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Ionisierende Strahlung > Beruflicher Strahlenschutz > Inkorporationsüberwachung
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Inkorporationsüberwachung
Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen können, z.B. durch Inhalation, Ingestion, über die Haut oder durch eine offene Wunde Radionuklide in den Körper gelangen. Diese führen zu einer inneren Strahlenexposition. Aufgabe der Inkorporationsüberwachung ist der retrospektive Nachweis, dass die einschlägigen Dosisgrenzwerte nicht überschritten wurden.
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Durchführung der Inkorporationsüberwachung
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Die für die Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition üblichen Überwachungsverfahren zur Bestimmung der zugeführten Aktivität sind In-vivo-Verfahren: Bestimmung der Aktivität im Körper oder in den Organen, In-vitro-Verfahren: Bestimmung der Aktivitätskonzentration in den Ausscheidungen,
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Leitstelle Inkorporationsüberwachung des BfS
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Die Leitstelle Inkorporationsüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ist (bundeseinheitlich) insbesondere zuständig für die Qualitätssicherung von Überwachungsverfahren, die Vereinheitlichung beziehungsweise Harmonisierung von Analysen-, Mess- und Interpretationsverfahren, die Vergabe von einschlägigen Forschungs- und Entwicklungs-Arbeiten (UFO-Vorhaben) sowie die Beratung und Berichterstattung.
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In-vitro-Ringversuche
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Eine der wichtigsten Aufgaben der Leitstelle
Inkorporationsüberwachung des BfS ist die Unterstützung der behördlich
bestimmten Messstellen bei der Qualitätssicherung auf allen Schritten
hin zur Ermittlung der inneren Dosis. Die
Leitstelle hat für die regelmäßige Durchführung von
Ringversuchen bei den In-vitro-Messstellen (Ausscheidungsanalytik)
Sorge zu tragen.
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In-vivo-Ringversuche
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Die Leitstelle hat für die regelmäßige Durchführung von
Ringversuchen bei den In-vivo-Messstellen (Ganzkörper- und
Teilkörperzähler) Sorge zu tragen.
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"Behördlich bestimmte Messstellen"
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Behördlich bestimmte Messstellen sind für die Überwachung auf
Inkorporationen im Rahmen der physikalischen Strahlenschutzkontrolle
zuständig. Diese Messstellen werden von den jeweils zuständigen Landesbehörden
behördlich bestimmt, das heißt, sie sind damit amtlich anerkannt und
müssen damit definierten Qualitätsansprüchen genügen.
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Empfehlungen zur Richtlinie
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Die am 1. März 2007 in Kraft getretenene Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung (Riphyko) gilt für die verschiedenen Anwendungsgebiete (Medizin, Kerntechnik, Industrie usw.) und ist daher naturgemäß in vielen Punkten nur sehr allgemein gehalten. Es ist das Ziel der vorliegenden Empfehlung, die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bei der Anwendung der Riphyko zu unterstützen.
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