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Endlager > Endlagerüberwachung > Aufgaben > Inspektionen
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Durchführung von Inspektionen und Beratung des Betreibers
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Um einen bestmöglichen Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten, steht die Endlagerüberwachung (EÜ) mit dem Endlagerbetreiber in einem regen fachlichen Austausch. So lassen sich im Sinne einer vorausschauenden Handlungsweise Gefahrensituationen schon im Vorfeld vorbeugen. Gemeinsames Ziel von Betreiber und EÜ ist ein gesetzeskonformer und sicherer Betrieb der Endlager.
Regelmäßige Inspektionen und Anlagenbegehungen stellen einen weiteren wichtigen und wesentlichen Teil der Überwachungstätigkeit dar. Mit ihnen kann die Endlagerüberwachung sicherstellen, dass Bauarbeiten und technische Ausführungen den aktuellen Genehmigungen und Rechtsgrundlagen (zum Beispiel Planfeststellungsbeschluss) entsprechen und dass keine unzulässigen Abweichungen vorgenommen wurden. Zudem wird in wiederkehrenden Prüfungen die Einsatzbereitschaft von Anlagen, Systemen und Komponenten sichergestellt sowie die allgemeine Anlagensicherheit bewertet. So ist zum Beispiel für das Endlager Morsleben (ERAM) alle fünf Jahre eine Gesamtprüfung der Anlage vorgeschrieben. Diese Prüfung wird vom Betreiber durchgeführt und von der Endlagerüberwachung begleitet.
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