Radioaktive Reststoffe und Abfälle fallen in Deutschland hauptsächlich an
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im Zusammenhang mit der Stromerzeugung durch Kernkraftwerke,
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bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten,
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in Medizin und Industrie sowie
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bei Stilllegung und Abbau kerntechnischer Einrichtungen.
Die Menge an Abfällen aus der Medizin ist dabei zu vernachlässigen, sie beträgt weniger als 0,5 Volumen-%.
Es ist zu berücksichtigen, dass die
bei der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus
deutschen Kernkraftwerken in Frankreich und England
anfallenden Abfälle vertragsgemäß nach Deutschland zurückgeliefert werden.
Hinzu kommen die abgebrannten Brennelemente, die ohne Wiederaufarbeitung
als hochradioaktiver Abfall direkt endgelagert werden.
Für die Endlagerung unterscheidet man in Deutschland
zwischen wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen und
solchen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Zu den
wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen gehören vor allem die
abgebrannten Brennelemente sowie hochradioaktive flüssige Abfälle
(Spaltproduktlösungen) aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter
Brennelemente, die aufkonzentriert und in Glas eingeschmolzen werden
(Glaskokillen).
Andere radioaktive Rohabfälle, wie Putzlappen,
ausgediente Werkzeuge, verbrauchte Filter oder Rückstände aus der
Abwasserbehandlung, zählen zu den Abfällen mit vernachlässigbarer
Wärmeentwicklung.
Ausführliche Angaben zu den angefallenen und anfallenden Abfallmengen finden Sie unter "Abfallmengen / Prognosen".
Abgesehen von einer Versenkung von 80 Fässern mit radioaktiven
Abfällen im Jahr 1967 ca. 800 km vor der portugiesisch-spanischen Küste
im Atlantik ist der in Deutschland verfolgte Entsorgungsweg die
Einlagerung
aller Arten radioaktiver Abfälle in tiefe Gesteinsschichten,
damit sie von der Biosphäre lange und sicher ferngehalten werden.
Hierzu einige Eckdaten:
Im Jahr 1965 beauftragte das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung und Technologie (Bundesministerium für Bildung und Forschung – BMFT) die Gesellschaft für Strahlenforschung (heute: Helmholtz Zentrum München – HMGU) damit, in der Schachtanlage Asse technische Fragen für die Handhabung radioaktiver Abfälle in einem Endlager zu erproben und wissenschaftliche Grundlagenforschung für die Endlagerung im Salzgestein durchzuführen. Nach entsprechenden Umbauten begann 1967 die Einlagerung radioaktiver Abfälle. Bereits 1968 wurde die Einlagerung radioaktiver Abfälle in die Schachtanlage Asse II intern als Endlagerung bezeichnet. In dem Bundesumweltprogramm von 1971 wurde die Schachtanlage Asse II als Endlager festgeschrieben. Bis 1978 wurden schwach- und mittelradioaktive Abfälle der Bundesrepublik eingelagert. Im September 2008 vereinbarten die zuständigen Fachministerien, die unter bergrechtlicher Aufsicht stehende Schachtanlage Asse künftig verfahrensrechtlich wie ein Endlager zu behandeln und die Betreiberschaft für die Asse auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zu übertragen. Der Übergang erfolgte zum 1. Januar 2009. Nach der Übernahme der Asse durch das BfS ist es nun eine der Hauptaufgaben eine geeignete Stilllegungsmaßnahme für die Asse zu erarbeiten. Hierfür wurden für die Stilllegungsoptionen „Rückholung“, „Interne Umlagerung“ und „Vollverfüllung“ Machbarkeitsstudien angefertigt, die derzeit im Rahmen eines Optionenvergleiches bewertet werden.
Von 1971 bis 1991 sowie von 1994 bis 1998 wurden in dem von der DDR errichteten Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Die Anlage wird derzeit stillgelegt. Beim dafür erforderlichen Planfeststellungsverfahren hat im Oktober 2009 die Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen.
Seit 1975 wurde die ehemalige Eisenerzgrube Schachtanlage Konrad in Salzgitter auf ihre Eignung als Endlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle untersucht. Seit Mai 2007 wird diese nach gerichtlicher Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht zum Endlager Konrad umgerüstet, das Ende 2014 in Betrieb gehen soll.
Basierend auf vorhandenen Daten wählte das Land Niedersachsen den Standort Gorleben aus. Von 1979 bis zum Beginn des Moratoriums im Oktober 2000 wurde untersucht, ob der Salzstock Gorleben als Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle - insbesondere wärmeentwickelnde Abfälle - geeignet ist.
In ihrem Koalitionsvertrag vom 24.10.2009 erklärte die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP, das Moratorium zur Erkundung des Salzstocks in Gorleben aufzuheben. Die Erkundungsarbeiten sollen ergebnisoffen wieder aufgenommen werden. Außerdem soll eine International Peer Review Group begleitend prüfen, ob Gorleben den neuesten internationalen Standards genügt. Der gesamte Prozess soll öffentlich und transparent gestaltet werden. Auf dieser Grundlage erarbeitet das BfS derzeit ein Konzept, wie die weitere Erkundung von Gorleben und die Suche nach einem Endlagerstandort erfolgen soll. Es wird Grundlage für weitere Entscheidungen der Politik sein.
Das BfS ist atom- und bergrechtlich für die Betriebe Gorleben und Konrad sowie für die Stilllegung des Endlagers Morsleben und der Schachtanlage Asse zuständig und trägt damit die alleinige Verantwortung.
Neben der Koordination der Arbeiten zur Offenhaltung des Erkundungsbergwerkes Gorleben bilden grundlegende Arbeiten zur Weiterentwicklung der Endlagerkonzeption, zum Standortauswahlverfahren und der Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle weitere wichtige Arbeitsbereiche des BfS.
Die fachlichen Aufgaben des BfS bestehen unter anderem in der Erarbeitung der Sicherheitsnachweise für die Betriebs- und Nachbetriebsphasen von Endlagern sowie in der Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als zuständiger Behörde bei der Vorbereitung eines Auswahlverfahrens zur Standortfindung. Im Jahr 2035 soll ein Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle bereitstehen.
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