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Ionisierende Strahlung
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 Ionisierende Strahlung
Zur ionisierenden Strahlung zählen sowohl elektromagnetische Strahlen - wie Röntgen- und Gammastrahlung – als auch Teilchenstrahlung - wie Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung. Sie ist dadurch charakterisiert, dass sie genügend Energie besitzt, um Atome und Moleküle zu ionisieren, das heißt aus elektrisch neutralen Atomen und Molekülen positiv und negativ geladene Teilchen zu erzeugen. Beim Durchgang durch Materie – zum Beispiel durch eine Zelle oder einen Organismus - gibt die ionisierende Strahlung Energie ab. Ist diese hoch genug, kann es zu schweren Strahlenschäden kommen.
Ionisierende Strahlung ist sowohl Teil der Natur als auch das Resultat menschlicher Tätigkeit. Natürliche radioaktive Stoffe sind im Menschen sowie in den Böden und Gesteinen der Erdkruste vorhanden. In der Medizin, Forschung, Technik und durch Nutzung der Atomenergie werden radioaktive Stoffe gezielt verwendet und künstlich erzeugt.
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Aktuelles
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Nuklearspezifische Gefahrenabwehr
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Für die Gefahrenabwehr sind in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer zuständig. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt Fachkompetenz im Strahlenschutz unter anderem auch Behörden der Gefahrenabwehr (Polizei, Landes-Umweltbehörden) und des Katastrophenschutzes (Feuerwehr, Rettungsdienste, Notfallmedizin) im Rahmen der Amtshilfe zur Verfügung.
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