Aufgaben
Zuständigkeiten bei der Aufsicht über Endlager
Verfahrensüberblick Asse

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Aufgaben

Die Endlagerüberwachung (EÜ) kontrolliert als BfS-interne Stabsstelle die atom- und strahlenschutzrechtlich relevanten Vorgänge in dem Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) in Sachsen-Anhalt, in dem im Bau befindlichen Endlager Konrad in Niedersachsen sowie seit dem 1. Januar 2009 in dem ebenfalls in Niedersachsen gelegenen Endlager Asse. Dadurch wird gewährleistet, dass die Endlager entsprechend der rechtlichen und technischen Anforderungen betrieben werden. Die Endlagerüberwachung bildet damit auch einen wichtigen Bestandteil der BfS-internen Qualitätssicherung. Neben der Überwachung der erforderlichen Maßnahmen zum Bau, Betrieb und Stilllegung dieser Endlager gehören unter anderem die Überprüfung von Messungen in der Umgebung dieser Anlagen sowie die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Mitarbeitern der Betriebsführungsgesellschaften und ausführenden Firmen zum Aufgabenspektrum.
 
Überwachung der Errichtung, des Betriebs und der Stilllegung von Endlagern
 
Die Endlagerüberwachung ist dafür zuständig, ein Endlager für radioaktive Abfälle in allen Phasen zu überwachen. Hierzu gehören die Errichtung, der Betrieb und die Stilllegung des Endlagers. Den rechtlichen Hintergrund für diese Überwachungstätigkeit bilden erlassene Planfestellungsbeschlüsse, das Atomgesetz, die Strahlenschutzverordnung sowie das sonstige Kerntechnische Regelwerk. mehr...


   
Zustimmung zur Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht
 
Für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung eines Endlagers müssen nach dem Atomgesetz eine oder mehrere verantwortliche Personen eingesetzt werden. Sie tragen unter anderem die Verantwortung dafür, dass die vorgeschriebenen Strahlenschutzmaßnahmen eingehalten werden. Die Endlagerüberwachung (EÜ) prüft, ob diese Personen die für ihre Aufgabe notwendigen Voraussetzungen erfüllen. mehr...


Durchführung von Änderungsverfahren
 
Während der Errichtung und des Betriebes eines Endlagers können sich Änderungen zur genehmigten Planung der Anlage ergeben. Dann ist ein Änderungsverfahren durchzuführen, das sich je nach sicherheitstechnischer Bedeutung der Änderung unterscheidet. mehr...


   
Durchführung von Inspektionen und Beratung des Betreibers
 
Zum bestmöglichen Schutz von Mensch und Umwelt steht die Endlagerüberwachung (EÜ) mit dem Endlagerbetreiber in einem regen fachlichen Austausch. Mit regelmäßigen Inspektionen und Anlagenbegehungen stellt die EÜ darüber hinaus sicher, dass Bauarbeiten und technische Ausführungen den vorliegenden Genehmigungen entsprechen. mehr...


Überprüfung von Überwachungsmessungen
 
In der Umgebung eines Endlagers sind Überwachungsmessungen unter anderem der Luft, des Wassers und von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vorgeschrieben. Die Messergebnisse des Endlagerbetreibers werden von der Endlagerüberwachung (EÜ) überprüft. Zusätzlich beauftragt die EÜ unabhängige Messungen und vergleicht die Ergebnisse mit denen des Betreibers. mehr...


   
Erteilung von Anweisungen
 
Erfüllt ein Endlager nicht die gesetzlichen Anforderungen oder tritt eine Gefahrensituation ein, kann die Endlagerüberwachung (EÜ) Anweisungen erteilen treffen. Damit kann sie den Betreiber eines Endlagers beispielsweise zu bestimmten Schutzmaßnahmen veranlassen. Im Normalfall schlägt der Betreiber des Endlagers notwendige Schutzmaßnahmen selbst vor, denen die EÜ dann zustimmt. mehr...


Entscheidung über Freigaben nach § 29 StrlSchV
 
In einem Endlager fallen wie in jedem Haushalt Stoffe an, die von der Anlage abgegeben und entsorgt werden müssen, wie zum Beispiel Reifen, Öle und Toilettenabfälle. Um Bevölkerung und Umwelt zu schützen, ist der Abtransport dieser Stoffe nur mit einer sogenannten Freigabe erlaubt, die von der Endlagerüberwachung erteilt werden muss. mehr...


   
Überprüfung der Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen und des Personals von Bundesendlagern
 
Zum Schutz vor Diebstahl, Sabotage oder Terrorismus führt die Endlagerüberwachung (EÜ) für alle Personen, die bei Errichtung und Betrieb eines Endlagers sicherheitsrelevante Aufgaben übernehmen, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch. Dazu kann die EÜ unter anderem Auskünfte bei den Polizeibehörden und dem Verfassungsschutz einholen. mehr...


Fachliche Unabhängigkeit
 
Die Endlagerüberwachung (EÜ) nimmt ihre Aufgaben fachlich unabhängig wahr. Sie ist dazu mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Die EÜ ist als eigenständiges Referat des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) organisiert. Die fachliche Unabhängigkeit vom Endlagerbetreiber BfS ist durch die Geschäftsordnung und eigene Finanzmittel sichergestellt. Die Fach- und Rechtsaufsicht über die Endlagerung sowie über die Endlagerüberwachung (EÜ) führt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). mehr...