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Endlager > Endlagerüberwachung > Aufgaben > Änderungsverfahren
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Durchführung von Änderungsverfahren
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Während der Errichtung und des Betriebes eines Endlagers können sich Änderungen zur genehmigten Planung der Anlage ergeben. Dann ist ein Änderungsverfahren durchzuführen, das sich je nach sicherheitstechnischer Bedeutung der Änderung unterscheidet. Werden solche Belange nicht oder nur eingeschränkt berührt, prüft nur die Endlagerüberwachung den Antrag des Betreibers. In allen anderen Fällen ist ein Antrag bei der Genehmigungsbehörde (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz beziehungsweise Ministerium für Landwirtschaft und Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt) auf Änderung der bestehenden Genehmigungen zu stellen.
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