ODL-Messsonden messen die Ortsdosisleistung der Gamma-Strahlung
Jeder Betreiber einer kerntechnischen Anlage und damit auch eines Endlagers ist verpflichtet, in der Umgebung der Anlage Überwachungsmessungen durchzuführen. Rechtliche Grundlage ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Dies hat zwei Ziele: Zum einen die Beurteilung der Strahlenexposition (Strahlenbelastung) des Menschen, die aus der Ableitung radioaktiver Stoffe über Luft und Wasser resultiert, zum anderen die Kontrolle der Einhaltung der maximal zulässigen Aktivitätsabgaben sowie der Dosisgrenzwerte.
Diffusor des Endlagers Asse
Hierfür werden die von einem Endlager über die Abluft an die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe überwacht. Außerdem werden in der Umgebung eines Endlagers insbesondere Luft, Niederschlag, Oberflächen-, Trink-, Grundwasser und Boden aber auch Bewuchs, die ländliche Ernährungskette (zum Beispiel Feldfrüchte und Fleischerzeugnisse) sowie Milch und Milchprodukte messtechnisch beprobt. Die Ergebnisse werden der Endlagerüberwachung vorgelegt und von dieser überprüft.
Um ein hohes Sicherheitsniveau zu erreichen, werden die Maßnahmen zur Umgebungsüberwachung doppelt ausgeführt: vom Betreiber eines Endlagers und von einer durch die Endlagerüberwachung beauftragten unabhängigen Messstelle. Die Messergebnisse laufen bei der Endlagerüberwachung zusammen und werden gegeneinander geprüft und verglichen.