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Inkorporationsüberwachung

Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen können, z.B. durch Inhalation, Ingestion, über die Haut oder durch eine offene Wunde Radionuklide in den Körper gelangen. Diese führen zu einer inneren Strahlenexposition. Aufgabe der Inkorporationsüberwachung ist der retrospektive Nachweis, dass die einschlägigen Dosisgrenzwerte nicht überschritten wurden.
 
Durchführung der Inkorporationsüberwachung
 
Die für die Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition üblichen Überwachungsverfahren zur Bestimmung der zugeführten Aktivität sind In-vivo-Verfahren: Bestimmung der Aktivität im Körper oder in den Organen, In-vitro-Verfahren: Bestimmung der Aktivitätskonzentration in den Ausscheidungen, mehr...


   
Leitstelle Inkorporationsüberwachung des BfS
 
Genetische Prädispositionen für StrahlenempfindlichkeitDie Leitstelle Inkorporationsüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ist (bundeseinheitlich) insbesondere zuständig für die Qualitätssicherung von Überwachungsverfahren, die Vereinheitlichung beziehungsweise Harmonisierung von Analysen-, Mess- und Interpretationsverfahren, die Vergabe von einschlägigen Forschungs- und Entwicklungs-Arbeiten (UFO-Vorhaben) sowie die Beratung und Berichterstattung. mehr...


In-vitro-Ringversuche
 
Eine der wichtigsten Aufgaben der Leitstelle Inkorporationsüberwachung des BfS ist die Unterstützung der behördlich bestimmten Messstellen bei der Qualitätssicherung auf allen Schritten hin zur Ermittlung der inneren Dosis. Die Leitstelle hat für die regelmäßige Durchführung von Ringversuchen bei den In-vitro-Messstellen (Ausscheidungsanalytik) Sorge zu tragen. mehr...


   
In-vivo-Ringversuche
 
Ganzkörperzähler des Landesanstalt für Umwelt Baden-WürtembergDie Leitstelle hat für die regelmäßige Durchführung von Ringversuchen bei den In-vivo-Messstellen (Ganzkörper- und Teilkörperzähler) Sorge zu tragen. mehr...


"Behördlich bestimmte Messstellen"
 
Behördlich bestimme Messstellen in DeutschlandBehördlich bestimmte Messstellen sind für die Überwachung auf Inkorporationen im Rahmen der physikalischen Strahlenschutzkontrolle zuständig. Diese Messstellen werden von den jeweils zuständigen Landesbehörden behördlich bestimmt, das heißt, sie sind damit amtlich anerkannt und müssen damit definierten Qualitätsansprüchen genügen. mehr...


   
Empfehlungen zur Richtlinie
 
Die am 1. März 2007 in Kraft getretenene Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung (Riphyko) gilt für die verschiedenen Anwendungsgebiete (Medizin, Kerntechnik, Industrie usw.) und ist daher naturgemäß in vielen Punkten nur sehr allgemein gehalten. Es ist das Ziel der vorliegenden Empfehlung, die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bei der Anwendung der Riphyko zu unterstützen. mehr...


Abschlussberichte und Zusammenfassungen der von der Leitstelle fachlich betreuten Forschungsvorhaben
 
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