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Ionisierende Strahlung > Beruflicher Strahlenschutz
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Das Strahlenschutzregister
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Das Strahlenschutzregister (SSR) ist eine nationale Einrichtung
des Bundes zur Überwachung der beruflichen Strahlenexposition. Es hat die
Aufgabe, für alle beruflich strahlenexponierten Personen bundesweit und
langfristig die Ausgabe von Strahlenpässen sowie die Einhaltung der
Körperdosisgrenzwerte zu überwachen. Im Strahlenschutzregister werden auch die
Meldungen der regionalen Registrierbehörden, die für die Ausgabe von
Strahlenpässen zuständig sind, zentral zusammengeführt. Das SSR trägt zur
Weiterentwicklung des beruflichen Strahlenschutzes nach Stand von Wissenschaft
und Technik bei sowie zur Transparenz und Harmonisierung der beruflichen
Strahlenschutzüberwachung in Europa.
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Grenzwerte im beruflichen Strahlenschutz
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In der Bundesrepublik Deutschland begann die gesetzlich geregelte Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen vor etwa vier Jahrzehnten. Bereits 1960 hatte Deutschland mit der "Ersten Strahlenschutzverordnung" die Verpflichtung zum "...Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen" aus der ersten Fassung der EURATOM-Grundnormen in nationales Recht umgesetzt.
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Inkorporationsüberwachung
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Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen können, z.B. durch Inhalation, Ingestion, über die Haut oder durch eine offene Wunde Radionuklide in den Körper gelangen. Diese führen zu einer inneren Strahlenexposition. Aufgabe der Inkorporationsüberwachung ist der retrospektive Nachweis, dass die einschlägigen Dosisgrenzwerte nicht überschritten wurden.
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Überwachung des fliegenden Personals
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In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den
Menschen ein als am Boden. Piloten und flugbegleitendes
Personal können, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den nördlichen
Polrouten fliegen, Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit
Dosiswerten von Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder die
mit radioaktiven Quellen umgehen.
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Deutsche Uranbergarbeiterstudie
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Das Bundesamt für Strahlenschutz führt seit einigen Jahren eine epidemiologische Studie an ca. 59.000 ehemaligen Beschäftigten des Uranerzbergbaus der Wismut durch, um das Gesundheitsrisiko durch Strahlung und andere Noxen zu untersuchen.
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Relevante Arbeitsfelder
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Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat in TITEL VII der Richtlinie 96/29/EURATOM DES RATES vom 13. Mai 1996 erstmals die Überwachung beruflicher Strahlenexpositionen durch natürliche Strahlenquellen empfohlen. Insbesondere soll auch die Exposition infolge Inhalation von Radon-Zerfallsprodukten in bestimmten, von den Mitgliedsländern durch Untersuchungen oder andere geeignete Maßnahmen ermittelten Arbeitsfeldern überwacht werden. Die Strahlenschutzverordnung regelt, dass in Deutschland Arbeiten in explizit benannten untertägigen und übertägigen Arbeitsfeldern zukünftig in die Strahlenschutzüberwachung einbezogen werden.
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Ergebnisse der Überwachung von Strahlenexpositionen durch Radon an Arbeitsplätzen
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Infolge der im Einigungsvertrag festgelegten Fortgeltung der Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR für "... bergbauliche und andere Tätigkeiten, soweit dabei radioaktive Stoffe, insbesondere Radon-Zerfallsprodukte, anwesend sind", wurde in den neuen Bundesländern die vor mehr als 20 Jahren begonnene Überwachung der beruflichen Strahlenexposition bei diesen Arbeiten fortgesetzt. Die Ergebnisse der Überwachung zeigen, dass durch die im Verlaufe der Zeit eingeleiteten Maßnahmen die Strahlenexpositionen für diese Berufsgruppen deutlich gesenkt werden konnten und dass heute die Grenzwerte in der Regel eingehalten werden.
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