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Stellungnahme zu „Abschirmmatten gegen Elektrosmog“

Gesundheitliche Wirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder

Häufig wird behauptet, dass elektromagnetische Felder schon im Bereich sehr geringer Intensitäten gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen, angefangen von leichten Beschwerden wie Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen bis hin zu schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs. Dabei werden die Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder sowie hochfrequenter elektromagnetischer Felder oft nicht voneinander unterschieden. Diese Vermischung ist irreführend, da in verschiedenen Frequenzbereichen der elektromagnetischen Strahlung jeweils unterschiedliche biologische Wirkmechanismen zum Tragen kommen.

Es ist richtig, dass niederfrequente und hochfrequente elektromagnetische Felder oberhalb bestimmter Schwellenwerte Gesundheitsschäden hervorrufen können. Um die Menschen vor diesen schädlichen Wirkungen zu schützen, wurden mit der 26. "Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (26. BImSchV) im Jahre 1996 entsprechende Grenzwerte rechtlich festgelegt.

Diese Grenzwerte basieren auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung durch internationale und nationale Gremien, wie zum Beispiel die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) und die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK). Diese mit Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzten Gremien sind zum Schluss gelangt, dass gesundheitsrelevante Wirkungen bei schwacher Expositionen unterhalb bestimmter Schwellenwerte bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen wurden. Die tatsächlich festgelegten Grenzwerte liegen deutlich unterhalb dieser Schwellenwerte.

Die 26. BImSchV gilt nur für ortsfeste, gewerblich genutzte Anlagen. Ihre Grenzwerte können aber auch für andere Anwendungen niederfrequenter und hochfrequenter elektromagnetischer Felder als Richtwerte herangezogen werden.
Nach wie vor gilt: Der Schutz vor nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken ist bei Einhaltung der Grenzwerte gegeben.

Insbesondere konnte auch der oftmals behauptete Kausalzusammenhang zwischen unspezifischen und häufig vorkommenden Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen und so weiter, und niederfrequenten oder hochfrequenten elektromagnetische Felder bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.

Materialien mit abschirmender Wirkung

Es handelt sich meist um Matten aus einem leitfähigen Textil, die zum Beispiel mit Hilfe eines Kabels über den Schutzleiter einer Steckdose oder über ein Heizungsrohr geerdet werden können. Niederfrequente magnetische Felder können durch derartige Materialien nicht abgeschirmt werden. Die Matten könnten höchstens niederfrequente elektrische Felder abschirmen, wenn sich die Feldquelle unmittelbar jenseits der Matte befindet.

Auch bei hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (zum Beispiel von Mobilfunksendeanlagen) ist eine Abschirmung prinzipiell nur dann möglich, wenn sich das abschirmende Material zwischen der Feldquelle und der betroffenen Person befindet. Da die Abschirmmatten jedoch als Unterlage verwendet werden, können elektromagnetische Felder, die aus allen anderen Richtungen auf den Menschen einwirken können, keinesfalls wirkungsvoll abgeschirmt werden.

Sowohl für den Niederfrequenz- als auch für den Hochfrequenzbereich liegen Hinweise auf mögliche Felderhöhungen bei der Verwendung von Abschirmmatten vor.

Wegen der zweifelhaften Wirksamkeit solcher Abschirmmatten sind diese aus Sicht des Bundesamts für Strahlenschutz weder zum Schutz vor Gesundheitsschäden noch als Vorsorgemaßnahme zur Verminderung von Expositionen zu empfehlen.
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