Stellungnahme zum Artikel in der Zeitschrift ÖKO-TEST vom November 2002 "Und täglich strahlt der Babysitter"
Die Zeitschrift ÖKO-TEST hat im Novemberheft des Jahres 2002 erneut Babyüberwachungsgeräte - auch Babyphone, Babyfone oder Babyrufgeräte genannt ("Babyfon" und "Babyrufgerät" sind geschützte Markenzeichen einzelner Hersteller) - getestet. Bei der Beurteilung der Geräte spielte auch in dieser Untersuchung die Exposition durch niederfrequente elektrische und magnetische sowie durch hochfrequente elektromagnetische Felder eine herausragende Rolle.

Übertragungsmedien

Babyüberwachungsgeräte können zwei verschiedene Möglichkeiten nutzen, um Eltern Geräusche aus dem Kinderzimmer zu übermitteln und ihnen so die Möglichkeit zu geben, den Schlaf ihres Babys oder Kleinkinds auch aus der Entfernung zu überwachen:
  1. Der Stromkreis des Hauses oder der Wohnung dient als Übertragungsmedium
  2. Die Geräusche aus dem Kinderzimmer werden über eine Funkverbindung vom Sender zum Empfänger übertragen
Die Übertragung über den Stromkreis funktioniert allerdings nur, wenn Sender und Empfänger sich in demselben Stromkreis befinden. Funkgeräte haben diese Einschränkung naturgemäß nicht und besitzen außerdem eine höhere Reichweite. Daher arbeiten heute die meisten Babyüberwachungsgeräte mit Funk.

Hochfrequente und niederfrequente Felder

Babyüberwachungsgeräte sind elektrische Geräte und weisen, sofern sie am Stromnetz betrieben werden, auch elektrische und magnetische Felder im Bereich von 50 Hertz (Hz) auf. Unter Vorsorgeaspekten sind daher auch bei Babyüberwachungsgeräten sowohl die hochfrequenten als auch die niederfrequenten Felder zu betrachten.

Zusätzlich ist zu beachten, dass sich Babys und Kleinkinder in der Entwicklung befinden und daher eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Umwelteinflüssen berücksichtigt werden muss.

Bewertung

Unter diesen Voraussetzungen wird der Test der Zeitschrift ÖKO-TEST folgendermaßen bewertet:

Zu den hochfrequenten Feldern:

Grundsätzlich empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), aus Vorsorgegründen die Belastung (Exposition) durch hochfrequente Felder so gering wie möglich zu halten beziehungsweise unnötige Expositionen zu vermeiden. Dies gilt ganz besonders für Babys und Kleinkinder.

Aus diesem Grund wird die von ÖKO-TEST vorgenommene schlechtere Bewertung von Geräten, die eine höhere Feldintensität aufweisen, geteilt. Auch die schlechtere Bewertung von Geräten, bei denen die Sender im Kinderzimmer wegen der Reichweitenkontrolle dauernd senden, ist aus Vorsorgegründen gerechtfertigt (siehe auch Stellungnahme des BfS zum ÖKO-TEST-Artikel über DECT-Telefone).

Bemerkenswert erscheint die von ÖKO-TEST vorgenommene Festlegung von Vorsorgewerten. So wurde für die Leistungsflussdichte der Vorsorgewert des BUND in Höhe von 200 Milliwatt pro Quadratmeter (mW/m2) als Obergrenze angenommen (in der von ÖKO-TEST im September-Heft 2002 vorgenommenen Beurteilung von DECT-Telefonen wurde noch ein Vorsorgewert von 100 Mikrowatt pro Quadratmeter (µW/m2) angesetzt). Für die elektrische Feldstärke wurde in den Einzelbeurteilungen ein Vorsorgewert von 200 Millivolt pro Meter (mV/m) angenommen, der Vorsorgewert des BUND liegt hier hingegen bei 500 mV/m.

Negativ ist, dass die Zeitschrift ÖKO-TEST auch in diesem Artikel dem Leser suggeriert, dass hochfrequente elektromagnetische Felder auch im niedrigen Intensitätsbereich negative gesundheitliche Auswirkungen haben und gepulste Strahlung besonders gefährlich ist. Diese häufig geäußerten Behauptungen sind nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht nachgewiesen.

Zu den niederfrequenten Feldern:

Bei den niederfrequenten Feldern verwendet die Zeitschrift die sogenannte TCO-Norm als Beurteilungsgrundlage für die Exposition der Babys und Kleinkinder. Außerdem wird behauptet, dass die Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) "im gesundheitlich bedenklichen Bereich liegen". Die zugrunde gelegte TCO-Norm orientiert sich an den technischen Optimierungsmöglichkeiten bei Bildschirmen und nicht an möglichen gesundheitlichen Auswirkungen. Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand sind gesundheitliche Auswirkungen bei Feldintensitäten unterhalb der Grenzwerte der 26. BImSchV nicht nachgewiesen.

Zu berücksichtigen ist allerdings gerade bei der Beurteilung von Babyüberwachungsgeräten das Ergebnis einiger epidemiologischer Studien. Diese zeigen ein erhöhtes Leukämierisiko bei Kindern, die eine erhöhte Exposition mit niederfrequenten Magnetfeldern erfahren haben. Auch wenn es sich hier nicht um einen wissenschaftlichen Nachweis für ein erhöhtes Risiko handelt, geben diese Ergebnisse doch Anlass, Vorsorgemaßnahmen zu empfehlen. Alle von ÖKO-TEST getesteten Geräte weisen jedoch in einem Abstand von 1 Meter vom Sender oder vom Netzgerät einen Wert von höchstens 0,02 Mikrotesla (µT) für die magnetische Flussdichte auf und liegen damit deutlich unter dem Wert, der in den oben genannten epidemiologischen Studien mit einem erhöhten Leukämierisiko assoziiert ist.

Das BfS hält die Empfehlung der Zeitschrift ÖKO-TEST, auch bei niederfrequenten Feldern auf eine möglichst niedrige Exposition zu achten, unter Vorsorgeaspekten für sinnvoll. Dies lässt sich zum Beispiel durch einen möglichst großen Abstand des Senders und vor allem des Netzgeräts vom Bett des Kindes erreichen. Falls möglich sollte das Gerät mit Akkus betrieben werden, da dann überhaupt keine niederfrequenten Wechselfelder auftreten.

Ein Warnhinweis in der Gebrauchsanleitung der Geräte, dass diese in einem möglichst großen Abstand vom Bett des Kindes aufgestellt werden sollten, ist im Sinne der Vorsorge zu begrüßen. Ein solcher Hinweis wird im Übrigen auch vom BfS auf seiner Internetseite gegeben.

Umweltzeichen

Mittlerweile gibt es ein Umweltzeichen (Blauer Engel) für Babyüberwachungsgeräte, das neben Strahlenschutzaspekten weitere Umweltaspekte, wie zum Beispiel Recyclingfähigkeit und Energieverbrauch berücksichtigt. Dieses Umweltzeichen legt Obergrenzen fest für die magnetischen Felder und die hochfrequente Strahlung, die von den Geräten ausgehen dürfen.

Für die magnetischen Felder ist die Obergrenze abhängig von der Frequenz. Bei 50 Hertz (Frequenz der elektrischen Stromversorgung) beträgt sie 100 Nanotesla in einem Abstand von 30 Centimeter. Für die hochfrequente Strahlung ist eine maximal zulässige abgestrahlte Leistung von 1,25 Miliwatt  festgelegt (dies entspricht in einem Meter Abstand einer Leistungsflussdichte von etwa 0,1 Milliwatt pro Quadratmeter).


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