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Nationale Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz
Fachkunde nach StrlSchV und RöV

Die vielfältigen Anwendungsbereiche von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen in Medizin, Industrie, Forschung und Technik stellen hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation der im Strahlenschutz Beschäftigten. Um die erreichten hohen Sicherheitsstandards für beruflich strahlenexponierte Beschäftigte, Patienten, Patientinnen und Bevölkerung aufrecht erhalten zu können, brauchen wir professionelle Aus- und Weiterbildungsprogramme im Strahlenschutz.
 
Gesetzliche Grundlagen
 
In Deutschland erfordern die Strahlenschutzvorschriften, dass jeder Genehmigungsinhaber einen Strahlenschutzbeauftragten bestellt. mehr...


   
Kurse nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Röntgenverordnung (RöV)
 
Die gesetzlichen Anforderungen zur Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz sind in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und in der Röntgenverordnung (RöV) festgelegt. mehr...


Zuständige Stellen für die Anerkennung von Fachkundekursen im Strahlenschutz
 
Die Fachkundekurse im Strahlenschutz müssen von der jeweils zuständigen Stelle anerkannt sein. Dazu müssen die Kurse den Anforderungen der jeweiligen Fachkunde-Richtlinie gerecht werden. Das heißt, eine Anerkennung kann erfolgen, wenn mehr...