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BfS-Themen im Bundestag
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Antworten auf parlamentarische Anfragen, die Aufgabenfelder des Bundesamtes für Strahlenschutz berühren, sind hier gesammelt.
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Ohne Endlager geht es nicht
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Im Umgang mit hochradioaktiven Abfällen hilft es nicht weiter, auf Innovationen in der Zukunft zu setzen. Das wäre verantwortungslos. - In der Financial Times Deutschland vom 1. Dezember 2010 antwortet Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, auf einen Beitrag des Unternehmensberaters Matthias Ginsberg.
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Informationen zum Endlager Asse
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Zu Beginn des Jahres 2009 wurde das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Betreiber der Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel. Von 1965 bis 1992 wurde die Anlage im Auftrag des Bundesforschungsministeriums betrieben und offiziell als Forschungsbergwerk bezeichnet. In dieser Zeit wurden rund 126.000 Fässer und Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der Asse eingelagert. Aufgabe des BfS ist, die Asse sicher stillzulegen.
Unter www.endlager-asse.de erhalten Sie Informationen zum Endlager Asse und zum aktuellen Stand der Planungen
und Arbeiten zur Stilllegung.
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Informationen zum Endlager Konrad
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Das Endlager Konrad für nicht wesentlich Wärme entwickelnde Abfälle in Salzgitter ist das erste, nach Atomgesetz genehmigte Endlager in Deutschland. Es ist für maximal 303.000 Kubikmeter an radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung genehmigt.
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„Verantwortung tragen in der Region“
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Bei der Abschlussveranstaltung des ökumenischen Kreuzweges, den das Bistum Hildesheim in Kooperation mit evangelischen und katholischen Kirchengemeinden aus der Region durchführt, sprach Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, am 21.03.2010 über verantwortungsvolles Handeln.
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Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Schacht Konrad nicht an
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Das Bundesverfassungsgericht hat verkündet, dass es eine Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle Schacht Konrad bei Salzgitter nicht annimmt.
Die Verfassungsbeschwerde bezieht sich auf den atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Umweltministeriums vom Mai 2002. Klagen gegen den Beschluss hatte das Oberwaltungsgericht Lüneburg zurückgewiesen.
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Großes Interesse an Endlagerausstellung in Hannover
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Die Endlagerung radioaktiver Abfälle – eine hochkomplexe Aufgabe, bei der Sicherheitsvorkehrungen für einen Zeitraum von einer Million Jahre getroffen werden muss. Welche Möglichkeiten nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern diskutiert werden, zeigt eine neue mobile Ausstellung des BfS. Nach der Erstpräsentation in Berlin hatten nun auch Bürgerinnen und Bürger in Hannover Gelegenheit sich zu informieren.
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