Entscheidung über Freigaben nach § 29 StrlSchV
In einem Endlager fallen wie in jedem Haushalt Stoffe an, die von der Anlage abgegeben und wie konventionelle Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden sollen. Das sind zum Beispiel Reifen, Öle und Toilettenabfälle. Hierzu sehen die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Bevölkerung und Umwelt für kerntechnische Anlagen ein besonderes Verfahren vor, das sogenannte Freigabeverfahren.

Nach § 29 StrlSchV dürfen radioaktive Stoffe sowie bewegliche Gegenstände, Gebäude und Bodenflächen, die aktiviert (Aktivierung = Vorgang, durch den ein Material durch Beschuss mit Neutronen, Protonen oder anderen Teilchen selbst radioaktiv gemacht wird) oder kontaminiert sind, als nicht radioaktive Stoffe nur verwendet oder beseitigt werden, wenn die zuständige Stelle zuvor eine Freigabe erteilt. Dies kann nur dann geschehen, wenn die in der Strahlenschutzverordnung festgeschriebenen Freigabewerte unterschritten werden. Für Endlager für radioaktive Abfälle ist die Endlagerüberwachung für die Erteilung dieser Freigaben zuständig.

 

Speicher für Zutrittslösung 490-m-Sohle

In einem Endlager sind wegen der von radioaktiver Strahlung ausgehenden Gefahr besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Daher sollen aus einer derartigen Anlage nur dann Stoffe abtransportiert werden, wenn sichergestellt werden kann, dass durch sie keine Gefährdung für Mensch und Umwelt zu befürchten ist.

Die Freigabe von Stoffen ist insbesondere im Betrieb des Endlagers Asse ein häufiger Vorgang. Um die aus dem den Salzstock Asse umgebenden Gesteinsschichten eindringenden Zutrittslösungen in das stillgelegte Bergwerk Mariaglück abtransportieren zu können, ist für die einzelnen Chargen die Erteilung einer Freigabe erforderlich. Dazu musste das BfS als Betreiber mit Gutachten nachweisen, dass die Zutrittslösungen die strengen Freigabewerte für den Gehalt von Radionukliden (insbesondere Tritium) unterschreiten. Auf dieser Grundlage konnte die Endlagerüberwachung die Freigabe erteilen und damit den Abtransport rechtlich zulassen.