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Stellungnahme zum Test von DECT-Telefonen in der Zeitschrift ÖKO-TEST „Hier geht der Funk ab“ (Ausgabe 02/2004)
In ihrer Ausgabe vom Februar 2004 testete die Zeitschrift ÖKO-TEST erneut schnurlose Telefone nach dem DECT-Standard. In zwei früheren Artikeln zu dieser Thematik (Ausgaben 11/1999 und 09/2002) wurde bereits vor DECT-Telefonen gewarnt. Grund war eine angebliche Gesundheitsgefährdung durch die von ÖKO-TEST als viel zu hoch angesehene Intensität der gepulsten elektromagnetischen Strahlung. Ziel des Beitrags vom Februar 2004 war es, zu überprüfen, „ob sich die Telefone in ihrer Strahlungsintensität unterscheiden, ob es mittlerweile Apparate mit unbedenklichen Strahlungswerten gibt und wie ihre Materialeigenschaften sind.“

Von den 14 getesteten DECT-Telefonen erhielten acht das Urteil „mangelhaft“, die restlichen sechs „ungenügend“. Begründet wurde die Abwertung - wie bereits in den vorigen Tests - mit der von ÖKO-TEST als viel zu hoch angesehenen Intensität der gepulsten elektromagnetischen Strahlung. Als Maßstab für die Beurteilung der Feldintensität diente ein Wert von 100 Mikrowatt pro Quadratmeter (µW/m2) für die Leistungsflussdichte im Abstand von einem Meter von der Basisstation, da dies der Abstand zwischen dem Nutzer und der Basisstation sei, wenn sie auf dem Schreibtisch oder Nachttisch steht. Nach eigenen Aussagen stützt sich ÖKO-TEST dabei auf „einen Vorsorgewert, den Professor Gerard Hyland, University of Warwick, in einem von der Wissenschaftsdirektion des Europäischen Parlaments veröffentlichten Papier formuliert hat“.

Bei der von ÖKO-TEST zitierten Arbeit handelt es sich jedoch nicht um ein offizielles Papier des Europäischen Parlaments. Die Generaldirektion Wissenschaft, Direktion A, Abteilung Industrie, Forschung, Energie und Umwelt (STOA) hat die Aufgabe, den Mitgliedern des Europäischen Parlaments wissenschaftliche Publikationen zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck lässt STOA zum Beispiel schriftliche Studien zu bestimmten Fragestellungen erarbeiten. Die Ergebnisse solcher Projekte werden von STOA veröffentlicht, sie werden laut Geschäftsordnung aber nicht verabschiedet, zur Abstimmung gestellt oder als STOA-Bericht beziehungsweise parlamentarischer Bericht betrachtet.

Die von ÖKO-TEST zitierte Studie ist der Ergebnisbericht eines solchen Projektes mit dem Titel „Die physiologischen und umweltrelevanten Auswirkungen nicht ionisierender elektromagnetischer Strahlung“, das von Prof. G. Hyland bearbeitet wurde. Die Aussagen zu den gesundheitlichen Risiken hochfrequenter elektromagnetischer Felder in diesem Bericht sind größtenteils spekulativ, in sich widersprüchlich und interpretieren Forschungsergebnisse falsch beziehungsweise berücksichtigen nur einen Teil der Ergebnisse zu einer bestimmten Fragestellung. So wird zum Beispiel behauptet, dass die biologischen Effekte bei niedrigen Feldintensitäten nicht von der im biologischen Gewebe absorbierten Energie, sondern vom „Informationsgehalt“ der Strahlung abhängen. Daher seien die Effekte stark frequenzabhängig und nur innerhalb bestimmter Intensitätsfenster zu beobachten. Gleichzeitig werden aber als Beweise für die gesundheitsschädliche Wirkung der hochfrequenten Felder des Mobilfunks Studien herangezogen, bei denen ganz andere Frequenzen und teilweise auch Intensitäten oberhalb der Grenzwerte angewandt wurden.

Den geforderten Vorsorgegrenzwert von 100 µW/m2 leitet Prof. Hyland nicht aus wissenschaftlichen Studien ab, sondern weist darauf hin, dass Leistungsflussdichten von einigen Milliwatt pro Quadratmeter (mW/m2) in Entfernungen von 150-200 Meter (m) von Basisstationen und im Bereich der lokalen Nebenkeulen in der Nähe der Basisstation üblich seien und dass Berichte über schädliche Effekte in diesen Bereichen existierten. Unter Einbeziehung eines Sicherheitsfaktors von 10 ergebe sich daraus ein Vorsorgewert von 100 µW/m2.

Einzelne Erfahrungsberichte über gesundheitliche Beeinträchtigungen und widersprüchliche und spekulative Aussagen von Einzelpersonen können nicht zur Grundlage von Grenzwertfestlegungen gemacht werden.

Alle nationalen und internationalen Expertengremien vertreten nach wie vor die Position, dass gesundheitliche Gefahren durch die hochfrequenten Felder des Mobilfunks (und auch schnurloser Telefone) bisher nicht nachgewiesen wurden (siehe zum Beispiel Empfehlung der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) vom September 2001, Bericht der englischen Nationalen Strahlenschutzbehörde (NRPB) (Volume 14 No. 2, 2003), Bericht des niederländischen Gesundheitsrates vom Januar 2004, siehe auch Stellungnahme zum Artikel über DECT-Telefone "Ganz schön sendebewusst", ÖKO-TEST 09/2002). Ein Verbot des DECT-Standards aus gesundheitlichen Gründen ist daher nicht gerechtfertigt.

Obwohl nach aktuellem Wissensstand die DECT-Technik nicht als gesundheitsgefährdend eingestuft wird, empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), durch geeignete Vorsorgemaßnahmen unnötige Strahlenbelastungen zu vermeiden und so für eine Minimierung der Exposition zu sorgen: Da die Basisstationen der meisten DECT-Geräte im stand-by-Betrieb permanent senden, sollte ein Daueraufenthalt in unmittelbarer Nähe zu den derzeit gebräuchlichen DECT-Basisstationen vermieden werden. Basisstationen sollten zum Beispiel nicht im Kinder- oder im Schlafzimmer betrieben werden. Seit einiger Zeit sind aber DECT-Geräte verfügbar, bei denen eine Abschaltung beziehungsweise Absenkung des Kontrollsignals zwischen Basisstation und Mobilteil erfolgt, wenn sich das Mobilteil in der Basisstation befindet (siehe „Strahlungsarme DECT-Schnurlostelefone“).

Außerdem regt das BfS an, den DECT-Standard so zu modifizieren, dass alle Geräte eine bedarfsgerechte Leistungsregelung aufweisen.


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