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Endlager > Endlagerüberwachung
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Endlagerüberwachung
Die Endlagerung radioaktiver Abfälle muss hohen Sicherheitsanforderungen genügen, um Gefährdungen von Mensch und Umwelt sowohl kurz- wie auch langfristig auszuschließen. Deswegen hat die Bundesrepublik Deutschland als Betreiber von atomaren Endlagern eine Endlagerüberwachung beim Bundesamt für Strahlenschutz eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, die Einhaltung von Gesetzen und Regelungen mit nuklearspezifischem Inhalt (insbesondere das Atom- und Strahlenschutzrecht) beim Bau, Betrieb sowie der Stilllegung eines Endlagers für radioaktive Abfälle zu prüfen. Die Endlagerüberwachung ist als eigenständiges Referat des Bundesamts für Strahlenschutz in Salzgitter ansässig und unmittelbar der Vizepräsidentin zugeordnet. Die Fach- und Rechtsaufsicht über die Endlagerung sowie über die Endlagerüberwachung führt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
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Aufgaben
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Die Endlagerüberwachung (EÜ) kontrolliert als BfS-interne Stabsstelle die atom- und strahlenschutzrechtlich relevanten Vorgänge in dem Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) in Sachsen-Anhalt, in dem im Bau befindlichen Endlager Konrad in Niedersachsen sowie seit dem 1. Januar 2009 in dem ebenfalls in Niedersachsen gelegenen Endlager Asse. Dadurch wird gewährleistet, dass die Endlager entsprechend der rechtlichen und technischen Anforderungen betrieben werden. Die Endlagerüberwachung bildet damit auch einen wichtigen Bestandteil der BfS-internen Qualitätssicherung. Neben der Überwachung der erforderlichen Maßnahmen zum Bau, Betrieb und Stilllegung dieser Endlager gehören unter anderem die Überprüfung von Messungen in der Umgebung dieser Anlagen sowie die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Mitarbeitern der Betriebsführungsgesellschaften und ausführenden Firmen zum Aufgabenspektrum.
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Zuständigkeiten bei der Aufsicht über Endlager
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Entgegen gelegentlicher Darstellung übt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weder eine atomrechtliche Aufsicht im Endlagerbereich aus, noch beaufsichtigt sich das Bundesamt selbst.
Das BfS genehmigt sich in keinem Fall seine Arbeiten selbst. Es wird bei Endlagern vielmehr von mehreren Institutionen gleichzeitig umfassend kontrolliert und beaufsichtigt.
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Verfahrensüberblick am Beispiel des Endlagers Asse
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Am Beispiel des Endlagers Asse finden Sie an dieser Stelle einen Überblick über Maßnahmen und Verfahren, bei denen eine Beteiligung der Endlagerüberwachung erforderlich ist. Hierzu gehören zum Beispiel Arbeitsfreigaben zur Prüfung auf Einhaltung der Vorgaben der Strahlenschutz-Verordnung, Anträge auf Zustimmung nach Atomrecht sowie Freigaben gemäß §29 der Strahlenschutz-Verordnung.
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