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Stellungnahme zu „Abschirmmatten gegen Elektrosmog“
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Gesundheitliche Wirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder
Häufig wird behauptet, dass elektromagnetische Felder schon im Bereich
sehr geringer Intensitäten gesundheitliche Beeinträchtigungen
verursachen, angefangen von leichten Beschwerden wie
Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen bis hin zu schwerwiegenden
Erkrankungen wie Krebs. Dabei werden die Wirkungen niederfrequenter
elektrischer und magnetischer Felder sowie hochfrequenter
elektromagnetischer Felder oft nicht voneinander unterschieden. Diese
Vermischung ist irreführend, da in verschiedenen Frequenzbereichen der elektromagnetischen Strahlung jeweils unterschiedliche biologische Wirkmechanismen zum Tragen kommen.
Es ist richtig, dass niederfrequente und hochfrequente
elektromagnetische Felder oberhalb bestimmter Schwellenwerte
Gesundheitsschäden hervorrufen können. Um die Menschen vor diesen
schädlichen Wirkungen zu schützen, wurden mit der 26. "Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (26. BImSchV) im Jahre
1996 entsprechende Grenzwerte rechtlich festgelegt.
Diese Grenzwerte basieren auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung
durch internationale und nationale Gremien, wie zum Beispiel die
Weltgesundheitsorganisation (WHO), die International Commission on
Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) und die deutsche
Strahlenschutzkommission (SSK). Diese mit Experten unterschiedlicher
Fachrichtungen besetzten Gremien sind zum Schluss gelangt, dass
gesundheitsrelevante Wirkungen bei schwacher Expositionen unterhalb
bestimmter Schwellenwerte bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen
wurden. Die tatsächlich festgelegten Grenzwerte liegen deutlich unterhalb dieser Schwellenwerte.
Die 26. BImSchV gilt nur für ortsfeste, gewerblich genutzte Anlagen.
Ihre Grenzwerte können aber auch für andere Anwendungen
niederfrequenter und hochfrequenter elektromagnetischer Felder als
Richtwerte herangezogen werden.
Nach wie vor gilt: Der Schutz vor nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken ist bei Einhaltung der Grenzwerte gegeben.
Insbesondere konnte auch der oftmals behauptete Kausalzusammenhang
zwischen unspezifischen und häufig vorkommenden Beschwerden wie
Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen und so weiter, und
niederfrequenten oder hochfrequenten elektromagnetische Felder bisher
wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.
Materialien mit abschirmender Wirkung
Es handelt sich meist um Matten aus einem leitfähigen Textil, die zum Beispiel mit Hilfe eines Kabels über den Schutzleiter einer Steckdose oder über
ein Heizungsrohr geerdet werden können. Niederfrequente magnetische
Felder können durch derartige Materialien nicht abgeschirmt werden. Die
Matten könnten höchstens niederfrequente elektrische Felder abschirmen,
wenn sich die Feldquelle unmittelbar jenseits der Matte befindet.
Auch bei hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (zum Beispiel von
Mobilfunksendeanlagen) ist eine Abschirmung prinzipiell nur dann
möglich, wenn sich das abschirmende Material zwischen der Feldquelle
und der betroffenen Person befindet. Da die Abschirmmatten jedoch als
Unterlage verwendet werden, können elektromagnetische Felder, die aus
allen anderen Richtungen auf den Menschen einwirken können, keinesfalls
wirkungsvoll abgeschirmt werden.
Sowohl für den Niederfrequenz- als auch für den Hochfrequenzbereich
liegen Hinweise auf mögliche Felderhöhungen bei der Verwendung von
Abschirmmatten vor.
Wegen der zweifelhaften Wirksamkeit solcher Abschirmmatten sind diese aus Sicht des Bundesamts für Strahlenschutz weder zum Schutz vor Gesundheitsschäden noch als Vorsorgemaßnahme zur Verminderung von Expositionen zu empfehlen.
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