Morsleben (ERAM)
"Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) - Wie soll das gehen?"
Chronologie
BfS stabilisiert Kammer in Morsleben
Erstbewertung fachliche Bedenken ERAM
BfS weist Behauptungen zurück
Das Planfeststellungsverfahren
Unterlagen
Verfüllung
Hintergrundinformation zum Löserfall im Endlager Morsleben
Besichtigung und Info Morsleben
Abwetterbauwerk
Eignungsprüfung Salzhalde Beendorf

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ERAM - Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben
 
    Abbildung 1: Luftbild
Die Schachtanlage Bartensleben in Morsleben (Landkreis Börde, Land Sachsen-Anhalt) wurde Anfang des letzten Jahrhunderts zur Kali- und später zur Steinsalzgewinnung errichtet. Seit 1971 wurde das Salzbergwerk als Endlager für radioaktive Abfälle der ehemaligen DDR genutzt. Die Einlagerungsbereiche befinden sich in ca. 500 m Tiefe im Bereich der 4. Sohle (-372 mNN) oder darunter (Versturzhohlräume unterhalb der 4. Sohle im Südfeld).

Im ERAM wurden in der Zeit von 1971 bis 1991 und von 1994 bis 1998 schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit vergleichsweise geringen Konzentrationen an Alpha-Strahlern eingelagert.

Insgesamt sind ca. 37.000 m3 feste Abfälle sowie 6.621 umschlossene Strahlenquellen endgelagert. Die eingelagerten radioaktiven Abfälle sind in der Regel in standardisierten Behältern (z.B. 200- bis 570-l-Fässern) und zylindrischen Betonbehältern verpackt. Die umschlossenen Strahlenquellen sind nicht weiter behandelt und nicht verpackt.

Die Abfälle stammen aus
  • dem Betrieb von Kernkraftwerken,
  • der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen,
  • der kerntechnischen Industrie,
  • Forschungseinrichtungen,
  • Landessammelstellen bzw. direkt von Kleinverursachern und
  • dem Umgang sonstiger Anwender.
Bei den Abfällen aus Kernkraftwerken handelt es sich um Abfälle, die überwiegend während des Betriebes dieser Anlagen angefallen sind wie z. B.
  •  Mischabfälle
  • kontaminierte Arbeitsmittel,
  • Arbeitsschutzkleidung,
  • Werkzeuge,
  • Plastikfolien,
  • Filterpapier,
  • Putzwolle,
  • Isoliermaterialien,
  • Bauschutt,
  • Filter,
  • metallische Abfälle
    • Armaturen,
    • Rohrleitungen,
    • Kabel,
  • getrocknete und/oder zementierte Verdampferkonzentrate und Filterharze sowie
  • kontaminiertes Erdreich.
Aus Landessammelstellen stammen hauptsächlich verpresste oder unverpresste Mischabfälle wie
  • Metalle,
  • Filtermaterialien,
  • kontaminierte Laborabfälle und Laborgeräte,
  • Harze,
  • Bauschutt,
  • zementierte Konzentrate bzw. Lösungen sowie
  • umschlossene Strahlenquellen.
Von Forschungseinrichtungen und sonstigen Abfallverursachern wurden als radioaktive Abfälle
  • Bauschutt,
  • kontaminiertes Erdreich,
  • zementierte, verpresste und unverpresste Mischabfälle,
  • metallische Abfälle,
  • Verbrennungsrückstände,
  • kontaminierte Laborabfälle,
  • zementierte Spülwässer sowie
  • fixierte Strahlenquellen
an das ERAM abgeliefert.

Abildung der Arbeiten zum Verschluss eines Einlagerungshohlraumes 
    Abbildung 2:
    Arbeiten zum Verschluss eines Einlagerungshohlraumes
Die Abfalldaten der eingelagerten radioaktiven Abfälle sind dokumentiert und archiviert. Die Gesamtaktivität aller eingelagerten radioaktiven Abfälle beträgt weniger als 6*1014 Bq, die Aktivität der Alpha-Strahler liegt in der Größenordnung von 1011 Bq. Die Aktivitätsangaben beziehen sich auf den 30.06.2005.

Am 13.10.1992 wurde bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt ein Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 9 b Atomgesetz (AtG) für den Weiterbetrieb über den 30.06.2000 hinaus gestellt. Dieser Antrag wurde am 09.05.1997 auf die Stilllegung des ERAM beschränkt. Im September 1998 wurde die Einlagerung radioaktiver Abfälle aufgrund eines Gerichtsbeschlusses im Zuge eines Antrages von Umweltverbänden ausgesetzt. Mit dem Beschluss des Gerichtes wurde die Einlagerung im Ostfeld bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Nutzung des Ostfeldes von der Dauerbetriebsgenehmigung vom April 1986 nicht gedeckt sei. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) setzte die Annahme und Einlagerung radioaktiver Abfälle daraufhin insgesamt aus. 2001 hat das BfS auf die Einlagerung unwiderruflich verzichtet, da die weitere Einlagerung radioaktiver Abfälle sicherheitlich nicht mehr vertretbar war. Das BfS hat gegenüber der zuständigen Planfeststellungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, unwiderruflich erklärt, auf die Einlagerungsmöglichkeiten nach der geltenden Dauerbetriebsgenehmigung für das ERAM zu verzichten.
Abbildung eines Einlagerungshohlraumes mit eingelagerten F�ssern im Ostfeld 
    Abbildung 3: Einlagerungshohlraum im Ostfeld

Durch den aufgrund des Einigungsvertrages in das AtG eingefügten § 57a und das Gesetz zur Änderung des AtG vom 22.04.2002 gilt die Dauerbetriebsgenehmigung mit Ausnahme der Regelungen für die Annahme und Endlagerung radioaktiver Abfälle als Planfeststellungsbeschluss (PFB) i. S. d. § 9b AtG fort. Im Jahre 2003 wurde bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde beantragt, das ERAM nach dem Verzicht auf weitere Einlagerungen auf einen Offenhaltungsbetrieb bis zur Stilllegung umzurüsten. Hierfür wurde der "Plan für die Umrüstung und den Offenhaltungsbetrieb des ERAM" eingereicht, der gleichzeitig die Ausgangssituation für das Vorhaben "Stilllegung ERAM" darstellt.

Am 13.9.2005 wurde der "Plan zur Stilllegung des ERAM" zusammen mit den für das Planfeststellungsverfahren notwendigen Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde eingereicht.

Die Planfeststellungsbehörde prüft und entscheidet im Rahmen des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens über den Antrag auf Stilllegung des ERAM. Dabei prüft sie auch die Umweltauswirkungen des Vorhabens. Zur Ermittlung und Beschreibung der Auswirkungen auf die Umwelt wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. Die Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (vgl. § 2 UVP-Gesetz) durch die Planfeststellungsbehörde erfolgt durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.

Die Stilllegung des ERAM hat so zu erfolgen, dass die Schutzziele des AtG eingehalten werden. Eine besondere Herausforderung stellt bei dieser bergmännischen Altanlage der Langzeitsicherheitsnachweis dar. Seine Grundlage ist u. a. das Konzept der weitgehenden Vollverfüllung. Die Verfüllmaßnahmen haben einerseits das Ziel, den Resthohlraum des ERAM nach der Stilllegung zu verringern, und andererseits mögliche Lösungsbewegungen in der Nachbetriebsphase soweit als möglich zu behindern. Diese Maßnahmen erfüllen die Bestimmungen der Dauerbetriebsgenehmigung (DBG) vom April 1986, die die Entwicklung eines Verwahrkonzeptes auf der Basis wissenschaftlicher Untersuchungen vorgibt. Ende 2006 waren die wesentlichen Forschungsarbeiten beendet; damit konnten die notwendigen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde bis Mitte 2007 übergeben werden.  Nach umfangreichen Fachgesprächen und vielen Anmerkungen der Gutachter, die sich teilweise bereits auf eigentlich später zu betrachtende Prüf- und Genehmigungsunterlagen bezogen, hat das BfS die zur Auslegung erforderlichen Unterlagen überarbeitet und im Januar 2009 erneut eingereicht. Die Genehmigungsbehörde hat im Juli 2009 die Prüfung abgeschlossen. Im Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Oktober bis 21. Dezember 2009 die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Das BfS hat hierzu Unterlagen sowie weitere Verfahrensunterlagen in Internet veröffentlicht. Im nächsten Schritt findet ein Erörterungstermin statt: Unter der Leitung des Landesumweltministeriums in Sachsen-Anhalt setzen sich dabei das BfS als Antragsteller und die Einwender mit den geäußerten Bedenken auseinander.
 
In den 1990er Jahren durchgeführte Untersuchungen zum Gebirgsspannungszustand und zur Standsicherheit hatten im Südfeld Schwächungen der Schweben einzelner Abbaue zwischen der 2. und der 3a-Sohle aufgezeigt, die in dieser Größenordnung auf Grund der bisherigen Erfahrungen im ERAM nicht erwartet worden waren. Dadurch bestand die Gefahr, dass neben der Gefährdung des Personals durch herab fallendes Salzgestein die Gebinde mit radioaktiven Abfällen in darunter befindlichen Einlagerungsgrubenbauen beschädigt und dadurch Freisetzungen von Radionukliden im Grubengebäude verursacht werden könnten. Zur Beseitigung dieser Gefährdung wurden Maßnahmen zur Hohlraumreduzierung bzw. Resthohlraumverfüllung in Übereinstimmung mit der DBG vom April 1986 ergriffen, die im April 2003 erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Im Ergebnis dieser Maßnahmen sind die in den gefährdeten Einlagerungsgrubenbauen lagernden radioaktiven Abfälle jetzt mit einer mindestens 3 m mächtigen Salzgrusschicht überdeckt. Derzeitig erfolgt eine Verfüllung der Resthohlräume mit Braunkohlenfilterasche.

Ende November 2001 fand ein erheblicher Firstausbruch ("Löserfall") im Zentralteil der Grube Bartensleben statt. Eine fachliche Zusammenfassung finden Sie im hier (PDF-Dokument 92 KB).
Abbildung eines teilweise mit Salzbeton verf�llten Grubenbaus im Zentralteil 
   Abbildung 4:
   Teilweise mit Salzbeton verfüllter Grubenbau im Zentralteil
Da offen stehende Grubenräume ohne stabilisierende Maßnahmen einem langsamen, andauernden Sicherheitsverzehr unterliegen und Prognosen über die gebirgsmechanischen Verhältnisse mit gewissen Unsicherheiten behaftet sind, werden seit Oktober 2003 Teilbereiche des ERAM im Zentralteil mit einem stabilisierenden Versatz verfüllt. Diese bergbauliche Gefahrenabwehrmaßnahme wird neben der lokalen Verbesserung der gebirgsmechanischen Situation auch global den Zustand der Salzbarriere erhalten und längerfristig durch die Rückbildung von Auflockerungszonen in Gebirgsbereichen des ERAM den Zustand verbessern. Damit wird auch sichergestellt, dass die für die geplante Stilllegung des ERAM erforderlichen Verfüll- und Verschließmaßnahmen nach Abschluss des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung bergbaulich sicher umgesetzt werden können. Weitere Informationen hierzu finden sich im Artikel Verfüllung ausgewählter Grubenbaue im Zentralteil des ERAM als bergbauliche Gefahrenabwehrmaßnahme (bGZ).

Parallel zu den Maßnahmen der "Bergbaulichen Gefahrenabwehrmaßnahme" erfolgten auf dem Gelände des ERAM umfangreiche Maßnahmen zur Umgestaltung, die u. a. der Verbesserung der Situation für die Anwohner und andererseits dem Abbruch alter, nicht mehr benötigter Bauten dienen.

Abbildung der Sprengung des Schornsteins des alten Heizhauses
 
Abbildung der Bauarbeiten zum Neubau der ERAM-Zufahrt
 
   Abbildung 5:
   Sprengung des Schornsteins des alten Heizhauses
   Abbildung 6: Neubau der ERAM-Zufahrt
Abbildung der Abrissarbeiten des NVA-Geb�udes  Abbildung der Bauarbeiten zur Umgestaltung des Mitarbeiterparkplatzes 
   
   Abbildung 7: Abriss des NVA-Gebäudes
   Abbildung 8: Umgestaltung des Mitarbeiterparkplatzes
    
Diese Maßnahmen sind bis zum Jahresende 2007 abgeschlossen worden.

Die bGZ wird noch bis in das Jahr 2010 fortgesetzt werden.


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