Verfahrensüberblick am Beispiel des Endlagers Asse
Endlager AsseAm Beispiel des Endlagers Asse finden Sie an dieser Stelle einen Überblick über Maßnahmen und Verfahren, bei denen eine Beteiligung der Endlagerüberwachung erforderlich ist. Hierzu gehören zum Beispiel Arbeitsfreigaben zur Prüfung auf Einhaltung der Vorgaben der Strahlenschutz-Verordnung, Anträge auf Zustimmung nach Atomrecht sowie Freigaben gemäß §29 der Strahlenschutz-Verordnung.

Die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß der atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV) fällt ebenso in den Zuständigkeitsbereich der Endlagerüberwachung.

Arbeitsfreigaben

Die Erteilung einer Arbeitsfreigabe durch die Endlagerüberwachung ist erforderlich, wenn Tätigkeiten unter Tage ausgeführt werden sollen, bei denen ein Auftreten offener Kontaminationen nicht ausgeschlossen werden kann. In dem Verfahren wird insbesondere geprüft, ob die für den radiologischen Arbeitsschutz vom Betriebsführenden vorgesehenen Maßnahmen ausreichend sind.

Aktuelle Arbeitsfreigaben/Kenntnisnahmen (1. Quartal 2012)
Zustimmung/Kenntnis
durch EÜ
Derzeit keine Arbeitsfreigaben/Kenntnisnahmen


Anträge auf Zustimmung

Alle atomrechtlich relevanten Änderungen an der Schachtanlage Asse II bedürfen der Zustimmung durch die Endlagerüberwachung. Hierbei wird unter anderem geprüft, ob die Maßgaben des NMU-Maßnahmenkatologes, insbesondere die Maßnahme MN 8.3-1, eingehalten werden.

Aktuelle Anträge auf Zustimmung (1. Quartal 2012) Zustimmung
EÜ erteilt am
Zustimmung:
Zustimmung zum Ersatz von Sonden zur Dosisleistungsmessung
09.01.2012
Zustimmung:
Zustimmung zu einer Arbeitsfreigabe zur Erstellung einer Kontrollbohrung vorlaufend zur Firstspaltverfüllung
09.01.2012
Zustimmung:
Zustimmung zur Anwendung der Arbeitsanweisung "Filterwechsel am radiologischen Filter"
12.01.2012
Zustimmung:
Zustimmung zur Anwendung der Arbeitsanweisung "Abpumpen von kontaminierten Laugen"
17.01.2012
Zustimmung:
Zustimmung zur Durchführung von Arbeiten gemäß einer Arbeitsfreigabe zum Auspumpen und Säubern eines Laugenschlitzes
20.01.2012
Zustimmung:
Zustimmung zur Änderung des Abscheideelementes im Preventerstack und Ergänzung um eine Gegenstromeinheit im Zusammenhang mit der Faktenerhebung Schritt 1
14.02.2012
Zustimmung:
Zustimmung zur Anwendung der Prüfanweisung "Wiederkehrende Prüfung des Probeentnahmerechens und der Zuleitung zum Aerosolmonitor der Emissionsüberwachung"
20.02.2012
Zustimmung:
Zustimmung zur Anwendung einer Messanweisung
21.02.2012
Zustimmung:
Zustimmung zur Anwendung der Arbeitsanweisung "Persönliche Schutzausrüstung"
22.02.2012
Zustimmung:
Zustimmung zur Durchführung der Arbeiten gemäß Arbeitsfreigabe zur Erstellung eines Dammbauwerks auf der 925-m-Sohle
22.02.2012
Zustimmung:
Zustimmung zur Anwendung der Arbeitsanweisung "Spülluftverlust beim Bohren"
01.03.2012
Zustimmung:
Zustimmung zur Durchführung von Arbeiten gemäß Arbeitsfreigabe zur Erstellung einer Kernbohrung
01.03.2012
Zustimmung:
Zustimmung zur Inbetriebnahme eines Wischtestmessplatzes sowie zu einer Mess- und Prüfanweisung
06.03.2012
Zustimmung:
Zustimmung zur Durchführung von Arbeiten gemäß Arbeitsfreigabe zum Berauben und ggf. Sichern der Stöße und Firsten
06.03.2012
Zustimmung:
Zustimmung zur Durchführung von Arbeiten gemäß Arbeitsfreigabe zur Erstellung eines Standplatzes für eine Elektroverteilung
09.03.2012

Freigaben nach §29 Strahlenschutz-Verordnung

Die Freigabe radioaktiver Stoffe wird durch § 29 Strahlenschutz-Verordnung geregelt. Bei einer Freigabe von radioaktiven Stoffen zur Entlassung aus der atomrechtlichen Bindung muss sichergestellt sein, dass durch diese Stoffe für eine Einzelperson der Bevölkerung eine Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr nicht überschritten wird.

Der hierfür vom Betreiber vorzulegende Nachweis kann auf verschiedene Weise geführt werden. Im Freigabeverfahren wird dieser von der Endlagerüberwachung geprüft. Nach Erteilung einer Freigabe gelten die auf diese Weise freigegebenen Stoffe nicht mehr als radioaktive Stoffe und können der vorgesehenen Verwendung oder Entsorgung zugeführt werden. Die Unterscheidung in „uneingeschränkte“ und „eingeschränkte“ Freigaben erfolgt gem. Strahlenschutz-Verordnung im Hinblick auf einen nicht festgelegten oder festgelegten Verwendungszweck bzw. Entsorgungsweg.

Aktuelle Freigaben (1. Quartal 2012) Freigabe EÜ
erteilt am
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Holz
10.01.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe eines Kraftfahrzeuges
10.01.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Kunststoffe
11.01.2012
Freigabe Zutrittslösung:
Eingeschränkte Freigabe von Zutrittslösung mit der Charge 2012/001 zur Abgabe an das Bergwerk Mariaglück
12.01.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe von zwei Chargen Metallschrott
23.01.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Blasleitungsrohre
24.01.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe von wässrigen konventionellen Betriebsabfällen
26.01.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe von Salzlösungsproben
27.01.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe von festen Baustoffproben
27.01.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe von zwei Chargen Kompressoren
30.01.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Kompressoren
02.02.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe von zwei Chargen Metallschrott
02.02.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe eines Kraftfahrzeuges
03.02.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Metallschrott
03.02.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Elektroschrott und Laborinventar
07.02.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Bohrgestänge
07.02.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge von Kunststoffen
10.02.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Elektroschrott und Laborinventar
10.02.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Schläuche
22.02.2012
Freigabe Zutrittslösung:
Eingeschränkte Freigabe von Zutrittslösung mit der Charge 2012/002 zur Abgabe an das Bergwerk Mariaglück
22.02.2012
Freigabe:
Eingeschränkte Freigabe für Salzlösungen zur internen Verwendung
06.03.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Lutten
15.03.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge für Metallschrott
15.03.2012
Freigabe:
Uneingeschränkte Freigabe für ein Kraftfahrzeug
19.03.2012

Inspektionen/Wiederkehrende Prüfungen/Besondere Vorkommnisse

Regelmäßige Inspektionen und Anlagenbegehungen stellen einen wichtigen und wesentlichen Teil der Überwachungstätigkeit dar. Hierbei kann die Endlagerüberwachung überprüfen, ob Maßnahmen des Strahlenschutzes, Bauarbeiten und technische Ausführungen den aktuellen Genehmigungen und Rechtsgrundlagen entsprechen oder ob und inwieweit es zu Abweichungen gekommen ist.

Zudem wird durch regelmäßige Wiederkehrende Prüfungen insbesondere der Strahlenschutzinstrumentierung die Einsatzbereitschaft von Anlagen, Systemen und Komponenten überprüft.