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Endlager

Endlager

Die Menschen nutzen radioaktive Stoffe in vielfältiger Weise zum Beispiel zur Gewinnung von Strom, in der Medizin und der Industrie. Dabei fallen radioaktive Abfälle an, die wegen der mit ihnen verbundenen Gefahren sicher endgelagert werden müssen. In Deutschland ist der Staat für die Endlagerung verantwortlich. Als geeignete Lösung für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle wird in Deutschland die Einlagerung in tiefe Bergwerke und deren nachfolgender dauerhafter Verschluss angesehen.

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  Übersicht Endlagerprojekte
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Weitere Animationen finden Sie in der Rubrik Endlagerung im Überblick

 

Aktuelles



 
Stellungnahme zur Broschüre „Kein Endlager in Bayern möglich. Geologische Fakten und Hintergründe“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
 
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat in seiner Broschüre "Kein Endlager in Bayern möglich. Geologische Fakten und Hintergründe" die Möglichkeiten einer Standortsuche und -findung in Bayern bewertet und kommt darin zu dem Schluss, dass in Bayern die geologischen Mindestanforderungen an ein Endlager für radioaktive Abfälle nicht erfüllt sind. mehr...


   
Genehmigungsbehörde schließt Erörterungstermin für das Endlager Morsleben ab

Der Erörterungstermin für das Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben ist nach neun Verhandlungstagen von der Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt von Sachsen-Anhalt, beendet worden. mehr...
 
Stellungnahme zur Vorabveröffentlichung aus dem Memorandum der Europäischen Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH, „Radioactive Waste – Technical and Normative Aspects of its Disposal“

Die Autoren befassen sich in ihrer Vorabveröffentlichung ausführlich mit verschiedenen Aspekten der Endlagerfrage. Insgesamt weist das Memorandum einige gute Ansätze mit richtigen Beobachtungen und nachvollziehbar abgeleiteten Empfehlungen aus. Allerdings merkt man der Studie deutlich an, dass mehrere Autoren an der Erstellung beteiligt waren. Dadurch fehlt es der Studie an der notwendigen Konsistenz und bei einigen Aspekten kommt es zu gravierenden Fehleinschätzungen. mehr...
 
Zuständigkeiten bei der Aufsicht über Endlager

Entgegen gelegentlicher Darstellung übt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weder eine atomrechtliche Aufsicht im Endlagerbereich aus, noch beaufsichtigt sich das Bundesamt selbst.

Das BfS genehmigt sich in keinem Fall seine Arbeiten selbst. Es wird bei Endlagern vielmehr von mehreren Institutionen gleichzeitig umfassend kontrolliert und beaufsichtigt. mehr...