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Zuständige Stellen für die Anerkennung von Fachkundekursen im Strahlenschutz
Die Fachkundekurse im Strahlenschutz müssen von der jeweils zuständigen Stelle anerkannt sein. Dazu müssen die Kurse den Anforderungen der jeweiligen Fachkunde-Richtlinie gerecht werden. Das heißt, eine Anerkennung kann erfolgen, wenn die Kurse den für die einzelnen Fachkundegruppen festgelegten Erfordernissen entsprechen; wenn die Kursinhalte von qualifizierten Lehrkräften übermittelt werden und die dazu notwendige Ausrüstung vorhanden ist.

Im Folgenden sind die für diese Anerkennung zuständigen Stellen nach Bundesländern aufgelistet. Kursinteressierte finden hier Ansprechpartner/innen für die für sie relevanten Kurse in ihrer Region.

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