Morsleben (ERAM)
"Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) - Wie soll das gehen?"
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BfS weist Behauptungen von Robin Wood zurück
Das Bundesamt für Strahlenschutz weist heute von Robin Wood geäußerte Behauptungen zum Stilllegungsverfahren in Morsleben zurück. „Es reicht nicht, sich mit Textbausteinen aus anderen Verfahren Gehör zu verschaffen. Man muss sich schon die Mühe machen und sich mit den Tatsachen auseinander setzen“, erklärte ein Sprecher des BfS heute in Salzgitter. Das gilt insbesondere für ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren wie in Morsleben. Für die vom BfS beantragte Stilllegung wurden verschiedene Alternativen geprüft und zudem der Langzeitsicherheitsnachweis vor der laufenden Offenlegung der Antragsunterlagen erbracht. Robin Wood hatte behauptet, es sei unverantwortlich, das Bergwerk „ohne weitere Prüfung samt dem darin liegenden Atommüll mit Beton“ zu verfüllen. Zudem hieß es, es solle „die sicherste, nicht die billigste Lösung" eingesetzt werden. Der BfS-Sprecher dazu: „Diese Behauptung ist absurd: Die geprüften Alternativen richten sich nach der Sicherheit und nicht nach den Kosten“.

Ferner weist das BfS die Behauptung von Robin Wood, das BfS solle noch nicht veröffentlichte Gutachten zu Morsleben „endlich“ veröffentlichen, zurück. Als Beispiel für angeblich nicht veröffentlichte Gutachten nennt die Organisation eine Untersuchung zur Rückholbarkeit. Tatsächlich hat das BfS die Studie „Bewertung der Rückholbarkeit der im ERAM eingelagerten radioaktiven Abfälle“ im Internet leicht zugänglich veröffentlicht. Darüber hinaus sind mehr als 100 weitere Unterlagen öffentlich zugänglich. „Robin Wood sollte seine Fakten klären und sich das angebotene Informationsangebot erst einmal selbst anschauen, bevor es falsche Behauptungen verbreitet“, so der BfS-Sprecher. Das BfS hat im Internet nicht nur die Antragsunterlagen, sondern weit darüber hinaus umfangreiche Unterlagen sowie allgemein verständliches Informationsmaterial veröffentlicht, damit sich jeder Interessierte ein eigenes Bild von Morsleben und der beantragten Stilllegung machen kann.

Seit 22. Oktober liegen die Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die vom BfS beantragte Stilllegung von Morsleben öffentlich aus. Bereits vor Beginn der öffentlichen Auslegung hat das BfS Abzüge der später auszulegenden Unterlagen im Internet veröffentlicht. Das geht über die Praxis bei anderen Planfeststellungsverfahren weit hinaus, bei denen eine Veröffentlichung im Internet nicht vorgesehen ist. Nebenbei sei erwähnt, dass die Unterlagen in einem solchen Verfahren durch die jeweilige Genehmigungsbehörde ausgelegt werden. Genehmigungsbehörde ist in diesem Fall das Land Sachsen-Anhalt. „Wir werden uns aber nicht davon abhalten lassen, auch weiterhin das geplante Vorgehen transparent zu gestalten, betonte der Sprecher.

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