|
In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den
Menschen ein als am Boden (siehe Abbildung 1). Piloten und flugbegleitendes
Personal können, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den nördlichen
Polrouten fliegen, Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit
Dosiswerten von Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder die
mit radioaktiven Quellen umgehen. Die EU-Richtlinie 96/29 EURATOM verlangt
deshalb auch eine Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals. In
Deutschland wurde diese Forderung mit der Novelle der Strahlenschutzverordnung
in nationales Recht umgesetzt: Überwachungspflichtig ist Luftfahrtpersonal
dann, wenn es in einem Beschäftigungsverhältnis gemäß deutschem Arbeitsrecht
steht und während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr
als 1 Milli-Sievert im Kalenderjahr erhalten kann. Für diese Beschäftigten ist
die Strahlenexposition zu ermitteln, zu begrenzen und unter Berücksichtigung
des Einzelfalls zu reduzieren. Die Betreiber von Flugzeugen sind verpflichtet, seit August 2003 die Dosiswerte zu ermitteln und durch eine entsprechende Planung des Personaleinsatzes und der Flugrouten die Strahlendosis ihrer Beschäftigten zu reduzieren.
Abbildung 1
Die Ermittlung der Dosis, die ein Beschäftigter auf einem
bestimmten Flug erhält, erfolgt computergestützt. Rechenprogramme ermitteln auf
der Basis von physikalischen Messungen (z.B. der Neutronenflussdichte in
Flughöhen) und anhand der Flugdaten (z.B. Start- und Zielflughafen, Flugdauer
und -höhe) die effektive Dosis, die aus diesem Flug resultiert. Diese
Dosiswerte werden dem fliegenden Personal zugeordnet und über das aufsichtführende Luftfahrtbundesamt an das Strahlenschutzregister übermittelt, wo unter anderem die Einhaltung von Dosisgrenzwerten überwacht wird. Dies gewährleistet auch für das fliegende Personal eine rechtlich abgesicherte Strahlenschutzüberwachung.
Der strahlenschutzüberwachte Personenkreis des fliegenden
Personals umfasst ca. 34.000 Personen. Diese tragen mit einer Kollektivdosis
von ca. 78 Pers.-Sv zu mehr als der Hälfte der Kollektivdosis aller beruflich
strahlenexponierten Personen in Deutschland bei.
Im Vergleich mit anderen strahlenexponierten Berufsgruppen
zählt das fliegende Personal mit einer durchschnittlichen effektiven
Jahresdosis von 2,3 mSv nach den Kategorien „Industrielle Radiographie“ und
"Kerntechnik, Instandhaltung und Reinigung“ zu einer der am stärksten
strahlenexponierten Berufsgruppen.
Abbildung 2
Mittlere Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen in verschiedenen
Tätigkeitsbereichen
Charakteristisch ist der Unterschied zwischen den Dosisverteilungen. Beim fliegenden Personal ist die Verteilung zweigipfelig, während sie bei anderen beruflichen Bereichen mit zunehmender Dosis exponentiell abfällt. Jedoch treten beim fliegenden Personal sehr selten Jahresdosen über 5 mSv auf.

Abbildung 3
Verteilung der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter
Personen in verschiedenen Bereichen.
Im europäischen Vergleich hat Deutschland auch beim
fliegenden Personal die höchste Zahl an strahlenschutzüberwachten Personen. Im
Vergleich mit den mittleren Jahresdosiswerten jener europäischen Länder, die
eine amtliche Dosisermittlung des fliegenden Personals durchführen, liegt
Deutschland im Mittelfeld.
|
Länder
|
Personen
|
Betriebe
|
Kollektivdosis [Pers.-Sv]
|
arithm. Mittel [mSv]
|
Maximum [mSv]
|
|
Tschechische Republik
|
1.480
|
5
|
3,3
|
2,2
|
3,5
|
|
Deutschland
|
30.204
|
45
|
55,2
|
1,8
|
5,4
|
|
Dänemark
|
3.782
|
8
|
6,0
|
1,6
|
k.A.
|
|
Finnland
|
2.540
|
2
|
6,4
|
2,5
|
k.A.
|
|
Niederlande
|
12.140
|
2
|
16,0
|
1,3
|
< 6
|
|
Vereinigtes Königreich
|
22.000
|
2
|
44,0
|
2,0
|
k.A.
|
* Daten für das Jahr 2004 aus
einer Umfrage bei den Teilnehmerländern am ESOREX-Projekt des BfS
Tabelle1
Strahlenexposition des fliegenden Personals im europäischen
Vergleich*.
|