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Einführung zum Standort Gorleben
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Basierend auf der 1963 von der Bundesanstalt für Bodenforschung (heute Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) abgegebenen Empfehlung zur Endlagerung in Steinsalzformationen und dem 1974 von der Bundesregierung vorgestellten Konzept des "Integrierten Nuklearen Entsorgungszentrums" (Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Brennelementfabriken, Einrichtungen zur Behandlung aller Arten radioaktiver Abfälle und die Endlagerung aller Arten von radioaktiven Abfälle an einem Ort) wurden in einer
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Info Gorleben
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Das Bundesamt für Strahlenschutz betreibt auf dem Bergwerksgelände am Standort Gorleben für interessierte Besucher eine Informationsstelle. In dieser Informationsstelle werden die Erkundung des Salzstockes Gorleben und die Entsorgung von radioaktiven Abfällen in Deutschland erläutert.
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Weitererkundung Gorleben: Sachlichkeit gefordert
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Die neue Bundesregierung hat sich zur Aufgabe gemacht, das Erkundungsmoratorium des Salzstocks Gorleben unverzüglich aufzuheben. Es soll die Frage beantwortet werden, ob die dortige Salzformation geeignet ist, die sichere Endlagerung insbesondere hoch radioaktiver Abfälle zu gewährleisten.
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Salzrechte für das Erkundungsbergwerk Gorleben
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Für die Erkundung des Salzstocks Gorleben auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle ist ein Nutzungsrecht an den mit dem Grundeigentum verbundenen Salzrechten erforderlich.
Diese Rechte liegen für den Salzstock Gorleben bei folgenden Gruppen:
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Bürgerbeteiligung im Atomrecht und im Bergrecht (Endlager Gorleben)
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Für die Errichtung eines Bundesendlagers sieht das Atomgesetz in § 9 b die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den allgemeinen Vorschriften eines Planfeststellungsverfahrens vor. Unverzichtbare Bestandteile eines Planfeststellungsverfahrens sind: Erstellung der Planunterlagen, öffentliche Auslegung (unter Bekanntmachung) dieser Unterlagen, formalisiertes Verfahren für die Erhebung von Einwendungen, Durchführung eines öffentlichen Erörterungstermins, fachliche Prüfung der Antragsunterlagen und die abschließende Planfeststellung, die Klagerechte betroffener Dritter auslöst. Der Kern eines Planfeststellungsverfahrens ist mithin die Bürgerbeteiligung.
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Zum Bericht der Frankfurter Rundschau „Schwarzbau Gorleben“ erklärt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS):
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Die Entscheidung, den Salzstock Gorleben im Rahmen des Bergrechts zu erkunden und mit hohem Aufwand auszubauen, ist damals im Vorfeld des Projektes auf politischer Ebene getroffen worden. Der Umfang des Ausbaus ist durch das Bergrecht genehmigt und wurde vom Bundesverwaltungsgericht 1990 für zulässig erklärt.
Gorleben ist ein Erkundungsbergwerk und kein Endlager für radioaktive Abfälle. Ob Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle geeignet ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.
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Lösungsvorkommen im Salzstock Gorleben
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Die im Offenhaltungsbergwerk Gorleben angetroffenen Lösungsvorkommen stellen keine Zuflüsse aus dem Deckgebirge dar, wie sie in der Schachtanlage Asse II auftreten. Die Lösungsvorkommen sind seit langem bekannt und in Lösungsverzeichnissen dokumentiert. Sämtliche bisher aufgetretenen Lösungsvorkommen haben keinen Kontakt zum Grundwasser.
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Lösungsverzeichnis Gorleben
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Im Lösungsverzeichnis Gorleben sind alle bis zum Beginn des Moratoriums am 01.10.2000 bei der Erkundung des Standortes für das geplante Endlager Gorleben im gleichnamigen Salzstock angetroffenen Salzlösungen (salinare Lösungen, bergmännisch Lauge) verzeichnet.
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Eignung von Gorleben weiter offen
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Über die Eignung des Salzstocks Gorleben als Endlager für hochradiaktive Abfälle lässt sich derzeit noch keine Aussage treffen. Wesentliche Teile des notwendigen Prüfverfahrens wie eine anlagen- und standortspezifische Sicherheitsanalyse oder eine Aussage zur Langzeitsicherheit stehen noch aus. Eine abschließende Bewertung der Eignung Gorlebens ist erst mit dem Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens möglich.
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Erkundungsbereich 1 in Gorleben wurde nicht verschwenkt
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Das Bundesamt für Strahlenschutz tritt Vermutungen einiger interessierter Bürgerinnen und Bürger entgegen, nach denen der Erkundungsbereich 1 (EB 1) des Erkundungsbergwerks Gorlebens entgegen ursprünglicher Planungen von Osten nach Westen „verschwenkt" worden sei. Dabei wurde jüngst auch die Vermutung geäußert, Hintergrund der vermeintlichen Verschwenkung seien günstigere geologische Bedingungen nordwestlich der Schächte 1 und 2 gewesen.
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Keine Datenvernichtung in Gorleben und keine Mängel in der Qualitätssicherung von Konrad
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Das Bundesamt für Strahlenschutz weist die öffentlichen Behauptungen von interessierter Seite zurück, dass im Planfeststellungsverfahren zum Endlager Konrad die notwendige Qualitätssicherung unterblieben sein soll. Ebenso widerspricht das BfS den Aussagen derselben Quelle, es seien im Verlaufe der Standorterkundung in Gorleben wichtige geologische Standortdaten vernichtet worden.
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Befahrungen mit Personen des öffentlichen Lebens
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Zum Informationsangebot des BfS gehören Befahrungen des Salzstocks Gorleben, an denen interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können. Welche Politikerinnen und Politiker diese Möglichkeit genutzt haben, um sich ein eigenes Bild zu machen, erfahren Sie hier.
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