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Ionisierende Strahlung > Kompetenzerhalt > National > Zuständige Stellen
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Zuständige Stellen für die Anerkennung von Fachkundekursen im Strahlenschutz
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Die Fachkundekurse im
Strahlenschutz müssen von der jeweils zuständigen Stelle anerkannt sein. Dazu
müssen die Kurse den Anforderungen der jeweiligen Fachkunde-Richtlinie gerecht
werden. Das heißt, eine Anerkennung kann erfolgen, wenn die Kurse den für die
einzelnen Fachkundegruppen festgelegten Erfordernissen entsprechen; wenn die
Kursinhalte von qualifizierten Lehrkräften übermittelt werden und die dazu
notwendige Ausrüstung vorhanden ist.
Im Folgenden sind die für
diese Anerkennung zuständigen Stellen nach Bundesländern aufgelistet. Kursinteressierte
finden hier Ansprechpartner/innen für die für sie relevanten Kurse in ihrer
Region.
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