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Ionisierende Strahlung > Kompetenzerhalt > National > Gesetzliche Grundlagen
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Gesetzliche Grundlagen
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In Deutschland erfordern die Strahlenschutzvorschriften, dass jeder
Genehmigungsinhaber Strahlenschutzbeauftragte bestellt. Diese können
Techniker, Wissenschaftler, Ärzte oder ähnliches sein. Sie benötigen für ihre
Arbeit die Fachkunde bezogen auf die Art der Tätigkeit, das heißt
- eine angemessene Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz in
Abhängigkeit von der Art der Strahlenanwendung, der bisherigen
Qualifikation und der zu erfüllenden Strahlenschutzaufgaben,
- entsprechende praktische Berufserfahrung, die je nach Aufgabe zwischen einigen Monaten und bis zu drei Jahren liegen muss und
- aufgabenspezifische Strahlenschutzkurse mit einer Dauer von
einigen Tagen bis zu einigen Wochen, die mit einer Prüfung enden. Die
Kurse müssen von den zuständigen Behörden anerkannt sein.
Richtlinien für die Fachkunde im Strahlenschutz
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