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Fliegendes Personal
Dt. Uranbergarbeiterstudie
Relevante Arbeitsfelder
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Ionisierende Strahlung > Beruflicher Strahlenschutz > Fliegendes Personal

Überwachung des fliegenden Personals

In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen ein als am Boden (siehe Abbildung 1). Piloten und flugbegleitendes Personal können, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den nördlichen Polrouten fliegen, Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit Dosiswerten von Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder die mit radioaktiven Quellen umgehen. Die EU-Richtlinie 96/29 EURATOM verlangt deshalb auch eine Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals. In Deutschland wurde diese Forderung mit der Novelle der Strahlenschutzverordnung in nationales Recht umgesetzt: Überwachungspflichtig ist Luftfahrtpersonal dann, wenn es in einem Beschäftigungsverhältnis gemäß deutschem Arbeitsrecht steht und während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Milli-Sievert im Kalenderjahr erhalten kann. Für diese Beschäftigten ist die Strahlenexposition zu ermitteln, zu begrenzen und unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu reduzieren. Die Betreiber von Flugzeugen sind verpflichtet, seit August 2003 die Dosiswerte zu ermitteln und durch eine entsprechende Planung des Personaleinsatzes und der Flugrouten die Strahlendosis ihrer Beschäftigten zu reduzieren.

Abbildung 1

Die Ermittlung der Dosis, die ein Beschäftigter auf einem bestimmten Flug erhält, erfolgt computergestützt. Rechenprogramme ermitteln auf der Basis von physikalischen Messungen (z.B. der Neutronenflussdichte in Flughöhen) und anhand der Flugdaten (z.B. Start- und Zielflughafen, Flugdauer und -höhe) die effektive Dosis, die aus diesem Flug resultiert. Diese Dosiswerte werden dem fliegenden Personal zugeordnet und über das aufsichtführende Luftfahrtbundesamt an das Strahlenschutzregister übermittelt, wo unter anderem die Einhaltung von Dosisgrenzwerten überwacht wird. Dies gewährleistet auch für das fliegende Personal eine rechtlich abgesicherte Strahlenschutzüberwachung.

Der strahlenschutzüberwachte Personenkreis des fliegenden Personals umfasst ca. 34.000 Personen. Diese tragen mit einer Kollektivdosis von ca. 78 Pers.-Sv zu mehr als der Hälfte der Kollektivdosis aller beruflich strahlenexponierten Personen in Deutschland bei.

Im Vergleich mit anderen strahlenexponierten Berufsgruppen zählt das fliegende Personal mit einer durchschnittlichen effektiven Jahresdosis von 2,3 mSv nach den Kategorien „Industrielle Radiographie“ und "Kerntechnik, Instandhaltung und Reinigung“ zu einer der am stärksten strahlenexponierten Berufsgruppen.

Mittlere Jahresdosis in verschiedenen Tätigkeitsbereichen

Abbildung 2
Mittlere Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen

Charakteristisch ist der Unterschied zwischen den Dosisverteilungen. Beim fliegenden Personal ist die Verteilung zweigipfelig, während sie bei anderen beruflichen Bereichen mit zunehmender Dosis exponentiell abfällt. Jedoch treten beim fliegenden Personal sehr selten Jahresdosen über 5 mSv auf.

Verteilung der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen in verschiedenen Bereichen

Abbildung 3
Verteilung der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen in verschiedenen Bereichen.

Im europäischen Vergleich hat Deutschland auch beim fliegenden Personal die höchste Zahl an strahlenschutzüberwachten Personen. Im Vergleich mit den mittleren Jahresdosiswerten jener europäischen Länder, die eine amtliche Dosisermittlung des fliegenden Personals durchführen, liegt Deutschland im Mittelfeld.

Länder

Personen

Betriebe

Kollektivdosis [Pers.-Sv]

arithm. Mittel [mSv]

Maximum [mSv]

Tschechische Republik

1.480

5

3,3

2,2

3,5

Deutschland

30.204

45

55,2

1,8

5,4

Dänemark

3.782

8

6,0

1,6

k.A.

Finnland

2.540

2

6,4

2,5

k.A.

Niederlande

12.140

2

16,0

1,3

< 6

Vereinigtes Königreich

22.000

2

44,0

2,0

k.A.

   * Daten für das Jahr 2004 aus einer Umfrage bei den Teilnehmerländern am ESOREX-Projekt des BfS

Tabelle1
Strahlenexposition des fliegenden Personals im europäischen Vergleich*.

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