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BfS-Themen im Bundestag
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Antworten auf parlamentarische Anfragen, die Aufgabenfelder des Bundesamtes für Strahlenschutz berühren, sind hier gesammelt.
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Informationen zum Endlager Asse
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Zu Beginn des Jahres 2009 wurde das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Betreiber der Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel. Von 1965 bis 1992 wurde die Anlage im Auftrag des Bundesforschungsministeriums betrieben und offiziell als Forschungsbergwerk bezeichnet. In dieser Zeit wurden rund 126.000 Fässer und Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der Asse eingelagert. Aufgabe des BfS ist, die Asse sicher stillzulegen.
Unter www.endlager-asse.de erhalten Sie Informationen zum Endlager Asse sowie zum aktuellen Stand der Planungen und Arbeiten zur Stilllegung.
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Informationen zum Endlager Konrad
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Das Endlager Konrad für nicht wesentlich Wärme entwickelnde Abfälle in Salzgitter ist das erste, nach Atomgesetz genehmigte Endlager in Deutschland. Es ist für maximal 303.000 Kubikmeter an radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung genehmigt.
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„Verantwortung tragen in der Region“
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Bei der Abschlussveranstaltung des ökumenischen Kreuzweges, den das Bistum Hildesheim in Kooperation mit evangelischen und katholischen Kirchengemeinden aus der Region durchführt, sprach Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, am 21.03.2010 über verantwortungsvolles Handeln.
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Kosten und Kostenverteilung des Endlagerprojekts Schacht Konrad
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Kosten für die Endlagerung radioaktiver Abfälle fallen sowohl bei der Planung, der Durchführung des Genehmigungsverfahrens, der Errichtung als auch dem Betrieb und der Stilllegung eines Endlagers an. Für die Erkundungs- und Planungsarbeiten des Endlagerprojekts Schacht Konrad beliefen sich die Kosten bis Ende 2007 auf 945 Millionen Euro.
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Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Schacht Konrad nicht an
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Das Bundesverfassungsgericht hat verkündet, dass es eine Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle Schacht Konrad bei Salzgitter nicht annimmt.
Die Verfassungsbeschwerde bezieht sich auf den atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Umweltministeriums vom Mai 2002. Klagen gegen den Beschluss hatte das Oberwaltungsgericht Lüneburg zurückgewiesen.
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Hintergrundinformationen zu Berichten über Gorleben-Akten von 1983
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Seit den 1980er Jahren wird über politische Einflussnahme bei wissenschaftlichen Gutachten über den Salzstock Gorleben berichtet. Die aktuelle Berichterstattung über die Einflussnahme der Bundesregierung auf das Ergebnis eines Zwischenberichts im Jahre 1983 geht auf einen Artikel in der Tageszeitung zurück.
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Zu dem Artikel „Alles im grünen Bereich“ in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 2.9.2009 erklärt das BfS:
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In dem Artikel um angebliche Unregelmäßigkeiten bei personellen Vorgängen im Zusammenhang mit der Asse geht es darum, den Eindruck zu erwecken, dass etwas dran sein könnte. Belege werden nicht genannt. Die persönliche Diffamierung wird billigend in Kauf genommen. Dieses Stilmittel scheint besonders bei denjenigen an Attraktivität zur Bundestagswahl hin zu gewinnen, die eine besondere Verantwortung bei der Entstehung und dem Verstecken der fachlichen Probleme im Zusammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle in dem ehemaligen Salzbergwerk Asse haben.
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Zur Presseinformation des Deutschen Atomforums zu Gorleben vom 26.08.2009 erklärt das Bundesamt für Strahlenschutz:
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Zur Presseinformation des Deutschen Atomforums zu Gorleben vom 26.08.2009 erklärt das Bundesamt für Strahlenschutz: 1. Die Ergebnisse des Syntheseberichts werden einseitig dargestellt. Tatsächlich hat der Synthesebericht weder die Eignung Gorlebens untersucht noch ein bestimmtes Wirtsgestein favorisiert. Vielmehr wurde im Synthesebericht festgestellt, dass „zur Endlagerung radioaktiver Abfälle [...] keines der möglichen Wirtsgesteine in Deutschland (Salz, Ton, Granit) generell den anderen vorzuziehen“ ist und: „Ein bestmöglicher Endlagerstandort ist nur auf Grundlage eines Standortvergleiches zu ermitteln.“
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Großes Interesse an Endlagerausstellung in Hannover
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Die Endlagerung radioaktiver Abfälle – eine hochkomplexe Aufgabe, bei der Sicherheitsvorkehrungen für einen Zeitraum von einer Million Jahre getroffen werden muss. Welche Möglichkeiten nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern diskutiert werden, zeigt eine neue mobile Ausstellung des BfS. Nach der Erstpräsentation in Berlin hatten nun auch Bürgerinnen und Bürger in Hannover Gelegenheit sich zu informieren.
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Eignung von Gorleben weiter offen
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Über die Eignung des Salzstocks Gorleben als Endlager für hochradiaktive Abfälle lässt sich derzeit noch keine Aussage treffen. Wesentliche Teile des notwendigen Prüfverfahrens wie eine anlagen- und standortspezifische Sicherheitsanalyse oder eine Aussage zur Langzeitsicherheit stehen noch aus. Eine abschließende Bewertung der Eignung Gorlebens ist erst mit dem Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens möglich.
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BfS fordert Argumentation mit Fakten statt Behauptungen
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Der Synthesebericht des Bundesamtes für Strahlenschutz trifft keine Aussagen oder Urteile über einzelne Endlagerstandorte oder -projekte – auch nicht über Gorleben. Das stellt das BfS als Reaktion auf anders lautende Behauptungen des Koordinators in Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer, klar.
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Bischof Huber gegen voreilige Festlegung auf Gorleben
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Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle darf sich nach Ansicht von Bischof Wolfgang Huber nicht auf Gorleben beschränken. „Ich bin fest davon überzeugt, dass die Standortfrage geprüft werden muss, fair und transparent“, sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland.
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Offene Diskussion zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (Fachtagung "RepoSafe" vom 6.-9.11.2007)
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Bei der nach wie vor ungelösten Entsorgung hochradioaktiver Abfälle setzen die auf diesem Gebiet am weitesten fortgeschrittenen Länder in der Regel auf vergleichende Auswahlverfahren mit umfassender Beteiligung der Bevölkerung. Dies ist ein zentrales Ergebnis der Fachtagung „RepoSafe“ in Braunschweig, auf der vom 6. bis 9. November international führende Experten auf Einladung des BfS und der GRS die neuesten Erkenntnisse bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle präsentiert haben.
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Neubewertung von wirtschaftlichen Auswirkungen aus der Verfolgung und Realisierung des Ein-Endlagerkonzeptes
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Die wirtschaftlichen Auswirkungen der optionalen Verfolgung des Ein-Endlagerkonzeptes
wurden im Vergleich zum Mehr-Endlagerkonzept untersucht. Der Vergleich der
Kosten wurde auf Basis der Barwertmethode durchgeführt, indem alle Kosten auf einen
gemeinsamen Bezugszeitpunkt diskontiert werden. Die Kostenrechnungen haben gezeigt,
dass die Verfolgung des Ein-Endlagerkonzeptes auch unter optimalen Annahmen
und Randbedingungen Mehrkosten in Milliardenhöhe verursachen würde.
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BfS nimmt Stellung zum Untertagelabor
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Zu einem Bericht der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 03.05.2006 über die geplante Einrichtung eines Untertagelabors im Salzstock Gorleben erklärt das Bundesamt für Strahlenschutz:
Die von der TU Clausthal in Gorleben vorgestellten Pläne zur Einrichtung eines Untertagelabors im Salzstock Gorleben sind mit dem Bundesamt für
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Sicherheitstechnische Einzelfragen der Endlagerung
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Im Juni 2000 einigten sich die Bundesregierung und die
Energieversorgungsunternehmen die Erkundung des Salzstocks Gorleben für
mindestens drei, längstens für zehn Jahre zu unterbrechen, da sie zur
Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Einzelfragen nicht
beitragen kann.
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Atomare Endlagerung im Spannungsfeld zwischen fachlichen Notwendigkeiten und gesellschaftlichen Realitäten
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Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz
Die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist wegen der enormen langfristigen Risiken - abweichend vom Verursacherprinzip - keine Aufgabe der Betreiber von Kernkraftwerken und anderen Erzeugern solcher Abfälle, sondern eine Aufgabe des Bundes. Der Gesetzgeber hat die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Endlagerung radioaktiver Abfälle im Atomgesetz dem Bundesamt für Strahlenschutz übertragen.
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