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Endlager > Endlager Morsleben > Stilllegung
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Stilllegung
Sichere Stilllegung bedeutet den Abschluss der radioaktiven Abfälle von der Biosphäre über lange Zeiträume. Dazu sind im Rahmen eines Stilllegungskonzeptes umfangreiche Baumaßnahmen zum Verschluss und zur Sicherung der unterirdischen Hohlräume vorgesehen. Diese müssen in einem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren genehmigt werden. Erst danach können die Stilllegungsarbeiten beginnen.
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Stilllegungskonzept
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Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Stilllegung wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, um das Endlager so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Dabei wurden unterschiedliche Optionen geprüft und eine weitgehende Verfüllung als das am Besten geeignete Konzept ausgewählt. Für diese Stilllegungsvariante wurde der notwendige Langzeitsicherheitsnachweis geführt.
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Stilllegungsverfahren
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Das Endlager Morsleben befindet sich zurzeit im Offenhaltungsbetrieb. Das BfS hat die atomrechtliche Stilllegung des Endlagers Morsleben beantragt.
Das Genehmigungsverfahren sieht auch die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Dafür wurden die notwendigen Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger konnten in dieser Zeit Einwendungen zum Vorhaben erheben. Das BfS hat eine Erstbewertung der eingereichten fachlichen Bedenken veröffentlicht. Die formelle Erörterung der Einwendungen findet unter Leitung der Genehmigungsbehörde auf dem Erörterungstermin statt.
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