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Fachliche Unabhängigkeit

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Fachliche Unabhängigkeit
Die Endlagerüberwachung (EÜ) nimmt ihre Aufgaben fachlich unabhängig wahr. Sie ist dazu mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Die EÜ ist als eigenständiges Referat des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) organisiert. Trotz dieser räumlichen Nähe ist die fachliche Unabhängigkeit der EÜ durch Festlegungen in der Geschäftsordnung des BfS und durch ein eigenes finanzielles Budget gesichert. Die finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht der EÜ, eigene Gutachter zu Rate zu ziehen, um zusätzlichen Fachverstand für die Überwachungstätigkeit zu erhalten. Die Fach- und Rechtsaufsicht über die Endlagerung sowie über die Endlagerüberwachung (EÜ) führt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

Die fachliche Unabhängigkeit verdeutlicht sich zum Beispiel im Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad, in dem es unter Nebenbestimmung A.4-25 heißt: „Die atomrechtlich verantwortlichen Personen sind verpflichtet, das Endlager nach den gesetzlichen Bestimmungen, den Maßgaben des Planfeststellungsbeschlusses und ggf. den Weisungen ihrer atomrechtlich verantwortlichen Vorgesetzten oder der atomrechtlichen Aufsicht zu errichten und zu betreiben.“ Ebenso findet sich in den Bestellurkunden der atomrechtlich verantwortlichen Personen ein entsprechender Textabschnitt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Endlagerüberwachung beim BfS entstammen unterschiedlichen Fachrichtungen und decken somit ein weites Kompetenzfeld ab. Zur vertieften Bearbeitung von Sachverhalten werden Sachverständige (vgl. § 20 AtG) hinzugezogen.
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