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Ionisierende Strahlung > Umweltradioaktivität > Altlasten > Hinterlassenschaften
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Hinterlassenschaften
Über Jahrhunderte sind im Bergbau und in der Industrie Rückstände mit erhöhter natürlicher Radioaktivität entstanden, die meist auf Halden oder in Rückstandsbecken deponiert wurden. Gesichtspunkte des Strahlenschutzes wurden dabei nicht berücksichtigt. In Abhängigkeit von den jeweiligen Standort- und Nutzungsbedingungen können erhöhte innere und/oder äußere Strahlenexpositionen für einzelne Personen der Bevölkerung nachträgliche Strahlenschutzmaßnahmen erfordern. Gegenwärtig gibt es in Deutschland keine Rechtsnorm, auf deren Grundlage Eigentümer radiologischer Hinterlassenschaften zur Sanierung oder anderen Maßnahmen verpflichtet werden können, die zu einer Reduzierung der Strahlenexposition führen. Im Folgenden wird ein Überblick über die Dimension dieser Hinterlassenschaften in Deutschland gegeben.
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Bergbauliche Hinterlassenschaften
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Bereits im Mittelalter begann der Abbau von Silber, Kupfer, Zinn u.a. Nichteisenmetallen in Deutschland. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam der Uranerzbergbau hinzu. Noch heute existieren Hunderte von Halden, in denen die Rückstände des Bergbaus und der Erzaufbereitung deponiert wurden, und eine Vielzahl ehemals bergbaulich genutzter Flächen.
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Industrielle Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität
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Bei der intensiven industriellen Entwicklung, die etwa seit Mitte des 19. Jahrhunderts in vielen Teilen Deutschlands vonstatten ging, wurde auch eine Reihe von Rohstoffen verwendet, die erhöhte Uran- und Thoriumgehalte aufwiesen (zum Beispiel Bauxit, Phosphorit). Es entstand eine Vielzahl von Rückständen, die zum damaligen Zeitpunkt nicht weiter verwendet wurden.
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