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Ionisierende Strahlung > Beruflicher Strahlenschutz > Grenzwerte
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Grenzwerte im beruflichen Strahlenschutz
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In der Bundesrepublik Deutschland begann die gesetzlich
geregelte Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen vor etwa vier
Jahrzehnten. Bereits 1960 hatte Deutschland mit der "Ersten
Strahlenschutzverordnung" die Verpflichtung zum "[...] Gesundheitsschutz
der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender
Strahlungen" aus der ersten Fassung der EURATOM-Grundnormen in nationales
Recht umgesetzt.
Diese Erste Strahlenschutzverordnung erfuhr im Lauf der Jahre
mehrere Novellierungen, durch die das Regelwerk an zwischenzeitlich erfolgte
Änderungen der EURATOM-Grundnormen angeglichen beziehungsweise an neuere Erkenntnisse der
Strahlenschutzforschung angepasst wurde. Rechtlich maßgebend für den
Strahlenschutz sind die Strahlenschutzverordnung vom 1. August 2001 und die Röntgenverordnung vom 1. August 2002. In beiden Verordnungen sind die europäischen Strahlenschutzanforderungen der Richtlinie 96/29/EURATOM und die neuen, abgesenkten Grenzwerte in nationales Recht umgesetzt.
Überprüfung der Kriterien für Grenzwerte
Es gibt in Deutschland zahlreiche Orte in deren Umgebung Menschen einer
Strahlenexposition augesetzt sein können. Dies sind nicht nur Kernkraftwerke,
sondern vor allem vielfältige technische Anlagen in der Industrie, Medizin oder
Forschung, wo zum Beispiel röntgentechnische Einrichtungen, hochradioaktive Quellen
oder offene radioaktive Stoffe verwendet
werden.
Die Strahlenexposition, der die allgemeine Bevölkerung durch diese
zivilisatorischen Quellen ausgesetzt sein darf, ist auf 1 Millisievert (mSv) pro Person und Kalenderjahr begrenzt. Ausgenommen sind hiervon Strahlenexpositionen, die aus diagnostischen oder therapeutischen Gründen entstehen und ärztlich angeordnet sind sowie Strahlenexpositionen infolge der natürlichen Umgebungsstrahlung (zum Beispiel Radon in Wohnungen) oder der Höhenstrahlung beim Fliegen.
Grenzwert der effektiven Dosis pro Jahr
In Deutschland sind etwa 350.000 Personen beruflich strahlenschutzüberwacht. Diese arbeiten zum Beispiel mit Röntgengeräten, handhaben umschlossene hochradioaktive Quellen, offene radioaktive Stoffe oder sind am Arbeitsplatz einer erhöhten zivilisatorischen (zum Beispiel Kernkraftwerk) oder natürlichen Umgebungsstrahlung (zum Beispiel durch Radon in Bergwerken, Schauhöhlen sowie bei der Trinkwassergewinnung oder der kosmisch bedingten Höhenstrahlung beim Fliegen) ausgesetzt. Die zulässige berufliche Strahlenexposition ist für diese Personen begrenzt und wird behördlich überwacht.
Der Grenzwert der effektiven Dosis für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt in allen europäischen Ländern 20 mSv pro Kalenderjahr (in den Vereinigten Staaten von Amerika 50 mSv pro Jahr). Neben dem Grenzwert für die effektive Dosis sind zum Schutz einzelner Körperteile Grenzwerte für die Organdosis pro Kalenderjahr definiert, unter anderem für die Augenlinse und die Lunge jeweils 150 mSv, für die Haut und die Hände jeweils 500 mSv, für die Keimdrüsen und die Gebärmutter jeweils 50 mSv sowie für die Schilddrüse 300 mSv.
Besondere Grenzwerte für Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen
Für die Personengruppen Jugendliche und ungeborene Kinder sind weitere Grenzwerte festgelegt. Für Personen unter 18 Jahren darf die beruflich bedingte Strahlenexposition die effektive Dosis von 1 mSv pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Für Ausbildungszwecke kann bei 16- bis 18-jährigen die zuständige Behörde einen Grenzwert von sechs mSv festlegen, falls dies nötig ist. Für diesen Personenkreis gelten auch niedrigere Organdosisgrenzwerte.
Für beruflich strahlenexponierte Frauen, die nicht schwanger sind, gelten die gleichen Dosisgrenzwerte wie für Männer. Allerdings darf bei Frauen die Organdosis der Gebärmutter zwei mSv pro Monat nicht überschreiten.
Ab Bekanntgabe einer bestehenden Schwangerschaft darf das ungeborene Kind bis zu seiner Geburt
keine höhere Strahlendosis als 1 mSv erhalten. Zusätzlich zu den in den EURATOM-Grundnormen festgelegten Grenzwerten gilt in Deutschland auch ein Grenzwert Berufslebensdosis, das heißt, für die Summe der in allen Berufsjahren erhaltenen einzelnen effektiven Dosiswerte. Dieser Grenzwert beträgt 400 mSv.
Grenzwertüberschreitungen
Falls ein Grenzwert überschritten wird, untersucht die zuständige Aufsichtsbehörde die Ursache. Abhängig von der Ursache kann sie Auflagen erteilen, Tätigkeiten verbieten, Bußgelder festsetzen und Genehmigungen entziehen. In begründeten Fällen und unter definierten Auflagen kann sie auch Ausnahmen zulassen.
Grenzwertüberschreitungen sind äußerst selten: Im Jahr 2007 wurde in Deutschland die 20-mSv-Grenze nur in zehn Fällen überschritten. Im Allgemeinen liegen die tatsächlichen Expositionen stets weit unterhalb der Grenzwerte. Dies hat seine Ursache im Gebot der Optimierung, denn in Europa ist im Strahlenschutz zusätzlich zur Dosisbegrenzung immer auch das Gebot der Dosisvermeidung zu befolgen: Auch unterhalb eines Grenzwerts ist die Strahlenexposition so gering wie vernünftigerweise erreichbar zu halten, wobei der Stand von Wissenschaft und Technik zu beachten und die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.
Die Wirksamkeit dieses Optimierungsgebots ist offensichtlich: 99 Prozent der
Überwachten haben eine Jahresdosis unter drei mSv; die durchschnittliche
effektive Dosis aller Exponierten beträgt 0,8 mSv, das heißt, der Grenzwert
von 20 mSv wird im Mittel nur zu vier Prozent ausgeschöpft.
Berufslebensdosis
Die Messung der Strahlenexposition am Arbeitsplatz erfolgt mit amtlich zugelassenen Dosimetern; in den meisten Fällen sind dies Filmdosimeter. Diese Dosimeter werden von behördlich bestimmten Messstellen ausgegeben und in der Regel monatlich ausgewertet, wobei der Dosisanteil der natürlichen Umgebungsstrahlung abgezogen wird.
Wenn Beschäftigte Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen haben und die Möglichkeit einer Aufnahme von Radionukliden in den Körper besteht (zum Beispiel über Mund und Nase oder durch die Haut), dann werden diese Personen zusätzlich von behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen regelmäßig beziehungsweise bei besonderem Anlass überwacht. Die Messstellen übermitteln ihre Dosisfeststellungen regelmäßig an das Strahlenschutzregister im BfS, das unter anderem auch die Einhaltung der Grenzwerte überwacht.
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