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Endlager > Endlagerüberwachung
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Endlagerüberwachung
Die Endlagerung radioaktiver Abfälle muss hohen Sicherheitsanforderungen genügen, um Gefährdungen von Mensch und Umwelt sowohl kurz- wie auch langfristig auszuschließen. Deswegen hat die Bundesrepublik Deutschland als Betreiber von atomaren Endlagern eine Endlagerüberwachung beim Bundesamt für Strahlenschutz eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, die Einhaltung von Gesetzen und Regelungen mit nuklearspezifischem Inhalt (insbesondere das Atom- und Strahlenschutzrecht) beim Bau, Betrieb sowie der Stilllegung eines Endlagers für radioaktive Abfälle zu prüfen. Die Endlagerüberwachung ist als eigenständiges Referat des Bundesamts für Strahlenschutz in Salzgitter ansässig und unmittelbar der Vizepräsidentin zugeordnet. Die Fach- und Rechtsaufsicht über die Endlagerung sowie über die Endlagerüberwachung führt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
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Aufgaben
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Die Endlagerüberwachung (EÜ) überwacht das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) in Sachsen-Anhalt, das sich im Bau befindliche Endlager Konrad in Niedersachsen sowie seit dem 1. Januar 2009 das ebenfalls in Niedersachsen gelegene Endlager Asse. Neben der Beaufsichtigung der erforderlichen Maßnahmen zum Bau, Betrieb und Stilllegung dieser Endlager gehören unter anderem die Überprüfung von Messungen in der Umgebung dieser Anlagen, die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Mitarbeitern der Endlager sowie die Erteilung aufsichtlicher Anordnungen zum Aufgabenspektrum. Auch die Beratung des Endlagerbetreibers fällt in die Zuständigkeit der EÜ.
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Endlagerüberwachung in Kürze
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Für Endlager für radioaktive Abfälle ist in Deutschland ein doppeltes Sicherungs- und Überwachungssystem etabliert. Zum einen erfolgt eine Kontrolle durch die Endlagerüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), zum andern unterliegen Endlager der Aufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
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