Morsleben (ERAM)
"Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) - Wie soll das gehen?"
Chronologie
BfS stabilisiert Kammer in Morsleben
Erstbewertung fachliche Bedenken ERAM
BfS weist Behauptungen zurück
Das Planfeststellungsverfahren
Unterlagen
Verfüllung
Hintergrundinformation zum Löserfall im Endlager Morsleben
Besichtigung und Info Morsleben
Abwetterbauwerk
Eignungsprüfung Salzhalde Beendorf

Endlager > Morsleben (ERAM) > Das Planfeststellungsverfahren

Der Anfang vom Ende: Das Planfeststellungsverfahren
Schematische Darstellung des Planfeststellungsverfahrens
36.750 m3 schwach- und mittelradioaktive Abfälle lagern in Morsleben. Damit sie auch in Zukunft Mensch und Umwelt nicht gefährden, soll das Endlager Morsleben verschlossen werden. Dabei werden große Teile des ehemaligen Salzbergwerks mit Salzbeton verfüllt. Der erste Schritt dazu ist Genehmigungsverfahren in Form eines Planfeststellungsverfahrens. An dessen Ende steht die atomrechtliche Planfeststellung (Genehmigung) für die Schließung des Endlagers.

In dem Planfeststellungsverfahren prüft das hierfür zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, ob der Plan zur Schließung des Endlagers, einschließlich der sonstigen erforderlichen Unterlagen, alle Sicherheitsanforderungen erfüllt. Zugleich erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu informieren und ihre Anregungen und Bedenken in das Genehmigungsverfahren einzubringen.
 
Einen Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 9b Atomgesetz (www.gesetze-im-internet.de/atg/) hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bereits 1992 gestellt. 1997 wurde das laufende Planfeststellungsverfahren auf Antrag des BfS auf die Stilllegung des Endlagers beschränkt. Stilllegung bedeutet dabei letzlich den dauerhaften Abschluss der radioaktiven Abfälle von der Biosphäre durch das Verschließen der untertägigen Grubenbaue (künstlich geschaffene Hohlräume unter Tage) und der beiden Schächte.

Im Zuge der Stilllegung werden die meisten Grubenbaue weitgehend mit Salzbeton (stützender Versatz) verfüllt. Die Schächte Bartensleben und Marie und die Einlagerungsbereiche werden abgedichtet. Verfüllung und Abdichtung haben zum Ziel, das umgebende Gebirge zu stützen und andererseits die Einlagerungsbereiche Westsüdfeld und Ostfeld abzudichten. Dies soll den Zutritt von Wässern aus dem Deckgebirge verhindern.

Für die Stilllegung gelten die Schutzziele des Strahlenschutzes,
  • jede unnötige Strahlenbelastung oder Kontamination von Personen, Sachgütern oder der Umwelt zu vermeiden und
  • jede Strahlenbelastung oder Kontamination von Personen, Sachgütern oder der Umwelt unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles auch unterhalb der festgesetzten Grenzwerte so gering wie möglich zu halten,
sowie folgende weitere Schutzziele:
  • Mögliche Senkungen an der Erdoberfläche als Folge der Konvergenz der Resthohlräume in dem ehemaligen Bergwerk sind zu begrenzen.
  • Eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften ist zu vermeiden.
  • Die Kritikalitätssicherheit (Ausschluss der Entstehung einer nuklearen Kettenreaktion) für die endgelagerten Radionuklide ist auch langfristig zu gewährleisten.
Das Stilllegungskonzept für das Endlager ist so ausgelegt, dass die genannten Schutzziele eingehalten werden. Dies wird im Rahmen des Langzeitsicherheitsnachweises durch Sicherheitsanalysen für die verfüllten und verschlossenen Grubengebäude nachgewiesen. Während der Umrüst- und Stilllegungsmaßnahmen sind zum Schutz von Mensch und Umwelt die Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.

Seit 1992 hat das BfS beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt rund 200 Dokumente wie Anträge, Genehmigungs- und Prüfunterlagen sowie Gutachten eingereicht. Das Umweltministerium von Sachsen-Anhalt hat die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung abschließend geprüft. Die nachstehend genannten Unterlagen wurden vom 22. Oktober bis 21. Dezember 2009 zur Einsicht in Magdeburg, Helmstedt und Erxleben ausgelegt:
  • Antrag auf Stilllegung
  • Plan Stilllegung ERAM
  • Kurzbeschreibung des Vorhabens zur Stilllegung
  • Umweltverträglichkeitsstudie
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Nichttechnische, allgemein verständliche Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie
  • Übersicht der geprüften technischen Verfahrensalternativen
  • Bericht zu betrieblichen radioaktiven Abfällen
Die genannten Unterlagen sind auch über den Auslegungszeitraum hinaus auf der Homepage des BfS verfügbar. Darüber hinaus hat das BfS eine Vielzahl weiterer relevanter Verfahrensunterlagen auf der Homepage eingestellt (siehe Artikel „Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren“). Während der Auslegungszeit konnte jeder Bürger seine Einwendungen zu dem geplanten Vorhaben bei der Planfeststellungsbehörde anmelden. Im nächsten Schritt findet ein Erörterungstermin statt: Unter der Leitung des Landesumweltministeriums in Sachsen-Anhalt setzen sich dabei das BfS als Antragsteller und die Einwender mit den geäußerten Bedenken auseinander.

Danach ist das Umweltministerium Sachsen-Anhalt als Genehmigungsbehörde am Zug: Es muss nun über alle Einwendungen entscheiden. Sind alle Einwendungen abgewogen und die Prüfungen der Planfeststellungsbehörde abgeschlossen, trifft das Umweltministerium seine Entscheidung über die Planfeststellung.

Das letzte Wort ist damit jedoch noch nicht gesprochen: Auch den Planfeststellungsbeschluss muss das Umweltministerium Sachsen-Anhalt öffentlich auslegen. Während einer Frist von einem Monat können die Bürger und auch das BfS als Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg einreichen. Wenn der Planfeststellungsbeschluss mit Sofort-Vollzug erteilt wird, können die planfestgestellten Maßnahmen auch vor einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung beginnen.
Druckversion