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Zur Sicherheitskontrolle vornehmlich an Flughäfen ist der
Einsatz von neuartigen Ganzkörperscannern geplant. An manchen
Flughäfen sind derartige Geräte in der Erprobung oder bereits im
Routineeinsatz. Die damit erzeugten Bilder stellen mehr oder weniger
detailgetreu die Körperoberfläche dar und machen damit alle direkt am Körper
getragenen Gegenstände sichtbar. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gibt
eine erste Bewertung.
Kurzbewertung
Zur Sicherheitskontrolle an Flughäfen ist der Einsatz von Ganzkörperscannern in der Diskussion. Bei diesen Scannern sind grundsätzlich drei Verfahrenstechnologien möglich:
1. Der Einsatz von Röntgenstrahlen
2. Der Einsatz von passiven Terahertzscannern
3. Der Einsatz von aktiven Rückstreuscannern mit Terahertzstrahlung.
Röntgenstrahlen sind ionisierende Strahlen, die direkt Zellen des menschlichen Körpers schädigen können. Es gibt daher keine sichere Schwelle, unterhalb derer kein gesundheitliches Risiko mehr bestehen würde. Der Einsatz von Röntgenstrahlen im Bereich der Sicherheitstechnik wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aus Gründen des Strahlenschutzes abgelehnt.
Terahertzstrahlung ist der Bereich zwischen der Wärmestrahlung (Infrarot-Region) und der Mikrowellenstrahlung. Der Körper selbst sendet Terahertz-Strahlung aus. Diese kann von passiven Terahertzscannern detektiert werden. Zusätzlich zur körpereigenen Abstrahlung wird bei aktiven Terahertzsystemen noch künstliche Bestrahlung eingesetzt. Da bei der passiven Methode nur die vom Körper selbst ausgestrahlte Terahertz-Strahlung untersucht wird, kommt es bei diesem Verfahren nicht zu zusätzlichen Strahlenbelastungen und damit auch nicht zu einer zusätzlichen Gesundheitsgefährdung. Das BfS empfiehlt daher, passiven Systemen gegenüber aktiven Terahertzsystemen den Vorzug zu geben.
Die Technologien
Die derzeit in den Geräten eingesetzten oder geplanten
Technologien sind dem BfS nicht im Detail bekannt.
Grundsätzlich möglich ist der Einsatz von folgenden
Technologien:
- Rückstreuverfahren mit Röntgenstrahlung,
- Passives Scannen der vom Körper emittierten
Millimeter/Terahertzstrahlung,
- Rückstreuverfahren mit Millimeter/Terahertzstrahlung.
Der Bereich der Terahertzstrahlung wird häufig
missverständlich für einen breiten Frequenzbereich bis in die Infrarot-Region
verwendet (10 GHz – 150 THz). In der Literatur wird der Bereich häufig
unterteilt in Millimeterstrahlung (10 GHz – 300 GHz), Submillimeterstrahlung (300
GHz – 1 THz) und Terahertzstrahlung (1 THz – 10 THz).
Bei den Rückstreuverfahren ist nach Auffassung des BfS die
Verwendung von Röntgenstrahlung aus Gründen des Strahlenschutzes nicht
gerechtfertigt. Ihr Einsatz wird abgelehnt.
Bei den passiven Scannern oder Kameras wird lediglich die
natürliche Millimeter/Terahertzstrahlung, die der menschliche Körper abstrahlt, detektiert.
Andere Systeme nutzen aber neben der natürlichen Strahlung
des Körpers eine zusätzliche künstliche Bestrahlung durch Millimeter/Terahertzstrahlung zur Erhöhung des Bildkontrastes. Die Systeme, die das Rückstreuverfahren nutzen, arbeiten meist ähnlich wie ein Computertomograph, d. h. die Strahlung und der Detektor tasten den Körper Punkt für Punkt ab. Über die eingesetzten Frequenzen und Leistungen des Rückstreuverfahrens mit
Millimeter/Terahertzstrahlung liegen keine belastbaren Informationen vor.
Bekannt ist, dass der Frequenzbereich von 10 GHz aufwärts grundsätzlich dafür
geeignet ist. Die wenigen vorliegenden technischen Informationen deuten darauf
hin, dass die Geräte eher im Bereich zwischen 10 und 30 GHz arbeiten. Es wird
vermutet, dass die erforderlichen über den Körper und die Expositionsdauer gemittelten Leistungsflussdichten eher gering sein dürften.
Biologische Wirkungen
Grundsätzlich ist die Eindringtiefe der nichtionisierenden
Strahlung im möglichen Frequenzbereich gering. Bei 10 GHz beträgt sie nur noch
Millimeter und nimmt mit zunehmender Frequenz weiter ab. Tiefer liegende Organe
werden deshalb praktisch nicht erreicht. Allerdings ist die Eindringtiefe
ausreichend, um Zellen der Haut und des peripheren Blutkreislaufes zu
erreichen. Dort gesetzte Schäden könnten sich sowohl lokal als auch systemisch
auswirken. Unstrittig ist, dass die im Körper absorbierte Strahlung bei
ausreichender Intensität zu thermischen Wirkungen führt. Dies ist Grundlage der
Grenzwertempfehlungen in diesem Bereich. Im Mikrowellenbereich bis etwa 10 GHz
liegen eine Reihe von Laboruntersuchungen zu diversen zellulären und
subzellulären Endpunkten vor. Bei höheren Frequenzen ist die Anzahl der
vorliegenden Untersuchungen sehr gering.
Nur von wenigen Arbeitsgruppen wurden Wirkungen von Millimeter/Terahertzstrahlung auf Zellkultursysteme untersucht, wobei in erster Linie das EU-Forschungsprogramm „THz-Bridge“ zu nennen ist. Untersucht wurden
insbesondere Effekte auf die DNA oder die Verteilung von Chromosomen. Bei
Expositionsdauern unter einer Stunde wurden keine Effekte gefunden. Eine
israelische Arbeitsgruppe fand bei einer Expositionsdauer von mindestens zwei
Stunden (nicht darunter) bei 100 GHz Hinweise auf Störungen der
Chromosomenverteilung in teilungsfähigen Lymphozyten. (Korenstein et al. 2008
Radiation Research 170, 224-234). Allerdings wurden diese Ergebnisse bisher
nicht durch andere Untersuchungen bestätigt.
Da die Datenlage zu biologischen Wirkungen im
Terahertzbereich äußerst gering ist, führt das BfS im Rahmen der
Ressortforschung weitere Untersuchungen durch. Ergebnisse werden bis Ende 2010
erwartet.
Bewertung
Die wenigen vorliegenden Untersuchungen im Frequenzbereich
der Ganzkörperscanner, die mit Millimeter/Terahertzstrahlung arbeiten, sowie die
bisher nur rudimentären Informationen über die Exposition von Personen in
diesem Bereich lassen keine abschließende Bewertung aus Sicht des
Strahlenschutzes zu. Die in diesem Frequenzbereich von der Europäischen
Kommission und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender
Strahlung (ICNIRP) empfohlenen Grenzwerte beruhen auf wenigen vorliegenden
wissenschaftlichen Studien. Danach ist die Leistungsflussdichte für die
Exposition der Bevölkerung auf 10 W/m² zu begrenzen. Es wird davon ausgegangen,
dass die derzeit in Erprobung befindlichen Geräte und vor allem die später zum
Einsatz kommenden Geräte diesen Grenzwert weit unterschreiten werden. Nur unter
dieser Voraussetzung ist der Einsatz aus Strahlenschutzsicht akzeptabel. Aus
grundsätzlichen Strahlenschutzüberlegungen ist in jedem Fall eine Optimierung
anzustreben. Unter diesem Gesichtspunkt ist unter Strahlenschutzaspekten dem
Einsatz von passiven Systemen eindeutig der Vorzug zu geben.
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