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Karte mit den Standorten der Endlager Asse, Morsleben, Konrad sowie des Erkundungsbergwerks Gorleben
(für eine größere Ansicht auf die Karte klicken)
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Die Menschen nutzen radioaktive Stoffe in vielfältiger Weise zum Beispiel zur Gewinnung von Strom, in der Medizin und der Industrie. Dabei fallen radioaktive Abfälle an, die wegen der mit ihnen verbundenen Gefahren sicher endgelagert werden müssen.
Radioaktive Abfälle
Für die Endlagerung unterscheidet man in Deutschland
zwischen wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen und
solchen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung.
- Zu den
wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen gehören vor allem die
abgebrannten Brennelemente sowie hochradioaktive flüssige Abfälle
(Spaltproduktlösungen) aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter
Brennelemente, die aufkonzentriert und in Glas eingeschmolzen werden
(Glaskokillen).
- Andere radioaktive Rohabfälle, wie Putzlappen, ausgediente Werkzeuge und Anlagenteile, verbrauchte Filter oder Rückstände aus der Abwasserbehandlung, zählen zu den Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung.
Herkunft radioaktiver Abfälle in Deutschland
Radioaktive Reststoffe und Abfälle fallen in Deutschland hauptsächlich an
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im Zusammenhang mit der Stromerzeugung durch Kernkraftwerke,
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bei Stilllegung und Abbau kerntechnischer Einrichtungen,
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in Medizin und Industrie sowie
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bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.
Die Menge an Abfällen aus der Medizin ist dabei zu vernachlässigen, sie beträgt weniger als 0,5 Volumen-Prozent.
Auch die
bei der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus
deutschen Kernkraftwerken in Frankreich und England
anfallenden Abfälle werden vertragsgemäß nach Deutschland zurückgeliefert und müssen endgelagert werden.
Hinzu kommen die abgebrannten Brennelemente, die ohne Wiederaufarbeitung
als wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle (hochradioaktive Abfälle) direkt endgelagert werden.
Endlager und Endlagerprojekte
In Deutschland gibt es vier Endlager bzw. Endlagerprojekte, für die das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig ist:
- Endlager Asse,
- Endlager Morsleben,
- Endlager Konrad und
- Erkundungsbergwerk Gorleben.
Während Gorleben ein Erkundungsbergwerk ist und heute noch nicht entschieden ist, ob dort jemals radioaktive Abfälle endgelagert werden, befinden sich in Morsleben und der Asse bereits radioaktive Abfälle. Die Schachtanlage Konrad wird gegenwärtig als Endlager errichtet. Das BfS ist atom- und bergrechtlich für die Betriebe Gorleben und Konrad sowie für die Stilllegung des Endlagers Morsleben und der Schachtanlage Asse zuständig und trägt damit die alleinige Verantwortung.
Endlager Asse
Im Jahr 1965 beauftragte das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung und Technologie (Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMFT) die Gesellschaft für Strahlenforschung (heute: Helmholtz Zentrum München, HMGU) damit, in der Schachtanlage Asse technische Fragen für die Handhabung radioaktiver Abfälle in einem Endlager zu erproben und wissenschaftliche Grundlagenforschung für die Endlagerung im Salzgestein durchzuführen.
Nach entsprechenden Umbauten in dem ehemaligen Gewinnungsbergwerk begann 1967 die Einlagerung radioaktiver Abfälle. Von 1967 bis 1978 wurden fast alle angefallenen Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung – damals noch bezeichnet als schwach- und mittelaktive Abfälle – im Salzbergwerk Asse II endgelagert. Im September 2008 vereinbarten die zuständigen Fachministerien, die bis dato unter bergrechtlicher Aufsicht stehende Schachtanlage Asse künftig verfahrensrechtlich wie ein Endlager zu behandeln und den zukünftigen Betrieb dieser Anlage auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zu übertragen. Der Übergang erfolgte zum 1. Januar 2009.
Nach der Übernahme der Asse durch das BfS ist es nun eine der Hauptaufgaben, neben der Einführung von kerntechnischen Standards sowie einer zwingend erforderlichen Notfallplanung, unverzüglich eine geeignete Stilllegung für das Endlager Asse zu finden. Hierfür wurden im Rahmen eines Optionenvergleichs die Stilllegungsoptionen „Rückholung“, „Interne Umlagerung“ und „Vollverfüllung“ verglichen und das Ergebnis des Optionenvergleichs im Januar 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist nach heutigem Kenntnisstand die beste Stilllegungsoption, die zunächst durch eine Faktenerhebung (Probephase) erprobt werden soll.
Endlager Morsleben
Von 1971 bis 1991 sowie von 1994 bis 1998 wurden in dem von der DDR
errichteten Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) schwach-
und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Mit dem Beitritt der DDR hat
die Bundesrepublik 1990 das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben
übernommen. Seitdem ist das Bundesamt für Strahlenschutz für den
Betrieb der Anlage verantwortlich.
Bis 1998 nutzte die Bundesrepublik Morsleben weiter als Endlager. 2001 hat das BfS auf die weitere Einlagerung unwiderruflich verzichtet, da diese sicherheitlich nicht mehr vertretbar war.
Die Anlage soll stillgelegt werden. Im dafür erforderlichen Planfeststellungsverfahren wurde im Oktober 2009 die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Auslegung der Planunterlagen begonnen. Im Oktober 2011 fand ein Erörterungstermin unter der Leitung der Planfeststellungsbehörde, dem Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt (MLU), statt. Im Rahmen dieses Termins erörterten das BfS als Antragsteller und die Einwender unter Verhandlungsleitung des MLU die geäußerten Bedenken der Einwender. Der Erörterungstermin begann am 13.10.2011 und wurde nach 9 Verhandlungstagen am 25.10.2011 abgeschlossen.
Endlager Konrad Seit 1975 wurde die ehemalige Eisenerzgrube Schachtanlage Konrad in Salzgitter auf ihre Eignung als Endlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle untersucht. Seit Mai 2007 wird diese nach gerichtlicher Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht zum Endlager Konrad umgerüstet.
Das Endlager Konrad ist das erste nach Atomrecht genehmigte Endlager in Deutschland. Es hat ein 20-jähriges Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen. Das Endlager Konrad unterscheidet sich damit grundlegend von den bisherigen Endlagerprojekten in Deutschland. Der Planfeststellungsbeschluss für Konrad sieht ein Einlagerungsvolumen von maximal 303.000 Kubikmetern schwach- und mittelradioaktiver Abfälle vor. Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung müssen bis zur Inbetriebnahme des Endlagers Konrad am Entstehungsort der Abfälle oder in zentralen Lagern zwischengelagert werden.
Erkundungsbergwerk Gorleben Das zum 1. Oktober 2010 auslaufende Moratorium zur Erkundung des Salzstocks Gorleben als mögliches Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle wurde von der Bundesregierung aufgehoben. Mit der Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten soll untersucht werden, ob ein Endlager im Salzstock Gorleben möglich ist.
Ein Erkundungsschwerpunkt liegt darin, Vorkommen von Salzlösungen als Reste des Zechsteinmeeres und Kohlenwasserstoffe im Salzgebirge sowie mögliche Wegsamkeiten zu untersuchen und sicherheitlich zu bewerten. Zum anderen ist die genaue Lage des Anhydritgesteins zu ermitteln, das eine potenzielle Wegsamkeit für Lösungen darstellt. Im jetzigen Verfahrensschritt soll auf der Basis der vorhandenen Erkundungs- und Forschungsergebnisse in einer vorläufigen Sicherheitsanalyse und einem anschließenden internationalen Peer-Review-Verfahren (ein Verfahren zur Überprüfung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten durch Gutachter) geprüft werden, ob ein Endlager im Salzstock Gorleben errichtet werden kann.
Fachliche Aufgaben des BfS
Die fachlichen Aufgaben des BfS bestehen unter anderem in der Erarbeitung der Sicherheitsnachweise für die Betriebs- und Nachbetriebsphasen von Endlagern sowie in der Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als zuständiger Behörde bei der Vorbereitung eines Auswahlverfahrens zur Standortfindung. Im Jahr 2035 soll ein Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle bereitstehen.
Grundlegende Arbeiten zur Weiterentwicklung des Endlagerkonzeptes und zum Standortauswahlverfahren bilden weitere wichtige Arbeitsbereiche des BfS.
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