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Endlager > Endlagerüberwachung > Verfahrensüberblick Asse
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Verfahrensüberblick am Beispiel des Endlagers Asse
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Am Beispiel des Endlagers Asse finden Sie an dieser Stelle einen Überblick über Maßnahmen und Verfahren, bei denen eine Beteiligung der Endlagerüberwachung erforderlich ist. Hierzu gehören zum Beispiel Arbeitsfreigaben zur Prüfung auf Einhaltung der Vorgaben der Strahlenschutz-Verordnung, Anträge auf Zustimmung nach Atomrecht sowie Freigaben gemäß §29 der Strahlenschutz-Verordnung.
Die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß der atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV) fällt ebenso in den Zuständigkeitsbereich der Endlagerüberwachung.
Die Erteilung einer Arbeitsfreigabe durch die Endlagerüberwachung ist erforderlich, wenn Tätigkeiten unter Tage ausgeführt werden sollen, bei denen ein Auftreten offener Kontaminationen nicht ausgeschlossen werden kann. In dem Verfahren wird insbesondere geprüft, ob die für den radiologischen Arbeitsschutz vom Betriebsführenden vorgesehenen Maßnahmen ausreichend sind.
Aktuelle Arbeitsfreigaben/Kenntnisnahmen (4. Quartal 2011)
| Zustimmung/Kenntnis
durch EÜ
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Wartung:
Auspumpen und Säubern eines Laugenschlitzes
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28.10.2011 |
Alle atomrechtlich relevanten Änderungen an der Schachtanlage Asse II bedürfen der Zustimmung durch die Endlagerüberwachung. Hierbei wird unter anderem geprüft, ob die Maßgaben des NMU-Maßnahmenkatologes, insbesondere die Maßnahme MN 8.3-1, eingehalten werden.
| Aktuelle Anträge auf Zustimmung (4. Quartal 2011)
| Zustimmung
EÜ erteilt am
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Zustimmung:
Zustimmung zu den Maßnahmen gemäß Sonderbetriebsplan "Verfüllen des Schachtes Asse 4 bis 760 m Teufe" |
28.10.2011 |
Zustimmung:
Zustimmung zur Umstellung der Fremdsalzanlieferung von Bahn- auf LKW-Transport |
27.10.2011 |
Zustimmung:
Zustimmung zur Arbeitsanweisung "Schachtanlage Asse II - Arbeitsanweisung Instandsetzung/Reparatur der Einhausung" im Rahmen des ersten Schrittes der Faktenerhebung |
24.10.2011 |
Zustimmung:
Zustimmung zur Arbeitsanweisung "Nutzung der Messcontainer: Temperaturüberwachung" im Rahmen des ersten Schrittes der Faktenerhebung
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13.10.2011 |
Die Freigabe radioaktiver Stoffe wird durch § 29 Strahlenschutz-Verordnung geregelt. Bei einer Freigabe von radioaktiven Stoffen zur Entlassung aus der atomrechtlichen Bindung muss sichergestellt sein, dass durch diese Stoffe für eine Einzelperson der Bevölkerung eine Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Der hierfür vom Betreiber vorzulegende Nachweis kann auf verschiedene Weise geführt werden. Im Freigabeverfahren wird dieser von der Endlagerüberwachung geprüft. Nach Erteilung einer Freigabe gelten die auf diese Weise freigegebenen Stoffe nicht mehr als radioaktive Stoffe und können der vorgesehenen Verwendung oder Entsorgung zugeführt werden. Die Unterscheidung in „uneingeschränkte“ und „eingeschränkte“ Freigaben erfolgt gem. Strahlenschutz-Verordnung im Hinblick auf einen nicht festgelegten oder festgelegten Verwendungszweck bzw. Entsorgungsweg.
| Aktuelle Freigaben (4. Quartal 2011)
| Freigabe EÜ
erteilt am
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Freigabe Metallschrott:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Metallschrott
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08.11.2011 |
Freigabe Werkzeug:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Kompressoren |
08.11.2011 |
Freigabe Werkzeug:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Kompressoren
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03.11.2011
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Freigabe Metallschrott:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Metallschrott
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03.11.2011
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Freigabe Zutrittslösung:
Eingeschränkte Freigabe von Zutrittslösung mit der Charge 2011/010 zur Abgabe an das Bergwerk Mariaglück |
25.10.2011 |
Freigabe Rohre:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Rohre
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19.10.2011 |
Freigabe Kunststoffe:
Uneingeschränkte Freigabe zweier Chargen Kunststoffe
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18.10.2011
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Freigabe Metallschrott:
Uneingeschränkte Freigabe einer Charge Metallschrott
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13.10.2011
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Regelmäßige Inspektionen und Anlagenbegehungen stellen einen wichtigen und wesentlichen Teil der Überwachungstätigkeit dar. Hierbei kann die Endlagerüberwachung überprüfen, ob Maßnahmen des Strahlenschutzes, Bauarbeiten und technische Ausführungen den aktuellen Genehmigungen und Rechtsgrundlagen entsprechen oder ob und inwieweit es zu Abweichungen gekommen ist.
Zudem wird durch regelmäßige Wiederkehrende Prüfungen insbesondere der Strahlenschutzinstrumentierung die Einsatzbereitschaft von Anlagen, Systemen und Komponenten überprüft.
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