Fragen des Strahlenschutzes müssen beim Ausbau des Stromnetzes von Anfang an berücksichtigt werden. Gesetzliche Grenzwerte schützen vor nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen. Vorsorgemaßnahmen ergänzen die Grenzwerte im Hinblick auf wissenschaftliche Unsicherheiten und diskutierte, aber nicht nachgewiesene Wirkungen.
Hochspannungsleitungen unterliegen den Regelungen der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). In dieser Verordnung sind die in Deutschland geltenden Grenzwerte für niederfrequente Felder festgelegt.
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Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union (EU) eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder verabschiedet (1999/519/EC). Die EU-Ratsempfehlung enthält unter anderem Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte und daraus abgeleiteter Referenzwerte für die Stromversorgung. Innerhalb der Europäischen Union wird von den einzelnen europäischen Ländern mit dieser Empfehlung in unterschiedlicher Weise umgegangen.
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Auch wenn die Grenzwerte bereits eingehalten werden, kann eine Belastung durch niederfrequente Felder vorsorglich weiter verringert werden. Dies gilt sowohl für Hochspannungsleitungen als auch für die persönliche Vorsorge im Alltag und im Haushalt.
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