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Finanzierungsverantwortung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen
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Zur aktuellen Berichterstattung über die Kosten, die dem Bund durch den Rückbau und die Stilllegung kerntechnischer Anlagen entstehen, erläutert das BfS:
Der Staat übernimmt die Finanzierung von Rückbau und Stilllegung derjenigen kerntechnischen Anlagen, die von Bund oder Ländern selbst betrieben wurden, von anderen Betreibern übernommen wurden oder mit der Wiedervereinigung von der DDR in Bundesbesitz übergegangen sind. Dies sind zum Beispiel Kernforschungseinrichtungen der öffentlichen Hand und das Kernkraftwerk Greifswald als ehemalige DDR-Anlage. Die Stilllegung des Endlagers Morsleben wird als einigungsbedingte Altlast vollständig aus staatlichen Mitteln bestritten. Die Stilllegungskosten für das Endlager Asse werden ebenfalls vom Staat getragen. CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Energieversorger an den Kosten der Stilllegung des Endlagers Asse zu beteiligen.
Der Rückbau von Kernkraftwerken wird dagegen von den Energieversorgern selbst finanziert. Die Errichtung und der Betrieb von Endlagern ist zwar eine staatliche Aufgabe, die Kosten hierfür werden aber den Abfallverursachern anteilsmäßig in Rechnung gestellt. Dies betrifft derzeit die Errichtung des Endlagers Konrad sowie die Erkundung des Salzstockes Gorleben. Abfallverursacher der öffentlichen Hand werden entsprechend dieser Regelung an den Kosten beteiligt.
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