Ergänzungsblätter wird es an den jeweils
aktuellen Stand angepasst.
Bei Interesse wenden Sie sich an den Bereich Öffentlichkeitsarbeit (info@bfs.de) des BfS.
Weitere Informationsmaterialien des BfS finden Sie unter Radon. Auch einige Ausgaben der Reihe "Infoblätter" beschäftigen sich mit dem Thema Radon.
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9.
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Wird die Umweltradioaktivität in Deutschland überwacht? Was bedeutet IMIS?
Um Auswirkungen von kerntechnischen Unfällen oder Katastrophen schon
frühzeitig zu erfassen, wurde in Deutschland nach dem Unfall von
Tschernobyl "IMIS" ins Leben gerufen. Das 1986 vom
Bundestag verabschiedete und inzwischen novellierte
Strahlenschutz-Vorsorge-Gesetz bildet dafür die gesetzliche Grundlage.
IMIS steht für "Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der
Umweltradioaktivität".
Bundesweite Messnetze sind in dieses System einbezogen und
überwachen flächendeckend und fortlaufend die wichtigsten
Ausbreitungspfade für freigesetzte Radionuklide: Luft, Boden, Wasser,
Nahrungs- und Futtermittel.
IMIS ist in drei Ebenen aufgebaut: Datenerhebung,
Datenaufbereitung, Entscheidung. Es ermöglicht durch permanente
Messungen, bedeutsame Änderungen der Umweltradioaktivität schnell und
zuverlässig zu erfassen und zu bewerten. In einer radiologischen
Notfallsituation kann IMIS im Zweistundentakt seine Daten erheben und
liefert damit dem Bundesumweltministerium (BMU) die
Entscheidungsgrundlagen für rasches Handeln. Das BMU gibt Empfehlungen
an die Bevölkerung für Verhaltensweisen zum vorsorglichen
Gesundheitsschutz und entscheidet, ggf. in Abstimmung mit dem
Gesundheits- und dem Verbraucherschutzministerium, ob und welche
Maßnahmen erforderlich werden. Es informiert Parlament und
Öffentlichkeit zeitgerecht entsprechend der Lageentwicklung und
unterrichtet die internationalen Organisationen entsprechend.
Im Normalfall erfolgt die Information der Öffentlichkeit werktäglich aktuell auf den Internetseiten des BfS.
Das Parlament wird im Normalfall einmal jährlich schriftlich im Rahmen
eines Berichts "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" informiert.
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10.
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Welche Strahlenschutz-Prinzipien gibt es? Was ist ALARA?
In Medizin, Industrie und Landwirtschaft, im Umweltschutz, bei der
Energieerzeugung und im Bereich der Forschung werden radioaktive Stoffe
und ionisierende Strahlung auf vielfältige Weise angewendet. Jede Anwendung kann der ohnehin vorhandenen natürlichen Strahlenexposition eine zivilisatorisch bedingte Strahlenexposition hinzufügen bzw. die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass eine solche Exposition überhaupt auftritt (zum Beispiel bei umschlossenen Quellen). Auf diese Anwendungen richten sich die Maßnahmen des Strahlenschutzes. Sie haben das Ziel, den Schutz des Menschen vor der schädigenden Wirkung der ionisierenden Strahlung zu gewährleisten, ohne die Anwendungen, die Anlass für die
Strahlenexposition sind, mehr als notwendig einzuschränken.
Das System des Strahlenschutzes beruht dabei auf folgenden allgemeinen Prinzipien:
Rechtfertigung: Jede Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung oder jede Anlage, die eine Strahlenexposition verursacht, muss
gerechtfertigt sein. Das bedeutet, die Anwendung oder der Betrieb der
Anlage muss einen Nutzen für den Einzelnen oder die Gesellschaft
erbringen, der auf anderem Wege nicht zu erlangen ist und der das
Risiko, dadurch einen Schaden zu verursachen, mehr als aufwiegt.
Die Optimierung des Strahlenschutzes ist ein
Quellen-bezogener Prozess, der darauf abzielt, die Höhe der individuellen
Expositionen, die Anzahl der exponierten Personen und die Wahrscheinlichkeit
potenzieller Strahlenexpositionen so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar
zu halten auch unterhalb von Dosischranken, unter Berücksichtigung sozialer und
ökonomischer Faktoren. Dies gilt für alle Expositionssituationen.
Zur Umsetzung des Grundsatzes der
Optimierung des Strahlenschutzes in die Praxis leistet das ALARA ("As Low As Reasonably Achievable")-Prinzip
wertvolle Dienste. Sinngemäß übersetzt fordert das ALARA-Prinzip, die
Strahlenbelastung von Mensch und Umwelt beim Umgang mit ionisierenden Strahlen
(auch unterhalb von Grenzwerten) so gering zu halten, wie dies mit vernünftigen
Mitteln machbar ist.
Der Mensch kann eine Strahlenexposition auf unterschiedlichen Wegen
erfahren. Befindet sich eine Strahlenquelle außerhalb des menschlichen
Körpers, wie zum Beispiel das Röntgengerät bei einer röntgendiagnostischen
Untersuchung, erfolgt eine äußere Strahlenexposition. Wurden jedoch
Radionuklide mit der Nahrung oder über die Atemluft in den Körper
aufgenommen - der Fachmann spricht von einer "Inkorporation" - erfolgt
eine innere Strahlenexposition. Je nach konkretem Fall werden
unterschiedliche Optimierungsmaßnahmen ergriffen.
Die Wirksamkeit von Strahlenschutzmaßnahmen wird überprüft, indem die Einhaltung festgelegter Dosisgrenzwerte kontrolliert wird.
Dosisgrenzwerte werden oft fälschlicherweise als
Trennlinie zwischen "gefährlicher" und "ungefährlicher"
Strahlenexposition interpretiert.
Eine Überschreitung des Grenzwertes bedeutet, dass diese - bei
fortdauernder Exposition - für den Einzelnen mit einem radiologischen
Risiko verknüpft ist, das unter "normalen" Umständen nicht mehr
akzeptiert werden kann. Auch unterhalb der Dosisgrenzwerte geht der
Strahlenschutz von der Hypothese der Existenz eines (geringen)
radiologischen Risikos aus. Gemäß dem ALARA-Prinzip ist es nicht
ausreichend, einfach den Dosisgrenzwert einzuhalten. Es müssen
vielmehr alle vernünftigen und sinnvollen Maßnahmen ergriffen werden, um die
Strahlenexposition auch unterhalb des Grenzwertes so niedrig wie
möglich zu halten. In der Praxis liegen deswegen die tatsächlichen
Jahresdosen beruflich strahlenexponierter Personen weit unter den
Grenzwerten.
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11.
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Sind Schmucksteine radioaktiv?
Die Farbe von Edelsteinen beziehungsweise Halbedelsteinen kann durch ionisierende
Strahlung verändert oder intensiviert werden. In der Natur geschieht
dies durch die Strahlung natürlicher Radionuklide in der Erde. Der
Effekt kann aber auch künstlich durch Bestrahlung der Steine
hervorgerufen werden. Am häufigsten werden Topas-Steine bestrahlt, die dadurch
eine charakteristische blaue Farbe erhalten. Andere Steine, deren Farbe
durch Bestrahlung verändert wird, sind zum Beispiel Rubin und Saphir,
Aquamarin und Turmalin oder auch Diamanten.
Bestrahlt wird in der Regel mit Elektronen- oder
Gammastrahlung. Dabei entsteht keinerlei Aktivität in den Steinen, das
Tragen ist in diesem Fall unbedenklich. Selten, da viel
komplizierter, werden Edelsteine mit Neutronen bestrahlt. Dabei werden
in den Steinen verschiedene Radionuklide gebildet, die selber Strahlung
aussenden, deren Strahlungsintensität aber mit der Zeit abklingt.
Typische Einlagerungen verschiedenster Elemente in den Schmucksteinen
ergeben unterschiedliche Strahlungsintensitäten und Abklingzeiten. Wird
derartiger Schmuck ständig getragen, können örtlich begrenzt auf der
Haut unerwünschte Strahleneinwirkungen auftreten. Da die Haut jedoch im Vergleich zu anderen Organen des Körpers relativ strahlenunempfindlich ist, ist auch in diesen Fällen das Risiko gesundheitlicher Schäden als gering
einzustufen.
Aus Gründen der Vorsorge wird vom Tragen der mit Neutronen bestrahlten Edelsteine abgeraten, denn ein Strahlenschutzgrundsatz besagt, dass jede unnötige, ungerechtfertigte Strahlenexposition zu vermeiden ist. Die Erzeugung radioaktiver Edelsteine wird als ungerechtfertigt angesehen. Beim Kauf
der Steine sollte man sich deshalb davon überzeugen, dass diese nicht
radioaktiv sind.
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12.
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Gibt es radioaktive Stoffe in Uhren?
Ja, es gibt Uhren die zur besseren Ablesbarkeit bei Dunkelheit radioaktive Farben enthalten. Dazu werden auf den Zeigern und auf dem Ziffernblatt radioaktive Materialien eingesetzt, die eine spezielle Farbe zu ständigem Leuchten anregen. Als radioaktive Stoffe wurden in der Vergangenheit hierzu unter anderem Radium-226 und Tritium (H-3) eingesetzt. Heute werden für diesen Zweck kleine, circa zwei bis vier Millimeter (mm) lange, mit Tritiumgas gefüllte Glasröhrchen (englisch "Gaseous Tritium Light Sources", GTLS) verwendet.
Erkennen kann man Uhren mit radioaktiven Stoffen unter anderem durch die Kennzeichnung H3, T oder T25 auf dem Ziffernblatt. Die radioaktive Betastrahlung des Tritiums, das eine Halbwertszeit von 12,3 Jahren hat, wird durch das Uhrgehäuse und das Glas der Röhrchen vollständig abgeschirmt. Armbanduhren mit Tritiumgas verursachen eine individuelle Effektivdosis, die in der Regel deutlich geringer als ein Hundertstel der natürlichen Strahlenbelastung pro Jahr ist.
Darf ich Uhren mit Tritium in Deutschland kaufen?
Uhren mit einer Aktivität, die unterhalb der in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgelegten Freigrenze von einem Gigabecquerel (GBq) für Tritium liegt (zum Beispiel T25 = 0,93 GBq), dürfen in Deutschland gekauft werden. Der Verkauf von Uhren mit mehr als 1 GBq Tritium ist nach der gültigen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV §106) verboten.
Wo kann ich eine alte oder kaputte Uhr mit radioaktiven Stoffen lassen?
Derartige Uhren dürfen nicht in den Hausmüll geworfen werden. Alle Uhren, die radioaktive Farben oder Tritium (H-3) enthalten, müssen vom Hersteller oder von einer von ihm benannten Stelle kostenlos zurückgenommen werden. Jeder dieser Uhren muss gemäß § 107 StrlSchV eine Information beigefügt sein, die den radioaktiven Zusatz erläutert und auf die zur Rücknahme verpflichtete Stelle hinweist.
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13.
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Müssen besondere Strahlenschutzmaßnahmen bei Reisen nach Russland, Weißrussland oder die Ukraine getroffen werden?
Aus Sicht des Strahlenschutzes gibt es aufgrund von Dosisabschätzungen keine
Bedenken gegen eine Entsendung von Personen nach Russland, Weißrussland
oder in die Ukraine - auch nicht für längere Dauer.
Es ist jedoch zu beachten, dass stärker kontaminierte Gebiete
- beispielsweise in der Gegend um Tschernobyl selbst, bei Pripjat oder
Gomel - inzwischen besonders gekennzeichnet sind. Sie wurden abgesperrt
und sind somit nicht öffentlich zugänglich.
Lebensmittelmessungen, die bereits 1990 vom BfS im Auftrag des
Auswärtigen Amtes in Kiew durchgeführt wurden, zeigten keine bedeutend
erhöhten Cäsium-137-Kontaminationen. Lediglich in wildwachsenden Beeren, Pilzen und Wild sowie in Produkten von Selbstversorgern aus dem
betroffenen ländlichen Raum sind noch erhöhte Cäsium-137-Aktivitäten zu
erwarten.
Bei Beschäftigten aus Deutschland, die mehrere Monate in verschiedenen Gebieten um Tschernobyl tätig waren, wurden Inkorporationsmessungen durchgeführt. Es ergaben sich daraus keine Hinweise auf eine erhöhte Aufnahme von Cäsium-137 mit der Nahrung.
Höhere Aktivitäten von Cäsium-137 oder Strontium-90 können bei
Pilzen, Waldbeeren, Fisch und Wild auftreten. Bei längeren Aufenthalten
in Ländern der "Gemeinschaft Unabhängiger Staaten" (GUS) sollten deshalb aus Vorsorgegründen Pilze, Beeren,
Süßwasserfische und Wild in der Nahrung vermieden werden. Die
medizinische Grundversorgung in den Staaten der GUS ist im allgemeinen
gewährleistet. In Städten wie Kiew und Moskau befinden sich im übrigen
entsprechende Schwerpunkt- beziehungsweise Spezialkliniken.
Kiew und Minsk gehören nicht zu den Regionen, die vom
Reaktorunfall in Tschernobyl stärker betroffen waren. Nach den dem BfS
vorliegenden Daten ist die Kontamination durch Cäsium-137 in Kiew und
der näheren Umgebung (Umkreis von circa 50 Kilometer) vergleichbar mit
derjenigen in einigen Gebieten Süddeutschlands. Moskau wurde durch den
Reaktorunfall von Tschernobyl praktisch nicht berührt.
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14.
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Ist bei einem längeren Aufenthalt in der Nähe des ehemaligen Kernwaffentestgeländes im Osten Kasachstans, der sog. Semipalatinsk Test Site, von einer erhöhten Strahlenbelastung auszugehen?
Das Kernwaffentestgelände Semipalatinsk ist in etwa so groß wie Sachsen oder Rheinland-Pfalz. Im Kernwaffentestgelände wurden zwischen 1949 und 1963 oberirdische, danach bis 1989 unterirdische Kernwaffentests durchgeführt. Darüber hinaus befinden sich auf dem Gelände mehrere Kernreaktoren.
In den von den oberirdischen Kernwaffentests am meisten betroffenen Regionen im Norden, Osten und Süden des Kernwaffentestgeländes wird heute keine erhöhte Strahlenbelastung mehr festgestellt. In einem umfangreichen, internationalen und teilweise von der Internationalen Atomenergie-Behörde (IAEA) koordinierten Untersuchungsprogramm hat sich gezeigt, dass auch in den Brunnenwassern der stark betroffenen Orte (zum Beispiel Dolon und Sarzhal) keine erhöhte radioaktive Belastung mehr feststellbar ist. In den großen Städten (Semipalatinsk und Ust-Kamenogorsk in Kasachstan sowie Rubtsovsk in der Russischen Föderation) gibt es ebenfalls keine erhöhte Strahlenbelastung. Aufgrund der durchgeführten Dosisabschätzung bestehen keine Bedenken hinsichtlich einer Reise von Personen in dieses Gebiet, auch nicht für längere Dauer.
Auf dem Testgelände selbst gibt es aber Bereiche, bei denen vorsorglich auf einen längeren Aufenthalt verzichtet werden sollte. Dies betrifft insbesondere den sogenannten "Atomic Lake" am östlichen Rand des Kernwaffentestgeländes. Ganzkörpermessungen bei Personen, die die Stadt Kurchatov auf dem Testgelände oder andere Regionen des Geländes besuchten, haben keinen Hinweis auf eine erhöhte Aufnahme radioaktiver Stoffe ergeben. Auf dem Testgelände selbst wird zum Teil wieder Landwirtschaft, vornehmlich Tierhaltung, betrieben.
Bei einem Besuch des Testgeländes wird empfohlen, gegebenenfalls vorher genauere Informationen über die radiologische Situation bei den zuständigen Stellen in der Stadt Kurchatov zu einzuholen. Das BfS weist darauf hin, dass nach derzeitigem Wissen ein Besuch des Testgeländes auch nur mit Einwilligung der zuständigen Stellen in Kurchatov erlaubt ist.
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Welche Erkenntnisse gibt es über die radiologische Situation im Raum Tscheljabinsk in Russland?
In der Stadt Ozyersk in der Mitte zwischen Jekaterinburg und Tscheljabinsk und von beiden je etwa 100 Kilometer entfernt, wurden seit 1948 sowjetische
Kernwaffen produziert. Radioaktive flüssige Abfälle wurden dabei aus
der Atomfabrik "Majak" in den Fluss Tetscha abgeleitet und kontaminierten die Region entlang des Flusses.
Folgenschwere Unfälle kamen hinzu: Im September 1957 explodierte ein Lagertank für hochradioaktive Abfalllösungen. Dies führte zu einer zusätzlichen Kontamination. Die schmale, lang gestreckte Kontaminationsspur erstreckt sich etwa in nordöstlicher Richtung und betraf auch die Stadt Kyshtym, nach der der Unfall benannt wurde.
Im Sommer 1967 herrschte große Trockenheit; der Karatschai-See trocknete deshalb aus. In diesen See waren flüssige mittelaktive Abfälle eingeleitet worden. Radioaktive Stoffe aus den Bodenablagerungen des Sees wurden vom Wind verweht und kontaminierten ebenfalls ein Gebiet um den Karatschai-See.
1992 schlossen der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Deutschlands und das "Staatliche Komitee zur Beseitigung der Folgen von Tschernobyl und anderer radiologischer Kontaminationen" in Moskau einen Vertrag über Hilfsmaßnahmen ab. Daraufhin wurden von deutscher Seite mehrere umfangreiche Messkampagnen im Südural durchgeführt. Schwerpunkt der Untersuchungen waren vor allem Ganzkörpermessungen bei der betroffenen Bevölkerung und radioökologische Untersuchungen in den langjährig kontaminierten
Gebieten entlang des Flusses Tetscha.
Für Reisen in diese Gebiete ist zu beachten, dass stärker kontaminierte Gebiete der Region inzwischen besonders gekennzeichnet, abgesperrt und somit nicht öffentlich zugänglich sind.
Die Städte Jekaterinburg und Tscheljabinsk sowie deren nähere Umgebung sind nicht unmittelbar betroffen. Im Sommer 1992 durchgeführte Messungen der Gamma-Ortsdosisleistung in der Nähe von Sinara (zwischen Kyshtym und Jekaterinburg) ergaben Werte zwischen 0,08 und 0,10 Mikrosievert pro Stunde; das entspricht auch typischen Werten in Deutschland. Auch Messungen von Lebensmittelproben (Milch, Kartoffeln, Trinkwasser) aus dem Raum Kyshtym lassen keinen zusätzlichen Dosisbeitrag erwarten - auch nicht bei mehrmonatigem Aufenthalt. Bei Fischen aus den Gewässern, in die hochaktive Abfalllösungen eingeleitet wurden, können jedoch höhere Strontium-90- und Cäsium-137-Werte
auftreten. Höhere Cäsium-Werte können noch bei Pilzen und Beeren aus dem Wald sowie bei Wild auftreten.
Aufgrund der durchgeführten Dosisabschätzung bestehen keine
Bedenken hinsichtlich einer Reise von Personen in dieses Gebiet, auch
nicht für längere Dauer.
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Übertragen Kinder aus Tschernobyl die Strahlenkrankheit?
Aus der Sicht des Strahlenschutzes gibt es keinerlei Bedenken, Kinder aus
der Region Tschernobyl zu Hause aufzunehmen, auch nicht bei längeren Aufenthaltsdauern. Von den Kindern, die aus höher kontaminierten Gegenden in der Umgebung von Tschernobyl zu Gast nach Deutschland kommen, geht keinerlei gefährliche Strahlung aus. Mitgebrachte Gegenstände sind ebenfalls ungefährlich.
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