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Endlager > Endlagerüberwachung

Endlagerüberwachung

Konrad, Morsleben und AsseDie Endlagerung radioaktiver Abfälle muss hohen Sicherheitsanforderungen genügen, um Gefährdungen von Mensch und Umwelt sowohl kurz- wie auch langfristig auszuschließen. Deswegen hat die Bundesrepublik Deutschland als Betreiber von atomaren Endlagern eine Endlagerüberwachung beim Bundesamt für Strahlenschutz eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, die Einhaltung von Gesetzen und Regelungen mit nuklearspezifischem Inhalt (insbesondere das Atom- und Strahlenschutzrecht) beim Bau, Betrieb sowie der Stilllegung eines Endlagers für radioaktive Abfälle zu prüfen.

Die Endlagerüberwachung ist als eigenständiges Referat des Bundesamts für Strahlenschutz in Salzgitter ansässig und unmittelbar der Vizepräsidentin zugeordnet. Die Fach- und Rechtsaufsicht über die Endlagerung sowie über die Endlagerüberwachung führt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
 
Aufgaben
 
Die Endlagerüberwachung (EÜ) überwacht das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) in Sachsen-Anhalt, das sich im Bau befindliche Endlager Konrad in Niedersachsen sowie seit dem 1. Januar 2009 das ebenfalls in Niedersachsen gelegene Endlager Asse. Neben der Beaufsichtigung der erforderlichen Maßnahmen zum Bau, Betrieb und Stilllegung dieser Endlager gehören unter anderem die Überprüfung von Messungen in der Umgebung dieser Anlagen, die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Mitarbeitern der Endlager sowie die Erteilung aufsichtlicher Anordnungen zum Aufgabenspektrum. Auch die Beratung des Endlagerbetreibers fällt in die Zuständigkeit der EÜ. weiter...


   
Die Aufsicht des Bundes über Endlager
 
Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen des Grundgesetzes und des Atomgesetzes den Bundesbehörden die volle Verantwortung für die Beseitigung radioaktiver Abfälle übertragen. Dies gilt sowohl für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Endlagern als auch für die Aufsicht über die Einhaltung der dafür geltenden atom- und strahlenschutzrechtlichen Regelungen. Dabei ist eine klare Trennung zwischen Betrieb und Aufsicht sichergestellt. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betreibt und errichtet die Endlager, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) übt die oberste atomrechtliche Aufsicht aus. mehr...


Verfahrensüberblick am Beispiel des Endlagers Asse
 
Endlager AsseAm Beispiel des Endlagers Asse finden Sie an dieser Stelle einen Überblick über Maßnahmen und Verfahren, bei denen eine Beteiligung der Endlagerüberwachung erforderlich ist. Hierzu gehören zum Beispiel Arbeitsfreigaben zur Prüfung auf Einhaltung der Vorgaben der Strahlenschutz-Verordnung, Anträge auf Zustimmung nach Atomrecht sowie Freigaben gemäß §29 der Strahlenschutz-Verordnung. mehr...