Wer ist verantwortlich für den Betrieb von Endlagern des Bundes für radioaktive Abfälle?
Die Zuständigkeiten für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen werden im Atomgesetz (AtG) geregelt. Nach Paragraph 9a Abs. 3 AtG hat der Bund Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist die dafür zuständige Behörde und damit verantwortlich „für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle.“

In Deutschland gibt es vier Endlagerprojekte, für die das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig ist: Konrad, Morsleben, Asse und Gorleben. Während Gorleben noch ein Erkundungsbergwerk ist und heute nicht entschieden ist, ob dort jemals radioaktive Abfälle endgelagert werden, befinden sich in Morsleben und in der Asse bereits radioaktive Abfälle. Die beiden Endlager müssen nach Atomgesetz geschlossen werden. Konrad wird derzeit zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle umgerüstet.

Die Gesamtverantwortung für Errichtung und Betrieb von Endlagern des Bundes liegt beim Bundesamt für Strahlenschutz. 1984 hat die Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) einen Kooperationsvertrag geschlossen und sie mit der "Planung und Errichtung der Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle" beauftragt.

Bei der Errichtung des Endlagers Konrad, dem Betrieb des Endlagers Morsleben sowie dem Betrieb des Erkundungsbergwerks Gorleben wird das Bundesamt für Strahlenschutz von der DBE unterstützt. Mit der Durchführung des Betriebs und der Schließung der Schachtanlage Asse II hat das BfS die Asse GmbH beauftragt.



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