Morsleben (ERAM)
"Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) - Wie soll das gehen?"
Chronologie
BfS stabilisiert Kammer in Morsleben
Erstbewertung fachliche Bedenken ERAM
BfS weist Behauptungen zurück
Das Planfeststellungsverfahren
Unterlagen
Verfüllung
Hintergrundinformation zum Löserfall im Endlager Morsleben
Besichtigung und Info Morsleben
Abwetterbauwerk
Eignungsprüfung Salzhalde Beendorf

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Chronologie
Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) wurde vom Bund am 3. Oktober 1990 mit dem Beitritt der DDR übernommen. Nach dem Einigungsvertrag war der Weiterbetrieb bis zum 30.6.2000 befristet.

Von 1971 bis zum 25.09.1998 wurden 36.753 Kubikmeter (m³) Abfälle eingelagert, davon 22.321 m³ zwischen Januar 1994 und September 1998.

Am 13.10.1992 stellte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf Weisung des damaligen Bundesumweltministers  den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens nach § 9b Atomgesetz (AtG) für den Weiterbetrieb über den 30.6.2000 hinaus beim Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt.

Mit dem Änderungsantrag vom 09.05.1997 hat das BfS das laufende Planfeststellungsverfahren auf die Stilllegung beschränkt.

Im Dezember 1997 fand der Scopingtermin statt, auf dessen Basis die zuständige Planfeststellungsbehörde den Untersuchungsrahmen für die Umweltuntersuchungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt hat.

1998 wurde der Einlagerungsbetrieb eingestellt. 2001 hat das BfS auf die Einlagerung unwiderruflich verzichtet, da die weitere Einlagerung radioaktiver Abfälle sicherheitlich nicht mehr vertretbar war. Mit der Atomgesetznovelle vom 22.04.2002 wurde der § 57a AtG dahingehend geändert, dass zwar der Offenhaltungsbetrieb des ERAM möglich bleibt, eine weitere Annahme radioaktiver Abfälle zur Endlagerung aber ausgeschlossen ist.

Zur Erarbeitung der erforderlichen Planunterlagen für die Stilllegung wurde ein umfangreiches Untersuchungsprogramm mit folgenden Schwerpunkten durchgeführt:
  • Allgemeine und geowissenschaftliche Standorterkundung einschließlich der Erarbeitung von Unterlagen für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • Gebirgsmechanische Untersuchungen zum Nachweis der Grubenstabilität und Integrität der Salzstockbarriere,
  • Erarbeitung von Stilllegungskonzepten zum Abschluss des Bergwerksbetriebes,
  • Durchführung von Sicherheitsanalysen zur Betriebs- und Nachbetriebsphase,
  • Anlagen- und Betriebsplanung zur Stilllegung und Verfüllung.
Da sich Morsleben in einer ungünstigen geologischen Situation befindet, gleichzeitig aber das weltweit erste Endlager darstellt, das nach Atomrecht stillzulegen ist, waren die Anforderungen an die Planunterlagen entsprechend hoch. Dies erklärt die hohe Zahl von Planunterlagen (ca. 200 Dokumente wie Anträge, Prüf- und Genehmigungsunterlagen) und die lange Bearbeitungszeit. Es musste ein auf die Verhältnisse des ERAM angepasstes Stilllegungskonzept und der entsprechende Nachweis der Langzeitsicherheit erarbeitet werden.

Der "Plan Stilllegung" wurde am 13.09.2005 zusammen mit allen gemäß § 6 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung für die Auslegung gesetzlich geforderten Unterlagen der Genehmigungsbehörde übergeben. Diese prüft seitdem die Unterlagen für die spätere Stilllegung der Anlage.
 
Die große Herausforderung an das Projekt wird auch dadurch verdeutlicht, dass die Gutachter des MLU drei Jahre für die Prüfung der Unterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit benötigten. Dabei wurden teilweise auch bereits Prüf- und Genehmigungsunterlagen geprüft, die erst im Genehmigungsverfahren und nicht bereits zur Feststellung der Auslegungsreife zu prüfen sind. In keinem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren (z.B. bei Zwischenlagern) wird verlangt, dass alle Prüf- und Genehmigungsunterlagen vor der Auslegung vorliegen müssen.

Nach mehreren Fachgesprächen und zahlreichen umfangreichen Forderungen der Gutachter, die sich teilweise bereits auf Prüf- und Genehmigungsunterlagen bezogen, wurden die zur Auslegung erforderlichen Unterlagen überarbeitet und mit Schreiben vom am 26.01.2009 erneut eingereicht. Die Genehmigungsbehörde hat im Juli 2009 die Prüfung abgeschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit kann nach Ansicht des BfS und vom MLU nunmehr zeitnah eingeleitet werden.

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