Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Schacht Konrad nicht an
Das Bundesverfassungsgericht hat verkündet, dass es eine Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle Schacht Konrad bei Salzgitter nicht annimmt.
Die Verfassungsbeschwerde bezieht sich auf den atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Umweltministeriums vom Mai 2002. Klagen gegen den Beschluss hatte das Oberwaltungsgericht Lüneburg zurückgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat 2007 Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg abgewiesen. Damit war der ordentliche Rechtsweg abgeschlossen. Seitdem baut das Bundesamt für Strahlenschutz Konrad zu einem Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle aus.