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Überprüfung der Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen und des Personals von Bundesendlagern
Beim Umgang mit radioaktivem Material müssen wegen der Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden. Radioaktive Stoffe dürfen weder entwendet noch freigesetzt werden. Zum Schutz vor Diebstahl, Sabotage oder Terrorismus werden daher von der Endlagerüberwachung alle Personen, die für Errichtung und Betrieb eines Endlagers sicherheitsrelevante Bedeutung haben, einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung der entsprechenden Personen kann folgende Maßnahmen umfassen:
  • Identitätsprüfung,
  • Anfrage über Erkenntnisse bei den Polizeibehörden und dem Verfassungsschutz,
  • Anfrage beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR zur Feststellung einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Mitarbeit beim Staatssicherheitsdienst der DDR,
  • Anforderung von Informationen aus dem Ausländerzentralregister oder Einholen von Informationen bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Liegen Anhaltspunkte für Zweifel an der Zuverlässigkeit vor, kann die Endlagerüberwachung weitere Informationen einholen, zum Beispiel bei Strafgerichten oder Finanzbehörden.

Je nach Tätigkeit und Verantwortung der zu überprüfenden Personen werden die Maßnahmen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung verhältnismäßig abgestuft. Eine Person mit hoher Verantwortung wird dementsprechend umfangreicher überprüft.

Die Überprüfung der Zuverlässigkeit erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der zu überprüfenden Personen. Weitere Einzelheiten sind in der AtZüV (Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung) geregelt.
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