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Gesetzliche Grundlagen
In Deutschland erfordern die Strahlenschutzvorschriften, dass jeder Genehmigungsinhaber Strahlenschutzbeauftragte bestellt. Diese können Techniker, Wissenschaftler, Ärzte oder ähnliches sein. Sie benötigen für ihre Arbeit die Fachkunde bezogen auf die Art der Tätigkeit, das heißt
  • eine angemessene Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz in Abhängigkeit von der Art der Strahlenanwendung, der bisherigen Qualifikation und der zu erfüllenden Strahlenschutzaufgaben,
  • entsprechende praktische Berufserfahrung, die je nach Aufgabe zwischen einigen Monaten und bis zu drei Jahren liegen muss und
  • aufgabenspezifische Strahlenschutzkurse mit einer Dauer von einigen Tagen bis zu einigen Wochen, die mit einer Prüfung enden. Die Kurse müssen von den zuständigen Behörden anerkannt sein.


Richtlinien für die Fachkunde im Strahlenschutz




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