Einführung zu Gorleben
INFO GORLEBEN
Salzrechte und weitere Schritte
Verlängerung Rahmenbetriebsplan beantragt
Weiteres Vorgehen
Weitererkundung Gorleben: Sachlichkeit gefordert
Bürgerbeteiligung im Atomrecht und im Bergrecht
Salzrechte Gorleben
Stellungnahme zu Anlage zur Bohrlochlagerung
Stellungnahme zum Bericht der Frankfurter Rundschau
Lösungen im Salzstock Gorleben
Lösungsverzeichnis Gorleben
Eignung von Gorleben offen
Erkundungsbereich Gorleben
Qualitätssicherung
Befahrungen

Endlager > Gorleben > Salzrechte Gorleben

Salzrechte für das Erkundungsbergwerk Gorleben
Für die Erkundung des Salzstocks Gorleben auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle ist ein Nutzungsrecht an den mit dem Grundeigentum verbundenen Salzrechten erforderlich.

Diese Rechte liegen für den Salzstock Gorleben bei folgenden Gruppen:

1.    Öffentliche Hand (sog. bergfreie Flächen)

2.    Deutsche Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH (DWK)

3.    Private Eigentümer, mit denen Nutzungsrechte (sog. Nießbrauchrecht) abgeschlossen worden sind.

4.    Eigentümer, die keine Nutzungsrechte abgetreten haben.



Von 1989 bis 1996 wurden etwa 115 Verträge mit dem Bundesamt für Strahlenschutz als verantwortlicher Betreiber des Bergwerks Gorleben abgeschlossen. Diese sehen vor, dass das BfS bis zum 31.12.2015 unter Tage Erkundungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Offenhaltung des Bergwerkes vornehmen darf.

Die Errichtung eines Endlagers ist damit nicht verbunden.

Hintergrund Nutzungsrechte

Das niedersächsische Bergrecht erlaubte Grundstückseigentümern, Nutzungsrechte (Nießbrauch oder beschränkt persönliche Dienstbarkeit) für die Rohstoffe unterhalb ihrer Grundstücke eintragen zu lassen. Nach den Entscheidungen in den 70er und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, Gorleben als Standort für ein nationales Entsorgungszentrum beziehungsweise als Standort für ein Endlager für radioaktive Abfälle zu erkunden, haben etliche Grundstückseigentümer entsprechende Rechte an der Nutzung des Salzstocks Gorleben eintragen lassen.


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