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Richtlinien und Empfehlungen
Im Folgenden stehen Informationen über Richtlinien und Empfehlungen zur Verfügung, die für die Untersuchung und Bewertung durch menschlichen Einfluss erhöhter natürlicher Umweltradioaktivität relevant sind.
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Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung Bergbau
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Die "Richtlinie zur Emmissions- und Immissionsüberwachung bei bergbaulichen Tätigkeiten (REI Bergbau)" findet in den neuen Bundesländern Anwendung bei
- der Stilllegung und Sanierung von Anlagen und Einrichtungen des Uranerzbergbaus und der Uranerzaufbereitung gemäß Paragraph 4 Absatz 3 der "Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz" (AtStrlSV) und Arbeiten an Halden und Absetzanlagen, die die Strahlenschutzsituation der Umgebung beeinflussen können, sowie bei der
- Gewinnung von Haldenmaterial gemäß Paragraph 4 Absatz 1 der "Anordnung zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bei Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der Verwendung darin abgelagerter Materialien" (StrSAblAnO).
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Empfehlungen der Strahlenschutzkommission bei bergbaulichen Hinterlassenschaften
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Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat zum Umgang mit der durch bergbauliche Tätigkeiten verursachten besonderen Strahlenschutzsituation Empfehlungen gegeben. Darin formuliert die SSK Richtwerte, bei deren Einhaltung davon auszugehen ist, dass Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenexposition nicht erforderlich sind. Bei der Festlegung dieser Richtwerte folgte die SSK dem Grundprinzip, dass für Verhältnisse, die unter üblichen Bedingungen auch natürlicherweise auftreten können, Interventionsmaßnahmen aus Gründen des Strahlenschutzes nicht gerechtfertigt sind.
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