Die Prognosen der Abfallmengen zur Endlagerplanung basieren auf der im Atomgesetz festgelegten Laufzeit der Kernkraftwerke von 32 Jahren und dem Verbot des Neubaus. Dies entsprach dem zwischen den Energieversorgungsunternehmen und der Bundesregierung im Jahr 2000 vereinbarten „Atomkonsens“. Damit wurde ein Kompromiss zwischen Sofortausstieg im Jahr 2000 und einer unbegrenzten Laufzeit gefunden.
In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009 wurde die Bereitschaft für eine Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke erklärt. In einer Vereinbarung mit den Betreibern sollen zu den Voraussetzungen einer Laufzeitverlängerung nähere Regelungen getroffen werden. Da diese Regelungen bisher nicht feststehen, sind im Folgenden modellmäßige Annahmen für eine Laufzeitverlängerung von 10, 20 und 30 Jahren aller Kernkraftwerke getroffen worden.
Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung
Bei den Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung wird inzwischen in der Regel von einem Anfall von 45 m3 pro Leistungsreaktor und Betriebsjahr ausgegangen. Damit ergeben sich bei einer Laufzeitverlängerung aller derzeit laufenden 17 Kernkraftwerke um 10, 20 bzw. 30 Jahren gegenüber der im Atomgesetz festgelegten Laufzeit von 32 Jahren folgende zusätzliche Abfallmengen (die Werte wurden gerundet):
Laufzeitverlängerung
Jahre |
Gesamtmenge
des zusätzlichen Abfalls
(Betriebsabfälle)
m3
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| 10 |
ca. 7.650
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| 20 |
ca. 15.300
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| 30 |
ca. 22.950
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Die Prognose auf der Grundlage des Atomgesetzes mit einem Anfall von damals 60
m3 pro Kernkraftwerk und Betriebsjahr (Laufzeit 32 Jahre) kommt auf 277.000
m3 Abfällen bis zum Jahr 2040 (siehe
http://www.bfs.de/de/endlager/abfall_prognosen.html). Davon
entfallen ca. 60 Vol.-% auf die Kernkraftwerke, wobei die Abfälle aus
dem Rückbau den größten Anteil ausmachen. Etwa 40 Vol.-% stammen aus
anderen Bereichen, weniger als 3 % aus den Landessammelstellen,
darunter die Abfälle aus der Medizin (weniger als 0,5 %).
Abgebrannte Brennelemente
Beim Betrieb der zurzeit laufenden 17 Kernkraftwerke fallen pro Jahr
abgebrannte Brennelemente mit ca. 370 Tonnen Schwermetall (t SM) an.
Bei Laufzeitveränderungen ergeben sich folgende zusätzliche
Abfallmengen (die Werte wurden gerundet):
Laufzeitverlängerung
Jahre
|
zusätzliche abgebrannte
Brennelemente
t SM
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| 10 |
ca. 3.700
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| 20 |
ca. 7.400
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| 30 |
ca. 11.100
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Auf der Grundlage des Atomgesetzes (Laufzeit 32 Jahre)
wird noch ein Anfall von 4.800 t SM nach dem
01.01.2009 erwartet. Bis zum Ende der Kernenergienutzung in Deutschland werden
insgesamt 17.400 t SM abgebrannter Brennelemente erwartet, wovon ca. 10.600 t SM direkt endgelagert werden sollen (siehe http://www.bfs.de/de/endlager/abfall_prognosen.html). Das
Volumen dieser Abfälle wird mit 21.000 m3 abgeschätzt. Bei Laufzeitverlängerungen würde sich die Menge der noch anfallenden zusätzlichen abgebrannten Brennelemente gemäß obenstehender Tabelle deutlich erhöhen.
Fazit
Die Menge der wärmeentwickelnden Abfälle hängt also stark von der
Nutzungsdauer der Kernenergie ab. Dies gilt nicht für die Abfälle mit
vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, da hier die Rückbauabfälle und die
Altabfälle aus den Großforschungseinrichtungen aus der Zeit der
staatlichen Forschungsprogramme zur Einführung der Kernenergie in
Deutschland einen großen Anteil haben.
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